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Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft: Was geschädigte Anleger tun können
Eine BaFin-Warnung wegen fehlender Verkaufsprospekte, eine nicht existente Geschäftsadresse, staatsanwaltliche Ermittlungen, gestoppte Zins- und Auszahlungen sowie ein plötzlicher Kontaktabbruch zu den Anlegern: Die Anleger der Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft fürchten, dass sie Opfer eines mutmaßlichen Anlagebetrugs geworden sind und ihr investiertes Kapital verlieren werden. Wir prüfen mögliche Schadensersatzansprüche kostenfrei und unverbindlich.
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Kapitalanlagen der Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft
Privatanleger:innen sollten durch den Beitritt der zum Anfang des Jahres 2023 gegründeten Genossenschaft Agrarvis Timber Capital III eG eine „besonders wertstabile Geldanlage“ in Form eines Waldinvestments erhalten und jährliche Zinsen in Höhe von 9 bis 10,5 % erzielen. Die Rendite sollte durch den Verkauf von Holz, die Verpachtung von Waldflächen, eine Wertsteigerung und den Verkauf von CO2-Zertifikaten erzielt werden. Laut Prospekt befinden sich die 1.250 Hektar der Genossenschaft in Finnland, Bayern, Schottland und Österreich.
Beim Beitritt zur Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft vertrauten viele Mitglieder auf die Unterlagen der Genossenschaft und auf die Angaben ihrer Berater und Vermittler. Bei dem Angebot soll es sich um eine sichere Sachwertanlage handeln, die auch in Krisenzeiten ein garantiertes Wachstum gewährleiste.
In den vergangenen Monaten haben wir Anfragen von geschädigten Anleger:innen erhalten. Sie warten seit Monaten auf die quartalsmäßigen Auszahlungen sowie auf die für das Jahr 2023 in Aussicht gestellte Überschusszahlung in Höhe von rund 9 %. Die Anleger:innen wurden auch stutzig, als sie bei der Genossenschaft niemanden mehr erreichen konnten. So wurden beispielsweise Kündigungsschreiben nicht bearbeitet oder bestätigt.
Offizielle Warnungen der Finanzaufsichtsbehörden
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) haben Warnungen wegen den Anlagen „Waldportfolio“ und „Agrarvis Timber Capital III“ der Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft veröffentlicht.
- Warnung der BaFin: Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür gefunden, dass die Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft über die Website agrarvis.com in Deutschland Vermögensanlagen ohne Verkaufsprospekte öffentlich anbietet. Konkret geht es um die Produkte der Agrarvis Timber Capital I/II/III eG mit den Bezeichnungen „Waldportfolio“ und „Geschäftsanteile Agrarvis Timber Capital III“.
Zur BaFin-Warnung
- Warnung der FMA: Die österreichische FMA hat festgestellt, dass die Agrarvis nicht im österreichischen Firmenbuch eingetragen ist. Ein Lokalaugenschein an der angegebenen Wiener Innenstadtadresse (Tuchlauben 7a, 1010 Wien) ergab, dass die „Agrarvis“ dort nicht aufzufinden ist. Zudem hat sich herausgesellt, dass die angeblichen Vorstände der Genossenschaft namens Christopher Hugo de Borbón und Ragnar Hansen nicht existieren.
Zur FMA-Warnung
Staatsanwaltliche Ermittlungen
Einige Anleger haben durch einen Zeugenfragebogen von den strafrechtlichen Ermittlungen wegen des Verdachts des Anlagebetrugs der handelnden Akteure erfahren. Laut vorliegenden Informationen konnte inzwischen ein potenzieller Verantwortlicher für den Betrug von Anlegern durch die Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft identifiziert werden. Er verbarg sich hinter dem Pseudonym „Chris de Borbón”. Es gilt die Unschuldsvermutung. Sollte sich der Verdacht bewahrheiten, könnten Anleger Schadensersatz wegen Betruges geltend machen.
Was können geschädigte Anleger tun?
Um den entstandenen Schaden möglichst vollständig ersetzt zu bekommen, empfehlen wir die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche. Durch die Rückabwicklung mittels Schadenersatzansprüche haben Anleger die Möglichkeit, die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals zu erreichen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn zahlungskräftige Haftungsgegner vorhanden sind.
- Sollte sich der Betrugsverdacht bestätigen, können für Anleger:innen Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung gegen die verantwortlichen Personen durchgesetzt werden.
- Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche und Vertriebe können sich auch aus mangelhaften oder ungenügenden Prospektmaterialien und/oder Beratungsmängeln ergeben. Allerdings könnten Forderungen ins Leere laufen, wenn kein Vermögen vorhanden ist und die Ansprüche nicht durchgesetzt werden können. Wir raten daher dringend, zu prüfen, ob Geschädigte gegen Anlageberater und deren Haftpflichtversicherungen wegen Falschberatung wirtschaftlich sinnvoll vorgehen können.
In vielen Fällen sind die pflichtgemäße Information und Aufklärung unzureichend. Offenbar haben einige Berater und Vermittler nicht im österreichischen Firmenbuch nachgesehen, ob die Genossenschaft tatsächlich existiert. Nutzen Sie unser Online-Formular, um Ihre Ansprüche und Möglichkeiten kostenlos prüfen zu lassen. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis für Ihren individuellen Fall. Neben der Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche nehmen wir für Sie Einsicht in die strafrechtlichen Ermittlungsakten. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir auch die Deckungsanfrage zur Klärung der Kostenfrage.
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Unsere Kanzlei berät und vertritt Anleger:innen bundesweit. Als eine der größten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen auf diesem Gebiet. Bei weiteren Fragen sind wir auch gerne telefonisch unter 0711 9308110 oder über unser Kontaktformular zu erreichen.
