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Falschberatung bei Nachrangdarlehen: Zwei aktuelle Urteile stärken die Rechte von Anlegern

Veröffentlicht am 22. August 2025
Beratungssituation-nur-Hände

In zwei von unserer Kanzlei vertretenen Fällen hat das Amtsgericht Bad Liebenwerda geschädigten Anlegern der Derivest GmbH Schadensersatz wegen Falschberatung bei Nachrangdarlehen zugesprochen (Urteile vom 15.08.2025, Az. 11 C 11/24 und 11 C 31/24, jeweils noch nicht rechtskräftig).

Hintergrund der Verfahren

In den Verfahren hatte sich das Amtsgericht Bad Liebenwerda mit der Frage zu befassen, ob die Anleger beim Erwerb von Nachrangdarlehen der Derivest GmbH ordnungsgemäß beraten wurden. In beiden Fällen klagten unsere Mandanten gegen die Value Factory GmbH und eine Versicherungsmaklerin, die ihnen diese Geldanlage vermittelt hatten. Sie machten Schadensersatz geltend, da sie ihrer Meinung nach nicht ausreichend über die erheblichen Risiken der Anlage aufgeklärt worden waren.

In beiden Verfahren war ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt der Kernpunkt. Dieses versprach feste Zinsen. Dabei handelt es sich um eine hochriskante Kapitalanlage, bei der ein Totalverlust droht. Durch die vorinsolvenzliche Rückzahlungssperre tragen Anleger neben dem Insolvenzrisiko auch das Risiko, im Rang hinter alle anderen nicht nachrangigen Gläubiger zurückzutreten. Zudem besteht ein unternehmerisches Risiko ohne Mitspracherechte.

Urteil 1: Schadensersatz für Ehepaar

Im ersten Fall hatte ein Ehepaar im Jahr 2014 ein Nachrangdarlehen über 2.000,- Euro gezeichnet. Bis 2019 erhielten sie lediglich geringe Zinszahlungen. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Derivest GmbH blieb der Großteil ihres Kapitals verloren.

Das Gericht stellte fest, dass die Beraterin ihre Pflichten aus dem Beratungsvertrag verletzt hatte. Weder das Totalverlustrisiko noch die Tragweite des qualifizierten Rangrücktritts seien den Anlegern in verständlicher Form erläutert worden. Zudem sei die Übergabe des Prospekts unklar gewesen und die Darstellung in den Werbematerialien unzureichend.

Das Amtsgericht verurteilte die Beklagten gesamtschuldnerisch zur Zahlung von 1 796,92 Euro Schadensersatz sowie 420,- Euro entgangenem Gewinn, jeweils nebst Zinsen, Zug um Zug gegen Abtretung der Forderungen aus dem Nachrangdarlehen.

Urteil 2: Schadensersatz für jungen Anleger

Im zweiten Verfahren hatte der Sohn des Ehepaares kurz nach seiner Ausbildung im Jahr 2014 insgesamt 4.000,- Euro in dieselbe Anlage investiert. Auch er erhielt nur geringe Auszahlungen, bevor die Derivest GmbH insolvent wurde.

Das Gericht betonte, dass der Kläger völlig unerfahren in Geldanlagen war und sich auf das Vertrauensverhältnis zur Beraterin verlassen hatte. Auch hier seien die Risiken des Nachrangdarlehens, insbesondere die Gefahr des Totalverlustes durch die Rückzahlungssperre, nicht hinreichend erklärt worden.

Die Beklagten wurden daher verurteilt, 3.407,24 Euro Schadensersatz sowie 840,- Euro entgangenen Gewinn zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus dem Darlehen.

Falschberatung bei Nachrangdarlehen: Kostenfreie Ersteinschätzung

Diese beiden Entscheidungen verdeutlichen, dass Berater und Vermittler bei der Empfehlung solcher Kapitalanlagen strengen Aufklärungspflichten unterliegen. Anleger müssen insbesondere auf das Totalverlustrisiko und die rechtlichen Besonderheiten eines qualifizierten Nachrangs hingewiesen werden. Unterbleibt dies, können Schadensersatzansprüche bestehen.

Wir prüfen kostenfrei, ob in Ihrem Fall Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Nutzen Sie unser Online-Formular, um eine unverbindliche Ersteinschätzung durch unsere auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälte zu erhalten.

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