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Instagram Datenleck – Was Nutzer jetzt wissen müssen

Veröffentlicht von Nursel Orhan am 13. Januar 2026
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Zu Beginn des Jahres 2026 sorgte ein Instagram Datenleck für große Verunsicherung bei Nutzerinnen und Nutzern weltweit. Berichte über möglicherweise kompromittierte Daten von Millionen Instagram-Konten landeten in den Schlagzeilen und führten zu zahlreichen Fragen rund um Datenschutz und Verbraucherrechte. Wir prüfen mögliche Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche kostenfrei und unverbindlich.

Was ist passiert?

Im Januar 2026 tauchte im Internet ein Datensatz auf, der angeblich Daten von etwa 17 Millionen Instagram-Konten enthält und in Hacker-Foren frei verfügbar ist. Die Daten sollen Scraping abgegriffen worden sein und aus dem Jahr 2024 stammen. Es handelt sich nicht um einen klassischen System-Hack mit Passwort-Diebstahl, sondern um eine große Sammlung öffentlich zugänglicher Informationen, die über eine Instagram-Schnittstelle (API) abgegriffen wurden. Sie umfassen u.a.

  • Benutzernamen,
  • E-Mail-Adressen,
  • Telefonnummern,
  • Konten-IDs,
  • teilweise Standortdaten.

Dieser Datensatz wurde auch von der bekannten Datenbank Have I Been Pwned (HIBP) aufgenommen, in der sich Nutzerinnen und Nutzer darüber informieren können, ob ihre E-Mail-Adresse in einem bekannten Datenleck geführt wird. Laut HIBP enthält der veröffentlichte Datensatz rund 6,2 Millionen E-Mail-Adressen und weitere personenbezogene Informationen.

Gleichzeitig berichteten zahlreiche Nutzer, dass sie ungewöhnlich viele Passwort-Reset-E-Mails von Instagram erhalten hätten. Meta, der Mutterkonzern von Instagram, erklärte dazu, dass es keinen systemweiten Sicherheitsbruch gegeben habe. Vielmehr sei eine Schwachstelle im Passwort-Reset-Mechanismus entdeckt und behoben worden, durch die externe Akteure solche Reset-Anfragen hätten auslösen können.

Was bedeutet das Instagram Datenleck für Verbraucher?

Für Nutzerinnen und Nutzer hat das Instagram Datenleck mehrere Folgen:

  1. Datenschutzrisiken: Auch wenn keine Passwörter kompromittiert wurden, gefährden veröffentlichte E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Account-IDs die Privatsphäre. Diese Daten können für Phishing, Social Engineering oder Identitätsdiebstahl genutzt werden, insbesondere wenn sie mit Daten aus anderen Leaks kombiniert werden.
  2. Rechtliche Einordnung: Nutzerinnen und Nutzer haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, informiert zu werden, wenn ihre personenbezogenen Daten kompromittiert wurden. Soweit Daten in Have I Been Pwned gelistet sind, können Betroffene prüfen, ob ihre Adresse erscheint.
  3. Sicherheitsmaßnahmen: Für Verbraucher ist es ratsam, Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Dazu zählt, die Zwei-Faktor-Authentifizierung zu aktivieren und Passwörter regelmäßig zu erneuern. Zudem sollten außergewöhnliche E-Mails immer mit Vorsicht behandelt werden.

So hilft unsere Kanzlei weiter

Das aktuelle Instagram Datenleck zeigt, dass auch große Plattformen nicht immun gegen unautorisierte Datenabflüsse sind. Ein Datenleck stellt eine Pflichtverletzung der verantwortlichen Stelle dar.  Wir prüfen kostenfrei, ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen – klar, transparent und unverbindlich.

  1. Nutzer*innen haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind.
  2. Betroffenen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche geltend machen zu können.
  3. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie über einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche künftige Schäden ab. Mithilfe von Feststellungsansprüchen können Geschädigte gerichtlich feststellen lassen, dass der Gegner auch für Schäden haftet, die aufgrund des Datenlecks erst in der Zukunft entstehen könnten.
  4. Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.

Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen und setzen ihren Anspruch auf Entschädigung durch.  Zusätzlich kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im späteren Verlauf den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung.

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Autorin

Nursel Orhan, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann