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BayWa Hybridanleihe und Aktien: Was die aktuellen Entwicklungen für Anleger bedeuten

Veröffentlicht von Julian Finkel am 09. Oktober 2024

Zwei Menschen diskutieren vor einem Laptop im Büro

Die BayWa AG befindet sich in einer schweren finanziellen Krise. Das ehemals vor allem im Agrarhandel tätige Unternehmen steht finanziell massiv unter Druck und musste unter anderem 222 Millionen Euro abschreiben – vor allem auf Beteiligungen, darunter die Tochter BayWa r.e. im Bereich der erneuerbaren Energien. Für Inhaber*innen von Anleihen und Aktionäre und Aktionärinnen der BayWa AG sind die aktuellen Entwicklungen besorgniserregend.

BayWa AG: Das ist passiert

Die Ad-hoc-Mitteilungen spiegeln die Finanzkrise und die Restrukturierung der BayWa AG im Jahr 2024 wider. Hier die wichtigsten Inhalte der Ad-hoc-Mitteilungen:

  • Vorläufige Geschäftszahlen und Aussetzung der Prognose (24. Juli 2024): Die BayWa AG hat vorläufige Geschäftszahlen für das 1. Halbjahr 2024 veröffentlicht und die Prognose ausgesetzt, um auf Marktunsicherheiten und finanzielle Herausforderungen zu reagieren.
  • Stillhalte- und Brückenfinanzierung (15. August 2024): Die BayWa AG hat sich zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen und zur Fortführung laufender Restrukturierungsmaßnahmen Stillhaltevereinbarungen und Überbrückungsfinanzierungen von Banken und Aktionären gesichert. Diese sind bis Ende September befristet, können aber bis Ende Dezember verlängert werden.
  • Entwurf des Sanierungsgutachtens (24. September 2024): Der erste Entwurf des von BayWa in Auftrag gegebenen Sanierungsgutachtens ist positiv ausgefallen. Dies ist Teil der Bemühungen, die finanzielle Situation des Unternehmens zu stabilisieren.
  • Außerplanmäßige Abschreibungen (27. September 2024): Im Rahmen von Werthaltigkeitsprüfungen (Impairment-Tests nach IAS 36) musste die BayWa AG Abschreibungen in Höhe von 222,2 Mio. Euro vornehmen. Ein Großteil davon (171,5 Mio. Euro) entfiel auf die Tochtergesellschaft BayWa r.e. AG und damit den Bereich Regenerative Energien.

Zur Stabilisierung hat BayWa bis Ende 2024 weitere Überbrückungskredite in Höhe von 500 Millionen Euro von seinen Gläubigerbanken erhalten, um die Zeit für eine Sanierung zu nutzen. Ein Sanierungsgutachten zeigt, dass BayWa unter bestimmten Bedingungen sanierungsfähig ist, jedoch drastische Maßnahmen erforderlich sind. Dazu gehören Einsparungen und der mögliche Verkauf von nicht zum Kerngeschäft gehörenden Unternehmensbereichen wie Bauen und Wohnen. Dies könnte auch zu einem Stellenabbau führen, um die Wettbewerbsfähigkeit langfristig wiederherzustellen​. Das Unternehmen hat sich in den letzten Jahren durch aggressive Zukäufe während der Amtszeit des früheren Vorstandsvorsitzenden Klaus Josef Lutz, unter anderem im Ausland, stark verschuldet​. Unter seiner Führung wandelte sich das einst auf den Agrarhandel beschränkte Unternehmen zu einem weltweit präsenten Mischkonzern.

Was beuteten die Entwicklungen für Anleger mit BayWa Hybridanleihen oder Aktien?

Für Aktionäre und Inhaber von Anleihen der BayWa AG sind die aktuellen Entwicklungen besorgniserregend.

  1. Aktienkurs: Aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten hat der Aktienkurs der BayWa sehr gelitten. Seit der Mitteilung am 12.07.2024, dass die die Finanzierungslage angespannt und ein Sanierungsgutachten in Auftrag gegeben worden sei, ist der Aktienkurs der BayWa AG erheblich drastisch gefallen und verlor innerhalb von nur acht Tagen fast 60 % seines Wertes. Der Kurs erreichte am 24. Juli 2024 ein Tief von 9,51 Euro, was das niedrigste Niveau seit 2003 darstellte. Dies war eine unmittelbare Reaktion auf die finanzielle Lage und die notwendigen Umstrukturierungsmaßnahmen des Unternehmens. Der Kurs liegt aktuell bei etwa 12,83 EUR (Stand Oktober 2024), was auf die Unsicherheit über die Zukunft des Unternehmens zurückzuführen ist​. Aktionäre sollten sich auf weiterhin volatile Zeiten einstellen.
  2. Anleihen: Die BayWa AG hat im Jahr 2023 ihre bestehende Hybridanleihe aufgestockt. Das Volumen dieser Hybridanleihe beträgt 100 Millionen Euro. Diese Anleihe ist unbefristet und hat einen Zinssatz von 7,75 % bis zum ersten Rückzahlungstermin. Für Inhaber von BayWa-Anleihen sind die kurzfristigen Aussichten ebenfalls unsicher. Die Sanierung des Unternehmens bedeutet, dass BayWa seine Kreditfähigkeit wiederherstellen muss, um weiterhin Schulden bedienen zu können. Der Erfolg der Sanierung und die Zusage der Banken, Überbrückungskredite bereitzustellen, sind ein positives Signal. Allerdings ist auch hier das Risiko erhöht, insbesondere falls die geplanten Maßnahmen nicht ausreichen, um die finanzielle Lage zu stabilisieren​. Zudem handelt es sich bei der Hybridanliehe um ein nachrangiges Wertpapier. Nachrangigkeit bedeutet, dass Zahlungen nur erfolgen, wenn andere Gläubiger*innen nicht benachteiligt werden. Bei Nachrangklauseln gibt es zwei Stufen: Zuerst werden die normalen Gläubigerinnen bedient, danach die nachrangigen. Das heißt, nachrangige Gläubiger*innen erhalten ihr Geld erst, wenn nach der vollständigen Befriedigung der ersten Stufe noch Vermögen übrig ist.

Bürgerbeteiligung „Windpark Langenbrander Höhe“ – Hochriskante Nachrangdarlehen

Die BayWa-Tochtergesellschaft BayWa r.e. hat zu Beginn des Jahres eine als Bürgerbeteiligung bezeichnete Kapitalanlage zur Beteiligung am „Windpark Langenbrander Höhe“ angeboten, die sich speziell an Anwohnerinnen und Anwohner im Postleitzahlengebiet 75305, 75328, 75331, 75339 und 75399 richtete. Sie sollten eine Verzinsung in Höhe von 5,5% erhalten und konnten sich bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von 20.000,- Euro beteiligen. Nach Angaben der BayWa AG haben sich 78 Personen beteiligt. Ob den Zeichnern dieser Anlage bewusst war, dass es sich bei den Bürgerbeteiligungen um hochriskante Nachrangdarlehen handelte, erscheint fraglich.

BayWa Hybridanleihe und Aktien: Kostenfreie Ersteinschätzung für Anleger

Betroffene Anleger*innen haben die Möglichkeit, alle in Betracht kommenden Ansprüche umfassend prüfen zu lassen. Wenn Sie durch die Investition in die BaWa-Anleihe einen Verlust erlitten haben und im Vorfeld der Anlageentscheidung nicht ausreichend über die Risiken, zum Beispiel das spezielle Risiko eines nachrangigen Wertpapiers aufgeklärt wurden oder gar falsche oder unvollständige Informationen erhalten haben, können Sie möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen die Beteiligten geltend machen.

Mögliche Haftung der Wirtschaftsprüfer: Medienberichten zufolge könnte die aktuelle Krise bei der BayWa sowohl auf Managementfehler als auch auf Versäumnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zurückzuführen sein. Es steht im Raum, dass die Wirtschaftsprüfer keinen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk hätten erteilen dürfen. Bereits im Herbst waren die Probleme bei der BayWa absehbar, dennoch erhielt das Unternehmen im März 2023 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk von PwC. Der Bestätigungsvermerk erwähnt die schwierige Lage des Unternehmens nicht, obwohl die BayWa kurz zuvor angekündigt hatte, die Dividende für 2023 aufgrund der Zins- und Steuerlast zu streichen.

Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren: Sollte ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, können betroffene Anleger*innen ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Die Anmeldung können Sie selbst vornehmen oder beauftragen. Wir unterstützen Sie dabei und übernehmen auf Wunsch die Forderungsanmeldung. Sofern die Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger einen gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger bestellt, gehen die Forderungen auf diesen über und er übernimmt die Forderungsanmeldung.

Nutzen Sie unseren Online-Fragebogen für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

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Autor

Julian Finkel, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann