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Datenleck bei Getsafe: Gesundheits-, Finanz- und Versicherungsdaten möglicherweise betroffen

Veröffentlicht von Nursel Orhan am 15. Mai 2026
Aktualisiert am 23. September 2026
Hände, die Benutzername und Passwort eingeben

Beim digitalen Versicherungsanbieter Getsafe ist es zu einem Datenschutzvorfall gekommen. In einer Funktion des digitalen Beratungstools „Versicherungskompass“ bestand laut Unternehmensmitteilung eine Sicherheitslücke. Dadurch war es theoretisch möglich, auf verschiedene personenbezogene Daten zuzugreifen. Besonders relevant ist, dass neben Kontaktinformationen auch gesundheitsbezogene und finanzielle Angaben betroffen sein konnten.

Datenleck bei Getsafe – Was ist passiert?

Der Sicherheitsvorfall betrifft den sogenannten „Versicherungskompass“. Dabei handelt es sich um ein digitales Beratungstool des Unternehmens Getsafe. Laut Kundeninformation befand sich in einer neuen Funktion des Tools eine Sicherheitslücke.

Ein Zugriff auf die betreffenden Informationen war laut Getsafe nicht ohne Weiteres möglich. Aufgrund der Schwachstelle bestand jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, auf im Versicherungskompass hinterlegte Informationen zuzugreifen. Nach Bekanntwerden der Schwachstelle wurde diese innerhalb weniger Stunden geschlossen. Getsafe hat den Vorfall eigenen Angaben zufolge auch der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde gemeldet.

Die Schwachstelle sei am 20. März 2026 gemeldet und noch am selben Tag geschlossen worden. Ein tatsächlicher Missbrauch der Daten ist Getsafe bislang nicht bekannt. Einen missbräuchlichen Zugriff durch Dritte könne das Unternehmen allerdings nicht vollständig ausschließen.

Welche Daten sind betroffen?

Nach dem Informationsschreiben von Getsafe können insbesondere folgende Daten betroffen sein:

  • Kontaktdaten: Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Anschrift und Geburtsdatum,
  • gesundheitsbezogene Angaben: unter anderem Angaben zum Rauch- und Trinkverhalten sowie zur sportlichen Aktivität,
  • finanzielle Angaben: insbesondere Einkommen und Rentenlücke,
  • Versicherungs- und Vorsorgedaten: Angaben zur persönlichen Versicherungs- und Vorsorgesituation.

Die mögliche Betroffenheit gesundheitsbezogener Angaben ist aus datenschutzrechtlicher Sicht besonders bedeutsam. Gesundheitsdaten zählen nach Art. 9 DSGVO zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten und unterliegen einem erhöhten Schutz.

Wer eine entsprechende Benachrichtigung von Getsafe erhalten hat, sollte das Schreiben sorgfältig aufbewahren und seine rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.

Update: Sicherheitslücke bei dem mit Getsafe verbundenen Assekuradeur Helden.de

Im August 2026 wurde eine Sicherheitslücke für Nutzer der Webseite der Helden.de GmbH bekannt. Der Assekuradeur Helden.de wurde im April desselben Jahres von Getsafe übernommen. Unbefugte konnten über eine Schwachstelle in der Standardsoftware eines externen IT‑Dienstleisters auf ein System zur Vertragsverwaltung zugreifen. Getsafe‑Chef Christian Wiens hat den Vorfall gegenüber dem Versicherungsmonitor bestätigt. Das berichtet u.a der Blog Borncity.

Demnach konnten im betroffenen System folgende Daten eingesehen werden:

  • Name, E‑Mail‑Adresse, Telefonnummer, Adresse sowie Namen mitversicherter Personen
  • Die E‑Mail‑Adresse, die dem PayPal‑Konto zugeordnet ist
  • Vertragsdaten (Versicherungsart und -nummer)
  • Sofern vorhanden: Angaben zu gemeldeten Schäden

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Betroffene?

Ein Datenleck stellt regelmäßig eine Pflichtverletzung der verantwortlichen Stelle dar. Verantwortliche müssen personenbezogene Daten durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen schützen (Art. 32 DSGVO – Sicherheit der Verarbeitung). Auf ein Verschulden oder einen gezielten kriminellen Angriff kommt es für einen Anspruch nach Art. 82 DSGVO nicht an: Auch eine versehentliche Offenlegung kann Ansprüche auslösen. Wir prüfen kostenfrei, ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen.

  1. Auskunft: Nach Art. 15 DSGVO haben Betroffene das Recht zu erfahren, ob und in welchem Umfang sie von dem Datenleck betroffen sind.
  2. Immaterieller Schaden: Nach Art. 82 DSGVO ist ein finanzieller Schaden nicht erforderlich; auch ein immaterieller Schaden – also ein Nachteil ohne unmittelbaren Geldwert – genügt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 18. November 2024, Az. VI ZR 10/24) kann bereits der bloße Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten einen ersatzfähigen immateriellen Schaden begründen.
  3. Feststellungsantrag: Mit einem Feststellungsantrag lässt sich gerichtlich klären, dass die verantwortliche Stelle auch für Schäden haftet, die erst künftig aus dem Datenleck entstehen.
  4. Unterlassung und Widerspruch: Betroffene können der weiteren Verarbeitung ihrer Daten widersprechen und Unterlassung verlangen.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Unsere Kanzlei vertritt Verbraucherinnen und Verbraucher, die von Datenschutz- und Sicherheitsvorfällen betroffen sind. Wenn Sie von Getsafe über den Datenschutzvorfall informiert wurden, prüfen wir für Sie, welche Rechte und möglichen Schadensersatzansprüche in Ihrem konkreten Fall bestehen.

Wir vertreten insbesondere rechtsschutzversicherte Verbraucherinnen und Verbraucher. Auf Wunsch prüfen wir auch die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung und übernehmen die weitere Kommunikation.

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Nursel-Orhan-Portrait

Autorin

Nursel Orhan, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann