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EuGH stärkt Rückforderungsansprüche bei Online-Glücksspiel: Wohnsitzrecht als Regelfall

Veröffentlicht von David Philips-Kontopoulos am 16. Januar 2026
Aktualisiert am 7. August 2026
Justitia-Hochhäuser

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine für geschädigte Spieler:innen hochrelevante Weichenstellung getroffen. Für Schadenersatzklagen im Zusammenhang mit Verlusten aus illegal angebotenen Online-Casinospielen gegen Geschäftsführer:innen ausländischer, nicht konzessionierter Anbieter:innen gilt grundsätzlich das Recht des Staates, in dem die spielende Person ihren oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Urteil vom 15.01.2026, Rechtssache C-77/24).

EuGH stärkt Rückforderungsansprüche bei illegalem Online-Glücksspiel: Worum ging es?

Ein Spieler aus Österreich nahm an Online-Casinospielen eines maltesischen Anbieters teil, der zwar eine maltesische Konzession, aber keine österreichische Konzession besaß. Der Anbieter ist inzwischen insolvent. Der Spieler klagte deshalb nicht (nur) gegen die Gesellschaft, sondern gegen deren Geschäftsführer persönlich, um seine Verluste ersetzt zu bekommen. Streitpunkt war u. a., welches Recht auf diese deliktische Haftung anzuwenden ist.

Kernaussagen des EuGH-Urteils

  1. Die Rom-II-VO – eine EU-Rechtsvorschrift, die das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendbare Recht in Zivil- und Handelssachen regelt – ist anwendbar. Eine deliktische Schadenersatzklage gegen den Geschäftsführer wegen eines Verstoßes gegen ein nationales Konzessionserfordernis fällt nicht unter den Ausschlussbereich der Normen.
  2. Ort des Schadenseintritts ist der gewöhnliche Aufenthalt der Spieler:innen. Bei Verlusten aus Online-Glücksspielen gilt der Schaden als dort eingetreten, wo die Spieler:innen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, da sich der Verlust dort „konkret zeigt” und die Spielerschutzvorschriften dort greifen.
  3. Ausnahme: Nur wenn die Gesamtumstände eine offensichtlich engere Verbindung zu einem anderen Staat ergeben, darf davon abgewichen werden.

Was bedeutet das praktisch – und welche neuen Ansatzmöglichkeiten entstehen für Geschädigte?

Das Urteil ist vor allem deshalb so wichtig, weil es ein häufig genutztes Argument der Anbieter entkräftet: „Es gilt maltesisches Recht – und dort gibt es keine persönliche Haftung von Organen.“ Der EuGH stellt nun klar: In der Regel ist das Recht am Wohnsitz der Spielerinnen und Spieler maßgeblich. Dadurch eröffnen sich zusätzliche Vorgehensmöglichkeiten und die Position der Betroffenen wird deutlich gestärkt.

  • Bessere Erfolgsaussichten für die Geschäftsführerhaftung im Heimatstaat: Viele nationale Rechtsordnungen eröffnen bei illegalem Angebot ohne Konzession deliktische Haftungsansätze gegen Verantwortliche bzw. Leitungspersonen. Dadurch verlagert sich die Diskussion weg vom „anbieterfreundlichen“ Auslandsrecht hin zum Spielerschutzrecht des Wohnsitzstaats.
  • Mehr Möglichkeiten, wenn der Anbieter insolvent ist: Gerade im Massengeschäft Online-Glücksspiel sind Insolvenz und Restrukturierung keine Seltenheit. Der Zugriff auf weitere Anspruchsgegner wie z. B. Geschäftsführer kann in solchen Fällen wirtschaftlich entscheidend sein.
  • Prozessuale Hebel gegen Vollstreckungsblockaden: In der Praxis werden (auch politisch) immer wieder Hürden diskutiert, die die Durchsetzung gegen Anbieter in bestimmten Sitzstaaten erschweren sollen. Der Fokus auf deliktische Ansprüche und wohnortnahe Anknüpfung kann helfen, Blockadestrategien jedenfalls rechtlich einzuhegen bzw. Alternativen zu eröffnen.

Tipp: Spieler:innen sollten systematisch dokumentieren, dass sie vom Wohnsitzstaat aus teilgenommen haben (Login-/Geräte-/IP-Indizien, Zahlungsflüsse, Bankkonto, Spielverhalten). Genau diese Umstände stützen gemäß der Linie des EuGH den Schadenseintritt im Wohnsitzstaat.

Kostenfreie Ersteinschätzung vom Anwalt

Wer bei einem Anbieter gespielt hat, der im Wohnsitzstaat keine erforderliche Erlaubnis besaß, sollte die Möglichkeiten einer Rückforderungsklage – auch gegen verantwortliche Leitungspersonen – prüfen. Das aktuelle EuGH-Urteil liefert ein starkes Fundament, denn der Schaden „passiert“ rechtlich am Wohnsitz. Spieler:innen sollten daher nicht zögern, ihre Ansprüche rechtlich prüfen zu lassen. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und unverbindlich und sagen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, um Ihr Geld zurückzubekommen.

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David Philips-Kontopoulos

Autor

David Philips-Kontopoulos, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann