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Crowdfundingplattform Engel & Völkers Digital Invest EVDI stellt Insolvenzantrag

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 07. Juli 2025
Aktualisiert am 7. August 2026

Die EV Digital Invest AG (EVDI) hat am 4. Juli 2025 bekannt gegeben, dass sie beim Amtsgericht Charlottenburg einen Insolvenzantrag stellen wird. Für zahlreiche Anleger:innen, die über die Plattform in Immobilienprojekte investiert haben, ist dies ein Schock. Viele von ihnen fürchten nun um ihre investierten Gelder und fragen sich, ob und wie sie ihr Geld zurückerhalten können.

EVDI stellt Insolvenzantrag – Was ist passiert?

Über die Online-Plattform Engel & Völkers Digital Invest konnten Anleger:innen direkt in Immobilienprojekte investieren, häufig in Form von Nachrangdarlehen. Diese Form der Finanzierung ist riskant, denn kommen die Projektgesellschaften in finanzielle Schwierigkeiten oder gar in die Insolvenz, werden die Anleger meist als Letzte bedient. Der Insolvenzantrag der EVDI wirft nun die Frage auf, was mit den eingezahlten Geldern geschieht und ob eine ordnungsgemäße Verwaltung der Anlegergelder überhaupt noch gewährleistet ist.

Als Grund für den Insolvenzantrag ist in der Ad-Hoc-Meldung zu lesen:

„Die Antragstellung ist erforderlich, weil eine vertraglich verbindlich vereinbarte Auszahlung aus einem Darlehnsvertrag zum Fälligkeitstag ohne Angabe von Gründen und überraschend ohne Vorankündigung durch die Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft, dem Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin K.d.ö.R., verweigert wurde. Die finanziellen Mittel waren maßgeblich erforderlich, um eine außerordentliche Einmalverbindlichkeit fristgerecht zu begleichen. Das Verhalten der Mehrheitsaktionärin ist auch insofern überraschend, da vorherige Zahlungen aus der vertraglichen Vereinbarung jeweils immer fristgerecht geleistet wurden und die aktuelle Fassung, aus der die Zahlungspflicht resultiert, von der gegenwärtigen Führung der Mehrheitsaktionärin selbst unterzeichnet wurde. Nach Einschätzung der anwaltlichen Berater der Gesellschaft handelt es sich bei der Zahlungsverweigerung um eine vorsätzliche Verletzung des Darlehnsvertrages sowie einen Treuepflichtverstoß der Mehrheitsaktionärin gegenüber der Gesellschaft.“

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 21.07.2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der EV Digital Invest Strukturierungs-GmbH eröffnet (3605 IN 4971/25). Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Oliver Sietz. Ob ein  Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung eröffnet wird, bleibt abzuwarten.

Update Oktober 2025: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 01.10.2025 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EV Digital Invest AG wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet (Az. 3605 IN 4639/25). Es handelt sich um ein sog. Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung angeordnet. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Oliver Sietz. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 19.12.2025 schriftlich anzumelden.

Welche Risiken bestehen für Anleger?

Viele Anleger sind sich beim Thema Crowdinvesting Immobilien nicht bewusst, dass sie bei solchen Investments oftmals keine klassische Beteiligung an einer Immobilie erwerben, sondern lediglich einem Projektentwickler oder einer Objektgesellschaft Geld leihen. Damit sind sich viele auch nicht darüber bewusst, dass Forderungen aus Nachrangdarlehen bei einer Insolvenz im Rang hinter den nicht nachrangigen Forderungen zurücktreten. Diese hochriskanten Kapitalanlagen bedeuten im Insolvenzfall:

  • Hohe Ausfallrisiken: Anleger werden im Insolvenzfall nachrangig behandelt und erhalten ihr Geld erst, wenn alle vorrangigen Gläubiger bedient wurden – was häufig bedeutet, dass nichts mehr übrigbleibt.
  • Ungewissheit über die Vermögenssituation: Es ist oft schwer nachzuvollziehen, wie viel Vermögen tatsächlich noch vorhanden ist und welche Chancen bestehen, daraus eine Rückzahlung zu erhalten.

Was können Anleger jetzt tun?

  1. Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren: Aktuell ist das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens können nehmen wir für unsere Mandanten und Mandantinnen eine ordnungsgemäße Anmeldung zur Insolvenztabelle vor.
  2. Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen: Neben der Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren sollte geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche bestehen. Denn wer durch unrichtige Prospektangaben oder Verletzung einer Aufklärungspflicht dazu gebracht wurde, einer Kapitalanlage beizutreten, kann die Rückabwicklung der Beteiligung verlangen. Durch die Rückabwicklung erhalten Anleger:innen die Chance, die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals zu erreichen. Das gilt allerdings nur, wenn ein zahlungskräftiger Haftungsgegner vorhanden ist. Dies ist unabhängig vom Insolvenzverfahren und sollte unabhängig davon geprüft werden.

Urteil gegen EV Digital Invest AG

Das Landgericht Berlin hat die EV Digital Invest AG am 26. Juli 2024 zu Schadensersatz verurteilt, da sie Anleger über den tatsächlichen Zustand eines Immobilienprojekts sowie die wirtschaftliche Lage der Projektgesellschaft getäuscht hat. Konkret geht es um das Crowdinvesting-Projekt „Atelier-Wohnungen an der Burg II“ in München. In den von der EV Digital Invest AG bereitgestellten Unterlagen war von fortgeschrittenen Bauarbeiten die Rede, tatsächlich existierte jedoch lediglich der Rohbau. Außerdem wurde behauptet, dass bereits fünf der zehn Wohnungen verkauft seien. Zur zusätzlichen Vertrauensbildung wurde das Projekt mit einem Scoring von „A” bewertet und erhielt 659 von 800 Punkten, was den Anlegern eine hohe Investitionssicherheit suggerieren sollte. Das Urteil verpflichtet die EV Digital Invest AG, den Anlegern ihr eingesetztes Kapital zurückzuerstatten, wobei zwischenzeitlich erhaltene Zinszahlungen angerechnet werden.

EVDI stellt Insolvenzantrag: Jetzt kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Werden Anleger:innen nicht ausreichend über Risiken aufgeklärt, können sich aufgrund der Prospekt- oder Beratungshaftung Schadensersatzansprüche ergeben. Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren auf den Schutz von Anleger:innen spezialisiert und begleitet Mandant:innen bundesweit bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Wir helfen Betroffenen, ihre Vermögenswerte zu sichern und finanzielle Schäden zu minimieren. Im Insolvenzfall übernehmen wir nicht nur die Forderungsanmeldung, sondern prüfen auch Schadensersatzansprüche gegenüber den Verantwortlichen und dem Vertrieb.

Wenn auch Sie bei Engel & Völkers Digital Invest investiert haben und erfahren möchten, welche Möglichkeiten Sie haben, bieten wir Ihnen gerne eine kostenlose Ersteinschätzung an.

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Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann