0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

UniImmo Wohnen ZBI: Urteil bestätigt Beratungsfehler – Volksbank haftet

Veröffentlicht von Marco Albrecht am 19. Januar 2026
Aktualisiert am 20. Januar 2026
Entscheidung-Richterhammer

In einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren hat das Landgericht Münster einem geschädigten Anleger umfassenden Schadensersatz zugesprochen und damit ein richtungsweisendes Urteil zur fehlerhaften Anlageberatung rund um den offenen Immobilienfonds „UniImmo: Wohnen ZBI” gefällt (Urteil vom 15.01.2026, Az. 114 O 7/25, noch nicht rechtskräftig). Die Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für Tausende Anlegerinnen und Anleger, die vergleichbare Fondsbeteiligungen gezeichnet haben.

Worum ging es in dem Verfahren?

Auf Empfehlung einer Beraterin der Volksbank Baumberge eG hatte unser Mandant im Jahr 2019 insgesamt 15.000 Euro in den offenen Immobilienfonds „UniImmo: Wohnen ZBI” investiert. Da das Kapital aus dem Verkauf eines Eigenheims stammte und zur Aufbesserung des Lebensunterhalts dienen sollte, waren ihm dabei Sicherheit, Liquidität und jederzeitige Verfügbarkeit wichtig.

Im Jahr 2024 kam es jedoch zu einer Sonderbewertung mit einer Abwertung von rund 17 %. Als der Anleger sein Kapital benötigte und die Anteile kündigen wollte, stellte sich heraus, dass eine zwölfmonatige Rückgabefrist gilt. Über diesen Umstand war er nach Überzeugung des Gerichts nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden.

UniImmo Wohnen ZBI: Urteil bestätigt Beratungsfehler – Die Kernaussagen des Gerichts

Das Landgericht Münster stellte klar:

  • Das Gericht verurteilt die Volksbank zur vollständigen Rückabwicklung der Geldanlage, da die Bank ihre Beratungspflichten verletzt hat. Der Anleger wurde nicht über die zwölfmonatige Rückgabefrist aufgeklärt.
  • Die Rückgabefrist von zwölf Monaten ist ein wesentlicher Umstand, der zwingend mündlich erläutert werden muss. Die Übergabe von Produktinformationen reicht nicht aus, wenn diese im Beratungsgespräch relativiert oder falsch dargestellt werden.
  • Die Bank konnte keine konkrete Beratung über die Rückgabefrist nachweisen, auch die standardisierte Geeignetheitserklärung half ihr nicht.
  • Entscheidend war, dass dem Kunden eine jederzeit verfügbare und sichere Anlage suggeriert wurde, obwohl der Fonds tatsächlich nur mit langer Vorlaufzeit kündbar ist und zudem Wertschwankungen unterliegt. Der Kunde durfte darauf vertrauen, dass ihm keine faktisch illiquide Anlage als „Alternative zum Tagesgeld“ empfohlen wird

Die Beweiswürdigung fiel besonders deutlich aus: Die Bankberaterin konnte sich nicht an das Gespräch erinnern, machte teilweise objektiv falsche Angaben und war sich offenbar nicht bewusst, dass offene Immobilienfonds abgewertet werden können. Demgegenüber hielt das Gericht die Aussagen des Klägers und seiner Angehörigen für glaubhaft und konsistent.

Das Urteil im Ergebnis

Die Volksbank wurde verurteilt, 15.000 Euro Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen – Zug um Zug gegen Rückübertragung der Fondsanteile. Zudem trägt die Bank die gesamten Prozesskosten. Das Gericht sprach auch einen Anspruch auf entgangenen Gewinn in Höhe von 50 Euro zu.

Warum ist dieses Urteil für andere Anleger so wichtig?

Dieses Urteil hat Signalwirkung:

  1. Bestätigung der Haftung bei UniImmo: Wohnen ZBI: Es handelt sich erst um das zweite bekannte Urteil deutschlandweit, das Anlegern wegen fehlerhafter Beratung zu diesem Fonds ausdrücklich Schadensersatz zuspricht.
  2. Rückgabefristen sind haftungsträchtig: Banken können sich nicht darauf zurückziehen, dass Informationen „im Prospekt standen“. Entscheidend ist, was tatsächlich erklärt wurde.
  3. Besonders relevant für sicherheitsorientierte Anleger: Wer – wie viele Rentner oder Immobilienverkäufer – auf Sicherheit und Liquidität angewiesen ist, hätte diesen Fonds niemals empfohlen bekommen dürfen, wenn die tatsächlichen Einschränkungen korrekt erläutert worden wären.
  4. Verjährung beginnt oft erst spät: Das Gericht stellte klar: Die Verjährung beginnt erst mit Kenntnis der Falschberatung, hier also erst mit einer gescheiterten Kündigung im Jahr 2024.

Fazit für betroffene Anleger

Das Urteil des Landgerichts Münster zeigt deutlich: Fehlerhafte Anlageberatung beim UniImmo: Wohnen ZBI ist kein Einzelfall – und sie kann erfolgreich angegriffen werden. Anleger, die sich auf Aussagen wie „sichere Geldanlage“, „jederzeit verfügbar“ oder „Alternative zum Tagesgeld“ verlassen haben, sollten ihre Ansprüche dringend prüfen lassen. Die Rechtsprechung entwickelt sich klar zugunsten des Anlegerschutzes.

Ergänzend lässt sich mitteilen, dass unsere Kanzlei derzeit in mehreren vergleichbaren Verfahren gegen Volksbanken Vergleiche vor Gericht erzielt hat. Diese Einigungen unterliegen strengen Vertraulichkeitsvereinbarungen, sodass zu Einzelheiten keine Angaben gemacht werden können. Inhaltlich stehen dabei regelmäßig die unterbliebene bzw. unzureichende Aufklärung über die maßgeblichen Rückgabefristen im Vordergrund.

Kostenfreie Ersteinschätzung vom Anwalt

Beruht der Erwerb von Fondsanteilen auf einem Beratungs- oder Prospektfehler, können Geschädigte Schadensersatzansprüche geltend machen und so ihr investiertes Geld ohne Verluste zurückerhalten.  Geschädigte Anleger von offenen Immobilienfonds konnten bereits in vielen Fällen erfolgreich Schadensersatzansprüche durchsetzen.

Betroffene Anleger offener Immobilienfonds sollten sich mit ihrer Situation nicht abfinden, sondern den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts einholen. Mit unserer kostenlosen Ersteinschätzung haben Anleger die Möglichkeit, mit uns in Kontakt zu treten und ihre rechtlichen Ansprüche prüfen zu lassen.

Individuelle Prüfung anfordern

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.

Kontakt

„(Erforderlich)“ zeigt erforderliche Felder an

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Name(Erforderlich)
Kontaktmöglichkeit
Newsletter