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Datenleck bei Abrechnungsdienstleister Unimed: Daten von Tausenden Patienten abgeflossen

Veröffentlicht von Nursel Orhan am 27. Mai 2026
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Wie erst Wochen später bekannt wurde, hat bereits Mitte April ein Cyberangriff auf den externen Abrechnungsdienstleister Unimed stattgefunden. Laut Kliniken und verschiedenen Medienberichten wurden dabei je nach Fall Patientendaten wie Name, Adresse und Geburtsdatum sowie teilweise auch Gesundheits- und Abrechnungsdaten und vereinzelt Bankdaten abgegriffen.

Umfang und Einordnung

Der Unimed Abrechnungsservice ist eine privatärztliche Verrechnungsstelle, die sich auf Krankenhäuser und Chefärzte spezialisiert hat. Das Unternehmen beschäftigt rund 1.000 Mitarbeiter und bearbeitet jährlich über drei Millionen Privatabrechnungen. Laut eigenen Angaben betreut Unimed 95 Prozent aller Universitätskliniken sowie 51 Prozent aller Kliniken mit mehr als 600 Betten in Deutschland.

Der Angriff ereignete sich Mitte April 2026, bei dem die Angreifer laut Unimed die Systeme verschlüsseln wollten. Dies konnte zwar verhindert werden, allerdings seien vor der Abwehr aus einem „begrenzten Bereich” Daten abgeflossen. Der Vorfall wurde dem Landeskriminalamt Saarland gemeldet und externe IT-Forensiker wurden beauftragt.

Welche Daten sind abgeflossen?

Zu den gestohlenen Daten gehören

  • Namen
  • Adressen
  • Geburtsdaten
  • Finanzinformationen wie Kontonummern
  • Gesundheitsdaten zu Diagnosen und Krankheitsverläufen

Datenleck bei Abrechnungsdienstleister Unimed: Wer ist betroffen?

Die betroffenen Daten stammen aus der privat- und wahlärztlichen Abrechnung bei Unimed, nicht aus der regulären Krankenhausbehandlung. Nach bisherigen Angaben waren gesetzlich Versicherte überwiegend nicht betroffen, weil der Angriff vor allem Privatpatienten und Selbstzahler traf. Es gibt bislang keine belastbaren Hinweise, dass die gestohlenen Daten bereits veröffentlicht wurden; unklar ist aber, was die Täter damit noch machen.

Betroffen sind nach Unimed-Angaben Privatpatienten und Selbstzahler. Gesetzlich Versicherte können auch betroffen sein, wenn sie für bestimmte Leistungen eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Laut Pressemitteilungen der betroffenen Unikliniken, werden die betroffenen Patienten individuell informiert.

Konkret bestätigte Kliniken und Fallzahlen

EinrichtungBetroffene Patienten
Universitätsklinikum Freiburgca. 54.000
Universitätsklinikum Kölnca. 30.000
Universitätsklinikum Heidelbergca. 11.000
Universitätsklinikum Düsseldorfca. 3.000
Universitätsklinikum Mainz ca. 2.700
Universitätsklinikum Tübingenca. 5.000
Universitätsklinikum Ulmca. 1.600
Universitätsklinikum Mannheimca. 3.000
Universitätsklinikum Saarlandca. 1.200
Universitätsklinikum Schleswig-Holsteinca. 9.000

Hinweis: Es besteht die Befürchtung, dass weitere Kunden des Dienstleisters betroffen sein könnten. Die Liste betroffener Einrichtungen wächst daher noch. Insgesamt dürfte die Gesamtzahl der Betroffenen im sechsstelligen Bereich liegen.

Mögliche Folgen für Betroffene und was sie jetzt tun können

Das Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg stuft solche Daten als häufig im Darknet gehandelt ein. Sie können für betrügerische E-Mails, Identitätsdiebstahl oder im Einzelfall sogar für Erpressungsversuche genutzt werden. Konkrete Fälle aus dem Unimed-Datensatz sind bislang nicht bekannt.

Betroffene Privatpatienten der genannten Kliniken sollten auf ungewöhnliche Kontobewegungen sowie auf verdächtige Kontaktaufnahmen per E-Mail, Post oder Telefon achten.

Sozial- und Gesundheitsdaten zählen zu den besonders schützenswerten Daten. Betroffene können mögliche Auskunfts-, Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche prüfen lassen.

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben betroffene Kunden?

Grundsätzlich gilt: Ein Datenleck stellt eine Pflichtverletzung der verantwortlichen Stelle dar.  Wir prüfen kostenfrei, ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen.

  1. Nutzer*innen haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind.
  2. Betroffenen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche geltend machen zu können.
  3. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie über einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche künftige Schäden ab. Mithilfe von Feststellungsansprüchen können Geschädigte gerichtlich feststellen lassen, dass der Gegner auch für Schäden haftet, die aufgrund des Datenlecks erst in der Zukunft entstehen könnten.
  4. Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.

Kostenfreie Ersteinschätzung vom Anwalt

Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen und setzen ihren Anspruch auf Entschädigung durch.  Zusätzlich kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im späteren Verlauf den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung.

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Autorin

Nursel Orhan, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann