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ThomasLloyd Insolvenz: Insolvenzanträge für drei Gesellschaften

Das Amtsgericht Lingen (Ems) hat die vorläufigen Insolvenzverfahren über das Vermögen von drei ThomasLloyd-Gesellschaften eröffnet. Anleger erfahren hier, welche Kapitalanlagen von den Insolvenzanträgen betroffen sind und welche Möglichkeiten sie haben, ihr investiertes Kapital zu retten.

Aktualisiert: 

ThomasLloyd Insolvenz: Wie ist der aktuelle Stand der Insolvenzverfahren?

Das Amtsgericht Lingen (Ems) hat am 20. Februar 2026 die vorläufigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der

  • Cleantech Infrastruktur GmbH (Az. 18 IN 98/25),
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (Az. 18 IN 6/26)
  • Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH (Az. 18 IN 100/25)

eröffnet. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen. Er wird auch die Fortführungsaussichten sowie die Deckung der Verfahrenskosten prüfen. Anschließend entscheidet das Gericht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Mitte Mai 2026 wurde der Beschluss über das vorläufige Insolvenzverfahren der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH zurückgenommen, um dann im Folgemonat erneut eröffnet zu werden. Am 25.06.2026 hat das Amtsgericht Lingen (Ems) das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH eröffnet (Az. 18 IN 36/26). Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen.

Die Insolvenzverfahren sind noch nicht eröffnet und es können keine Anmeldungen zur Insolvenztabelle vorgenommen werden.

Welche Kapitalanlagen sind von den Insolvenzanträgen direkt betroffen?

Die Cleantech Infrastruktur GmbH ist eine Gesellschaft zur Begebung von Anleihen und zum Erwerb von Finanzanlagen der ThomasLloyd-Gruppe. Sie trat als Emittentin nachrangiger Anleihen bzw. Namens-Teilschuldverschreibungen mit den Bezeichnungen „CTI 1 D SP“, „CTI 1 D“ und „CTI 2 D“ sowie „ThomasLloyd Festzins 6”, „ThomasLloyd Festzins 12” und „ThomasLloyd Festzins 24” auf.

Die Cleantech Infrastructure Holding GmbH ist die zentrale Holdinggesellschaft, über die die Anlegergelder investiert wurden. Laut Investmentcheck leiteten die geschlossenen Fonds „Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (CTI VARIO D) sowie Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (CTI 5 D) sowie die Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (CTI 9 D) Millionen an Anlegerkapital an die Cleantech Infrastructure Holding GmbH weiter. Zudem konnten sich Investoren an der Gesellschaft über sogenannte Private Placements in Form von stillen Beteiligungen (z.B.  Direktbeteiligung 04/2018) beteiligen.

Die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH ist im Jahr 2016 mit der Thomas Lloyd Private Wealth GmbH verschmolzen. Diese hatte Kapitalanlagen in Form von Genussrechten wie z.B. Absolute Return Management Portfolio Protected 2008/2020 oder Return Managed Portfolio Growth 2009 emittiert.

Was können Betroffene tun?

  1. Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren: Forderungen können nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens angemeldet werden. Im Insolvenzfall nehmen wir für unsere Mandanten und Mandantinnen eine ordnungsgemäße Anmeldung zur Insolvenztabelle vor. Sollte der Insolvenzverwalter die vollständige Feststellung Ihrer Forderungen bestreiten, können wir Ihre Ansprüche in einem Feststellungsverfahren durchsetzen. Bei nachrangigen Kapitalanlagen erfolgt eine Befriedigung Im Insolvenzfall erst nach allen anderen Gläubigern, so dass die Betroffenen meist leer ausgehen. In der Vergangenheit haben Gerichte in einigen Fällen entschieden, dass Nachrangdarlehensklauseln AGB-rechtlich unwirksam sind. Liegen die Voraussetzungen für eine wirksame Nachrangklausel nicht vor, könnten Geschädigte ihre Forderungen ohne Nachrangigkeit anmelden.Durch die Insolvenzquote wird meist nur ein Bruchteil der Verluste der Betroffenen ausgeglichen. Um einen größeren Teil des entstandenen Schadens ersetzt zu bekommen, empfehlen wir zusätzlich die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche. Die Verfolgung möglicher Schadensersatzansprüche ist zusätzlich oder alternativ zur Anmeldung des Schadens zur Insolvenztabelle möglich.
  2. Schadensersatzansprüche prüfen lassen: Bei den Kapitalanlagen handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen mit erheblichen Risiken. Bei der Beratung und Vermittlung müssen Anleger:innen umfassend über die Risiken solcher Geldanlagen aufgeklärt werden. Anlageberater und Vermittler können sich schadensersatzpflichtig gemacht haben, wenn sie nicht umfassend über die Risiken und insbesondere das Totalverlustrisiko aufgeklärt haben. Zudem müssen sie auch über die mangelnde Eignung als Altersvorsorge aufklären. Darüber hinaus liegt eine Beratungspflichtverletzung auch vor, wenn Risiken verschwiegen oder verharmlost werden. Wenn Finanzvertriebe nicht auf die anfallenden Provisionen hingewiesen haben, haften sie unter Umständen für den entstandenen Schaden.

Kostenfreie Ersteinschätzung vom Anwalt

Unsere Kanzlei ist sehr erfahren mit ThomasLloyd Kapitalanlagen und hat bereits Urteile zugunsten geschädigter ThomasLloyd-Anleger erstritten. Für eine kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche können Sie unseren Fragebogen online ausfüllen. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis für Ihren Fall. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir auch die Deckungsanfrage zur Klärung der Kostenfrage.

Online-Formular

Bei weiteren Fragen zum Thema ThomasLloyd Kapitalanlagen sind wir auch gerne telefonisch unter 0711 9308110 oder über unser Kontaktformular zu erreichen.

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