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Datenleck DG Immobilien: Jetzt Ansprüche prüfen lassen

Veröffentlicht von Julia Markanday am 26. Juni 2024

DSGVO-Datenschutz-Datenschutzrecht

Die Immobilientochter der DZ-Bank, DG Immobilien Management (DGIM), ist von einem Datenleck betroffen. Berichten zufolge könnten zehntausende Kundinnen und Kunden betroffen sein und für betrügerische Aktivitäten missbraucht werden. Die Betroffenen wurden von der DG Immobilien Management schriftlich informiert. Sie sollten besonders wachsam sein und können zudem ihre Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz und Unterlassung kostenlos prüfen lassen.

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Datenleck DG Immobilien: Das ist passiert

Unter anderem das Handelsblatt und Spiegel Online berichten über den Hackerangriff auf die Fondstochter der DZ Bank, der Zentralbank der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Die DG Immobilien Management Gesellschaft mbH betreut geschlossene Immobilienfonds, die Anleger*innen über Volks- und Raiffeisenbanken gekauft haben. Nach einem Bericht der Rheinischen Post hat die DGIM die Betroffenen schriftlich informiert. Von dem Datenleck könnten folgende personenbezogene Daten betroffen sein:

  • Adressdaten
  • Geburtsdaten
  • Anlagebeträge
  • Kontodaten
  • Steuernummern
  • Mitteilungen der Finanzämter
  • Nachweisdokumente

Solche Angriffe haben weitreichende Folgen für die betroffenen Kundinnen und Kunden der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Die erbeuteten Daten können zu einem erhöhten Risiko von Identitätsdiebstahl und anderen betrügerischen Aktivitäten führen. Betroffenen Personen wird empfohlen, wachsam zu bleiben und auf verdächtige Aktivitäten zu achten, die im Zusammenhang mit diesem Angriff stehen könnten.

Was können Betroffene jetzt tun?

Betroffene Anleger und Anlegerinnen sollten in nächster Zeit auf ungewöhnliche Vorgänge achten. Weiter können Sie mögliche Auskunfts-, Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche prüfen lassen:

  1. Sie haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind.
  2. Betroffenen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche geltend machen zu können.
  3. Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.

Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen und setzen ihre Ansprüche auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie durch einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche zukünftige Schäden ab. Darüber hinaus kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im weiteren Verlauf die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung.

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit über 25 Jahren bundesweit Verbraucher*innen. Als eine der größten auf Anleger- und Verbraucherschutz spezialisierten Kanzleien verfügen wir über größte Erfahrung in der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung.

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Julia Markanday Rechtsanwältin

Autor:in

Julia Markanday, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann