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Andreas Frank

Rechtsanwalt

Rechtsgebiete:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Kapitalmarktrecht
  • Verbraucherrecht
  • Anlegerrecht

Schwerpunkte:

  • Geschlossene Fonds
  • Sparverträge
  • Gold und Edelmetalle
  • Direktinvestments
  • Kapitalanlagen in der Insolvenz
  • Abgasskandal / Dieselskandal
  • Widerruf Autokredit
  • Widerruf Immobiliendarlehen
  • Rückforderung Online-Casino
  • Reiserecht
  • Strafzinsen/Negativzinsen

1993 – 2000 Studium der Rechtswissenschaften (Friedrich Wilhelms Universität Bonn und Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt am Main) sowie Germanistik und Geschichte (Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt am Main); 1995 Beendigung des Grundstudiums (Geschichte); 1997 Summer School an der University of California, Los Angeles (Schwerpunkt Öffentliches Recht); 2000 Erstes Juristisches Staatsexamen; 2000 Summer School für Juristen an der Yale University, New Haven; 2001 Freier Mitarbeiter in einer auf Zivilrecht ausgerichteten Kanzlei in Bad Homburg; 2001 – 2003 Referendariat am Landgericht Wiesbaden –  u.a. Wahlstation in einer auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei in Los Angeles; 2003 Zweites Juristisches Staatsexamen; 2004 – 2005 Freier Mitarbeiter in einer auf Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht spezialisierten Kanzlei im Industriepark Hoechst, Frankfurt am Main; 2005 Freier Mitarbeiter in einer auf Insolvenz- und Zwangsverwaltungsrecht spezialisierten Kanzlei in Erfurt.

Andreas Frank bei AKH-H

Seit Ende 2005 ist Herr Frank angestellter Rechtsanwalt in der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann. Er ist einer Ihrer ersten Ansprechpartner, wenn es um die Beantwortung Ihrer telefonischen oder elektronischen Erstanfragen geht. Neben seiner Rolle als stellvertretender Pressesprecher nimmt Herr Rechtsanwalt Frank zudem regelmäßig an den unsererseits durchgeführten Informationsveranstaltungen und Telefonkonferenzen teil. Hierzu hat er zuletzt den Lehrgang Certified Digital Marketing Professional in Stuttgart absolviert. Herr Frank ist insbesondere aktiv in der rechtlichen Betreuung und Organisation von Anlegergemeinschaften. Dabei hat er ein besonderes Augenmerk auf die effektive Interessenbündelung der Gesellschafter.

Lassen Sie nichts unversucht, denn nur, wer seine Ansprüche prüfen lässt, hat auch die Chance, sein investiertes Geld zurückzubekommen! Profitieren Sie hierbei von unserer über 20 jährigen Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht. Selbst in vermeintlich aussichtslos erscheinenden Fällen ist es uns mehrfach gelungen, für die betroffenen Anleger zufriedenstellende Lösungen zu erzielen!

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