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Ende des ewigen Widerrufsrechts zum 21. Juni 2016 – Bundestag hat umstrittene Gesetzesänderung gegen Widerstand von Verbraucherschützern beschlossen

Veröffentlicht von Christopher Kress am 11. März 2016

Das Widerrufsrecht ist bei Verbraucherdarlehen nach geltendem Recht zeitlich nicht befristet, wenn eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erfolgt ist. Der Bundestag hat auf Initiative der Bundesregierung beschlossen, dies in Bezug auf Neu- und Altfälle im Rahmen der Umsetzung der Wohnraumverbraucherkreditlinie zu ändern. Das Gesetz wird am 21. März 2016 in Kraft treten. Danach wird das Widerrufsrecht für Altfälle nach drei Monaten nach Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes enden.

Hintergrund des Gesetzgebungsverfahrens

Der Gesetzgeber hatte sich vorgenommen, das Widerrufsrecht im Rahmen der Umsetzung der Wohnimmobilienverbraucherkreditrichtlinie zu reformieren. Danach wird auch das Widerrufsrecht bei Verbraucherkreditverträgen zeitlich begrenzt. Die Richtlinie soll zum 21. März 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden. Der Bundesrat hatte während des Gesetzgebungsverfahrens in seiner 936. Sitzung am 25. September 2015 empfohlen, dass aus Gründen der auch für bereits vor dem 21. März 2016 geschlossene Immobiliar-Verbraucherdarlehen eine gesetzliche Ausschlussfrist des Widerrufrechts aufgenommen wird. Die Bundesregierung hat sich dieser Anregung am 08. Oktober 2015 angeschlossen. Das Bundesministerium der Finanzen ist der Auffassung, dass diese fortbestehende Rechtsunsicherheit eine Belastung für die Kreditwirtschaft darstelle. Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hatten für den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens einen Vorschlag unterbreitet. Entsprechend der Regelung für Neufälle im Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde darin für Altfälle empfohlen, eine Erlöschensregelung vorzusehen.

Gesetzesänderung durch Bundestag aktuell beschlossen

So hat der Bundestag nun am 18.02.2016 im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtline die Änderung beschlossen, wonach nicht nur für zukünftig abzuschließende Darlehensverträge ein lediglich zeitlich befristetes Widerrufsrecht bestehen wird. Vielmehr ist nach dem Willen des Gesetzgebers für Darlehensverträge, die zwischen September 2002 und Juni 2010 abgeschlossen worden sind, nachträglich ebenfalls eine zeitliche Beschränkung für die Ausübung des Widerrufsrechts vorgesehen. So wird das eigentlich ewige Widerrufsrecht bereits drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes erlöschen. Damit wird ab dem 21. Juni 2016 eine Ausübung des Widerrufsrechts nicht mehr möglich sein.

Was können betroffene Darlehensnehmer tun?

Kreditnehmer mit einem Vertrag mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung haben jetzt nicht mehr viel Zeit. Spätestens am Dienstag, 21. Juni 2016, muss der Widerruf bei der Bank oder Sparkasse ankommen.

Betroffenen  Darlehensnehmern wird geraten, deren in Betracht kommenden Ansprüche umfassend durch eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei überprüfen zu lassen. Über unser Kontaktformular  haben  Darlehensnehmer die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die in deren Fall bestehenden Optionen informieren zu lassen.