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DeepSea Oil Explorer Fonds: Anlegern drohen empfindliche Kapitaleinschnitte
Veröffentlicht von Andreas Frank am 18. Juni 2012
Die Krise der geschlossenen Fondsbeteiligungen reißt nicht ab. Selbst Mammutprojekte, die in Kooperation zweier namhafter Fondsinitiatoren – HCI Capital und MPC Capital – aufgelegt und als vermeintlich sicher und renditestark beworben wurden – wie der Ölplattformfonds DeepSea Oil Explorer, der in die Exploration von Ölfördermöglichkeiten in der Nordsee investiert – geraten zunehmend ins Wanken und ziehen tausende Fondsanleger mit in den Abgrund.
DeepSea Oil Explorer Fonds gerät frühzeitig in Schieflage
Rund 5.800 Anlegerinnen und Anleger hatten sich an dem 2008 aufgelegten und seinerzeit als größter geschlossener Fonds beworbenen HCI / MPC DEEPSEA OIL EXPLORER GmbH & Co. KG beteiligt. Doch statt der seinerzeit von den Fondsinitiatoren HCI Capital und MPC Capital propagierten hohen Renditen entwickelte sich die Beteiligung an dem mit einer Laufzeit von 17 Jahren und einem Investitionsvolumen von rund 680 Millionen US-Dollar aufgelegten Ölplattformfonds für die mehreren tausend HCI/MPC-Fonds-Anleger zu einem wirtschaftlichen Fiasko. So führten Verzögerungen bei der Fertigstellung der Förderplattform dazu, dass der Deepsea Oil Explorer Vertragsstrafen in Höhe von ca. 100 Millionen US-Dollar an den Charterer Petrobas zahlen musste.
Übergabetermin an Charterer verzögert sich, Kosten explodieren
Wie die Fondszeitung in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet, konnte der von den Initiatoren des HCI / MPC Fonds zunächst für Februar 2012 und dann für Mai 2012 angekündigte Übergabetermin der Förderplattform an Petrobas erneut nicht eingehalten werden. Ob und inwieweit es der Initiatorengruppe des HCI / MPC Ölplattform Fonds gelingen wird, den im Zuge fälliger Reparaturarbeiten erneut auf Ende Juni 2012 verschobenen Übergabetermin einzuhalten, erscheint nach Einschätzung von Fondsanalysten derzeit mehr als fraglich.
Die permanente Verschiebung des Ablieferungstermins der Ölplattform an den Charterer belastet die finanzielle Situation des Deepsea Oil Explorer zusehends: Nach Informationen der Fondszeitung leidet der Fonds bereits jetzt unter einer Liquiditätsunterdeckung in Höhe von 900.000 US-Dollar. Da der Fonds bereits seit April Tilgungsleistungen an die Gläubigerbanken zurückzahlen muss, dürfte sich dieser Betrag nach Einschätzung der Analysten der Fondszeitung bis zum tatsächlichen Charterbeginn eher noch erhöhen.
Renditehoffnungen der Fondsanleger schwinden
Die bisherige Bilanz fällt für die rund 6.000 Fondsanleger des Deepsea Oil Explorer ernüchternd aus: Zum einen haben die Ölplattform-Fonds bislang keine Ausschüttungen erhalten. Zum anderen müssen die Anleger angesichts der bestehenden finanziellen Schieflage und des wachsenden Drucks der Gläubigerbanken befürchten, das immer größer werdende Finanzierungsloch des Ölplattform-Fonds durch Nachschusszahlungen stopfen zu müssen. Gelingt es den Fondsinitiatoren zudem nicht, die Liquiditätslücke des angeschlagenen Ölplattform Fonds zu schließen, müssen die Anleger des DeepSea Oil Explorer sogar mit einem Totalverlust ihres investierten Geldes rechnen.
Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene Fondsanleger sollten sich mit ihrer Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten sie von ihrem Anlageberater oder ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds aufgeklärt worden sein, bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Darüber hinaus kommen für Anleger des in Schieflage geratenen Ölplattform-Fonds Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren des Fonds und gegen den Vertrieb in Betracht. Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung ergeben.
Nach Recherchen unserer Kanzlei wurden viele der derzeit notleidenden geschlossenen Fonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Fondsbeteiligungen häufig als besonders sichere Kapitalanlage empfohlen. Auf Risiken wie den Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch die Höhe der Weichkosten wurde in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht oder nur unzureichend offengelegt. Aufgrund der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bestehen daher gute Chancen für Anleger geschlossener Fonds, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Was können betroffene Anleger des Deepsea Oil Explorer jetzt tun?
Geschädigte Anleger sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah von einem auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Gerne können Sie sich über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung setzen und sich umfassend über die in ihrem konkreten Fall bestehenden Handlungsoptionen informieren.