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Datenleck bei Onlinehändler asgoodasnew
Beim Online-Shop asgoodasnew, der generalüberholte und neue Elektronik verkauft, kam es zu einem Datenleck, von dem Daten von bis zu 1,8 Millionen Kunden betroffen sein könnten. Wir prüfen mögliche Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche kostenfrei und unverbindlich.
Was ist passiert?
Der Onlinehändler mit Sitz in Frankfurt (Oder) ist spezialisiert auf die Wiederaufbereitung hochwertiger Technik wie Smartphones, Tablets und Laptops, um diese kostengünstiger und nachhaltiger anzubieten.
Aus einer E-Mail-Benachrichtigung an Kunden geht hervor, dass Angreifer an deren Daten gelangt sind. Der Angriff erfolgte Anfang März über das bei Asgoodasnew eingesetzte Onlineshop-System Oxid eShop. Die Verbraucherzentralen warnen vor den möglichen Folgen, zu denen Identitätsdiebstahl und Phishing-Versuche gehören. Es könnten Daten von bis zu 1,8 Millionen Kunden betroffen sein. Die asgoodasnew electronics GmbH informiert die Betroffenen schriftlich über das Datenleck. Zu den betroffenen Daten gehören:
- Name
- Anschrift
- E-Mail-Adresse
- Bestellhistorie
- verschlüsselte Passwörter.
Was können betroffene Kunden jetzt tun?
Das derzeit größte unmittelbare Risiko ist Phishing zu sein, da Angreifer mithilfe von Namen, Adresse und Bestellhistorie sehr glaubwürdige Nachrichten erstellen können. Verbraucherschützer raten deshalb ausdrücklich zu einem Passwortwechsel und zu besonderer Vorsicht bei E-Mails, SMS oder Anrufen, die sich auf Bestellungen, Rückerstattungen oder Kontoprüfungen beziehen.
Grundsätzlich gilt: Ein Datenleck stellt eine Pflichtverletzung der verantwortlichen Stelle dar. Wir prüfen kostenfrei, ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen – klar, transparent und unverbindlich.
- Nutzer*innen haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind.
- Betroffenen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche geltend machen zu können.
- Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie über einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche künftige Schäden ab. Mithilfe von Feststellungsansprüchen können Geschädigte gerichtlich feststellen lassen, dass der Gegner auch für Schäden haftet, die aufgrund des Datenlecks erst in der Zukunft entstehen könnten.
- Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.
Kostenfreie Ersteinschätzung vom Anwalt
Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen und setzen ihren Anspruch auf Entschädigung durch. Zusätzlich kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im späteren Verlauf den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung.
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