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Datenleck ManoMano

Veröffentlicht von Nursel Orhan am 19. Februar 2026

Kundinnen und Kunden der Heimwerker-Online-Plattform ManoMano werden aktuell über ein Datenleck informiert, im Zuge dessen Kundendaten abgeflossen sind. Wir prüfen mögliche Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche kostenfrei und unverbindlich.

Was passiert ist

Laut ManoMano wurde ein externer Dienstleister im Januar 2026 Opfer eines Cyberangriffs. Dabei wurde ein Mitarbeiterkonto beim Kundenservice-Dienstleister kompromittiert. Über dieses Konto konnten personenbezogene Daten aus dem Support-System unrechtmäßig ausgeleitet werden.

Über den Vorfall wird auch in einschlägigen Foren diskutiert. Dort ist von Millionen Konten und Hunderttausenden Tickets die Rede, was deutlich über der offiziellen Kommunikation („Tausende Kunden“) liegt.

ManoMano gibt an, das betroffene Konto sofort gesperrt und dem Dienstleister den Zugriff auf Kundendaten entzogen zu haben. Außerdem sei der Vorfall unter anderem der französischen Datenschutzbehörde CNIL gemeldet worden.

Datenleck ManoMano: Welche Daten betroffen sind

Betroffene Kundinnen und Kunden werden per E-Mail benachrichtigt. Nach der Benachrichtigungs-E-Mail von ManoMano an seine Kunden sowie Berichten dazu sind insbesondere die folgenden Daten betroffen:

  • Vorname und Nachname,
  • E‑Mail-Adresse,
  • Telefonnummer,
  • Inhalte der Kommunikation mit dem Kundenservice, sofern vorhanden.

Passwörter und Zahlungsdaten sind nach aktueller Darstellung nicht betroffen.

Diese Rechte haben Betroffene

Mithilfe der erbeuteten Daten können vor allem Phishing-Mails, Betrugsversuche und Identitätsdiebstahl begangen werden. Kundinnen und Kunden sollten E-Mails und Nachrichten daher besonders kritisch prüfen und keine Links oder Anhänge öffnen, wenn sie Zweifel haben. Wenn dasselbe Passwort wie bei ManoMano auch anderswo genutzt wird, sollte es vorsorglich auch dort geändert werden.

Grundsätzlich gilt: Ein Datenleck stellt eine Pflichtverletzung der verantwortlichen Stelle dar.  Wir prüfen kostenfrei, ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen – klar, transparent und unverbindlich.

  1. Nutzer*innen haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind.
  2. Betroffenen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche geltend machen zu können.
  3. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie über einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche künftige Schäden ab. Mithilfe von Feststellungsansprüchen können Geschädigte gerichtlich feststellen lassen, dass der Gegner auch für Schäden haftet, die aufgrund des Datenlecks erst in der Zukunft entstehen könnten.
  4. Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.

Kostenfreie Ersteinschätzung vom Anwalt

Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen und setzen ihren Anspruch auf Entschädigung durch.  Zusätzlich kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im späteren Verlauf den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung.

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Autorin

Nursel Orhan, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann