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Gericht verurteilt Anbieter zur Rückzahlung von Verlusten bei bwin und sportingbet
In einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall hat das Landgericht Mosbach die Elektra Works Ltd. zur Rückzahlung von Glücksspielverlusten in Höhe von 13.354,68 Euro nebst Zinsen verurteilt (Urteil vom 24.06.2026, Az. 1 O 230/25, noch nicht rechtskräftig). Geklagt hatte ein Verbraucher, der im Jahr 2018 über die Plattformen bwin.com und sportingbet.com an Online-Casinospielen und Slotmaschinen teilgenommen und dabei erhebliche Beträge verloren hatte.
Online-Casinoverluste aus 2018 zurückgefordert
Unser Mandant hatte sich auf den Internetseiten bwin.com und Sportingbet.com registriert und nahm im Zeitraum von Juni bis November 2018 an Online-Glücksspielen teil. Auf bwin.com zahlte er 10.455 Euro ein und erhielt lediglich 1.525,32 Euro zurück. Auf Sportingbet.com tätigte er weitere Einzahlungen in Höhe von 4.500 Euro und erhielt Auszahlungen von lediglich 15 Euro. Insgesamt verlangt der Kläger die Rückzahlung seiner Verluste in Höhe von 13.354,68 Euro.
Rückzahlung von Verlusten bei bwin und sportingbet: Keine deutsche Erlaubnis für Online-Glücksspiel
Das Landgericht Mosbach stellte fest, dass die Beklagte im maßgeblichen Zeitraum über keine deutsche Erlaubnis für das Angebot von Online-Glücksspielen verfügte. Die Tatsache, dass Elektra Works Ltd. in Gibraltar ansässig war und über eine Glücksspielerlaubnis verfügte, half ihr nicht weiter. Denn eine ausländische Lizenz ersetzt keine nach deutschem Glücksspielrecht erforderliche Erlaubnis. Entscheidend sei, dass die Beklagte ihr deutschsprachiges Angebot auch an Verbraucher in Deutschland gerichtet und dem Kläger die Teilnahme an Online-Casinospielen ermöglicht habe.
Spielverträge wegen Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag nichtig
Das Landgericht Mosbach bejahte den Rückzahlungsanspruch unseres Mandanten in Höhe von 13.354,68 Euro nebst Zinsen. Die Beklagte trägt zudem die Kosten des Rechtsstreits.
Die Spielverträge seien gemäß § 134 BGB nichtig, da das Angebot gegen die Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrags von 2012 verstoßen habe. Nach der damaligen Rechtslage durften öffentliche Glücksspiele im Internet nur mit behördlicher Erlaubnis angeboten werden. Ohne eine solche Erlaubnis waren die Angebote rechtswidrig. Dieser Verstoß führte zur Nichtigkeit der geschlossenen Spielverträge.
Spieler musste Illegalität nicht kennen – Keine Verjährung
Die beklagte Elektra Works Ltd. hatte unter anderem eingewandt, der Kläger habe vom Genehmigungsstatus des Online-Glücksspiels gewusst oder hätte diesen zumindest kennen müssen. Dem folgte das Gericht jedoch nicht. Der Kläger habe nachvollziehbar geschildert, dass ihm die mögliche Illegalität des Angebots nicht bewusst gewesen sei. Insbesondere hätten der bekannte Markenname „bwin” und die deutschsprachige Gestaltung des Angebots bei ihm keinen Anlass geweckt, an der Zulässigkeit zu zweifeln.
Auch die von der Beklagten erhobene Einrede der Verjährung blieb erfolglos. Nach Ansicht des Gerichts reicht es nicht aus, dass der Spieler weiß, dass er an Online-Glücksspiel teilnimmt. Erforderlich sei vielmehr auch die Kenntnis von der fehlenden deutschen Erlaubnis. Eine solche Kenntnis konnte das Gericht beim Kläger nicht feststellen.
Bedeutung des Urteils für betroffene Spieler
Das Urteil stärkt die Rechte von Verbrauchern, die in der Vergangenheit bei illegalen Online-Casinoangeboten Verluste erlitten haben. Das Landgericht Mosbach bestätigt erneut, dass sich Anbieter nicht allein auf ausländische Lizenzen berufen können, wenn sie ihr Angebot an Spieler in Deutschland richten und im maßgeblichen Zeitraum über keine deutsche Erlaubnis verfügen. Für betroffene Spieler bedeutet dies, dass Rückforderungsansprüche auch Jahre nach den Verlusten noch bestehen können, sofern sie keine Kenntnis von der fehlenden deutschen Lizenz hatten.
Mit dem Urteil hat die Kanzlei AKH-H für den Kläger die vollständige Rückzahlung seiner Verluste erreicht. Verbraucher, die bei Online-Casinoanbietern wie bwin oder Sportingbet Verluste erlitten haben, sollten prüfen lassen, ob auch ihnen Rückzahlungsansprüche zustehen.
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Betroffene sollten ihre Kontoauszüge und Transaktionshistorien sichern und anwaltlichen Rat einholen. Die Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen können je nach individuellem Sachverhalt variieren. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und unverbindlich und sagen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, um Ihr beim Online-Glücksspiel verlorenes Geld zurückzubekommen.
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