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Landgericht Augsburg verurteilt Onlineglücksspielanbieter zur Rückzahlung von mehr als 53.000 Euro

Veröffentlicht von David Philips-Kontopoulos am 23. September 2026
Aktualisiert am 24. September 2026
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In einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall hat das Landgericht Augsburg bestätigt, dass ein Spieler seine Verluste aus Online-Glücksspielen zurückverlangen kann. Das Gericht verurteilte die Betreiberin der Seite bwin.com, die Elektra Works Ltd., zur Zahlung von 53.084,18 Euro zzgl. Zinsen (Urteil vom 14.09.2023, Az. 124 O 47/23, noch nicht rechtskräftig). Die Entscheidung betrifft Spiele aus den Jahren 2014 bis 2017, für die der Anbieterin damals keine deutsche Erlaubnis vorlag.

Worum ging es in dem Verfahren?

Unser Mandant nahm von seinem Wohnsitz in Deutschland aus über die deutschsprachige Internetseite www.bwin.com an Online-Casinospielen, überwiegend Blackjack, teil. Er verlangte die Differenz zwischen seinen Einzahlungen und den erhaltenen Auszahlungen für den Zeitraum von Januar 2014 bis August 2017 zurück. Nach seiner Berechnung belief sich sein Verlust auf 53.084,18 Euro.

Die Betreiberin der Seite bestritt die Höhe der Verluste und ging von einem deutlich geringeren Betrag aus. Außerdem vertrat sie die Auffassung, dass dem Kläger kein Rückzahlungsanspruch zustehe und etwaige Ansprüche verjährt seien.

Die Entscheidung des Gerichts: Schadensersatz wegen Verstoßes gegen Glückspielstaatsvertrag

Das Landgericht Augsburg gab dem Kläger Recht. Es hielt ein früheres Versäumnisurteil im Wesentlichen aufrecht und passte den Zahlungsbetrag aufgrund einer neuen Berechnung an. Die Betreiberin muss 53.084,18 Euro nebst Zinsen zahlen und trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Gericht stützte den Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag von 2012: Nach seiner Beurteilung durfte die Betreiberin das Angebot im maßgeblichen Zeitraum ohne deutsche Erlaubnis nicht bereitstellen. Eine Erlaubnis aus Malta ersetzte die erforderliche deutsche Erlaubnis nach Auffassung des Gerichts nicht. Zudem nahm das Landgericht an, dass die Betreiberin für den Verstoß zumindest fahrlässig verantwortlich war.

Zur Ermittlung der Höhe des Anspruchs verglich das Gericht die Einzahlungen des Klägers mit den Auszahlungen, die er erhalten hatte. Dabei folgte es den vom Kläger vorgelegten detaillierten Transaktionslisten. Die von der Betreiberin eingereichten monatlichen Übersichten überzeugten das Gericht hingegen nicht, da sie seiner Einschätzung nach konkretere Daten zu den einzelnen Vorgängen hätte vorlegen können.

Auch mit dem Einwand der Verjährung hatte die Betreiberin keinen Erfolg. Das Gericht verwies in diesem Zusammenhang auf § 852 BGB und berücksichtigte, dass die Klage Ende 2023 eingereicht und im Juni 2024 zugestellt worden war. Den Antrag der Betreiberin, das Verfahren wegen einer europarechtlichen Frage auszusetzen, lehnte es ebenfalls ab.

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Betroffene sollten ihre Kontoauszüge und Transaktionshistorien sichern und anwaltlichen Rat einholen. Die Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen können je nach individuellem Sachverhalt variieren. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und unverbindlich und sagen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, um Ihr beim Online-Glücksspiel verlorenes Geld zurückzubekommen.

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David Philips-Kontopoulos

Autor

David Philips-Kontopoulos, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann