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LG Münster verurteilt 888-Betreiber zur Rückzahlung von Verlusten aus Online-Glücksspiel

Veröffentlicht von David Philips-Kontopoulos am 13. Mai 2026
Paragraphenzeichen-Kopfsteinpflaster

In einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall hat das Landgericht Münster die maltesische Virtual Digital Services Limited – die Betreibergesellschaft der Marken 888casino, 888sport und 888poker – zur Rückzahlung sämtlicher Glücksspiel-Spielverluste eines Verbrauchers verurteilt (Urteil vom 07.05.2026, Az. 011 O 250/25, noch nicht rechtskräftig). Die Entscheidung reiht sich in die mittlerweile gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung zugunsten geschädigter Spielerinnen und Spieler ein und erteilt insbesondere den unionsrechtlichen Einwänden der Anbieter eine klare Absage.

Der Sachverhalt zum Fall

Zwischen dem 15.08.2016 und dem 08.09.2017 nahm unser Mandant an Online-Casinospielen auf der Website 888poker der Beklagten teil. In diesem Zeitraum verlor er insgesamt 11.603,50 Euro. Eine deutsche behördliche Erlaubnis, mit der die Beklagte berechtigt gewesen wäre, in Deutschland Online-Casinospiele anzubieten, lag während der gesamten Spielphase nicht vor. Unserem Mandanten ist nicht bekannt gewesen, dass das Angebot in Deutschland gesetzlich verboten war. Erst nach einer Beratung im Jahr 2023 hat er erfahren, dass eine Rückforderung möglich sei.

LG Münster verurteilt 888-Betreiber wegen Verstoßes gegen ein Schutzgesetz

Der Glücksspielstaatsvertrag in der alten Fassung untersagte das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet bis zum Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages von 2021. Die Klage stützte sich auf § 823 Abs. 2 BGB (Schadensersatz wegen Verletzung eines Schutzgesetzes) in Verbindung mit § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrages in der alten Fassung.

Ein Schutzgesetz ist eine Vorschrift, die nicht nur die Allgemeinheit, sondern auch den einzelnen Bürger vor bestimmten Schäden schützen soll. Das Verbot des unerlaubten Online-Glücksspiels dient ausdrücklich dem Schutz der Spieler:innen vor wirtschaftlichen Verlusten und vor Spielsucht. Wer ohne deutsche Erlaubnis Casinospiele im Internet anbietet, verletzt damit zugleich die Vermögensinteressen der Spieler.

Das Gericht hat der Klage in voller Höhe stattgegeben. Die maltesische Virtual Digital Services Limited wurde verurteilt, 11.603,50 Euro nebst Zinsen sowie die Verfahrenskosten zu zahlen.

Der Schaden des geschädigten Spielers entspricht den Einzahlungen abzüglich der erhaltenen Auszahlungen. Das Gericht weist die Argumentation der Beklagten zurück, der Schaden sei um den „Unterhaltungswert“ des Spielens zu mindern. Der Schutzzweck der Verbotsnorm besteht nämlich gerade darin, Spieler davor zu bewahren, in der Hoffnung auf Unterhaltung und Geldgewinn Verluste zu erleiden. Der Schaden ist daher vollständig auszugleichen.

Kein Mitverschulden des Spielers

Ein Mitverschulden des Spielers lehnt das Gericht aus mehreren Gründen ab:

  • Der Schutzzweck der Norm spricht gegen die Anrechnung eines Mitverschuldens, weil der Spieler im Wesentlichen vor sich selbst geschützt werden soll.
  • Konkrete Anhaltspunkte für ein Verschulden des Klägers bestehen nicht. Über Jahre hinweg traten weder bei Ein- noch bei Auszahlungen Probleme auf, was den Eindruck eines legalen Angebots verstärkte.
  • Selbst bei unterstelltem Mitverschulden würde das Verschulden der Beklagten so deutlich überwiegen, dass ein Anteil des Klägers vollständig zurücktritt.

Keine Verjährung

Die Beklagte hat die Einrede der Verjährung erhoben. Das Gericht wies diese jedoch ab.

Zur Kenntnis, die den Beginn der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist auslöst, gehört nicht nur die Kenntnis der Verluste, sondern auch das Wissen um die fehlende deutsche Lizenz. Eine solche Kenntnis ließ sich beim Kläger im streitgegenständlichen Zeitraum nicht feststellen.

Selbst wenn die regelmäßige Verjährung greifen würde, wäre der Anspruch auf Restschadensersatz gemäß § 852 BGB weiterhin durchsetzbar. Gemäß dieser Vorschrift beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre, sofern der Schädiger durch die unerlaubte Handlung etwas erlangt hat. Da die Beklagte die Einzahlungen des Klägers durch ihr rechtswidriges Angebot erlangt hat, kann er den Betrag von 11.306,50 Euro von ihr herausverlangen.

EuGH bestätigt deutsches Verbot

Die Beklagte hatte beantragt, das Verfahren bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-440/23 auszusetzen und sich dabei auf eine vermeintliche Unionsrechtswidrigkeit des deutschen Glücksspielregimes berufen.

Das Landgericht lehnte die Aussetzung jedoch ab. Inzwischen hat der EuGH mit Urteil vom 16. April 2026 in der Rechtssache C-440/23 entschieden, dass die einschlägigen Vorschriften des deutschen Glücksspielstaatsvertrags a. F. nicht gegen Unionsrecht verstoßen. Damit ist die zentrale Verteidigungsstrategie der Glücksspielanbieter höchstrichterlich endgültig entkräftet.

Kostenfreie Ersteinschätzung vom Anwalt

Das Urteil bestätigt: Wer vor Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages 2021 an Online-Casinospielen ohne deutsche Lizenz teilgenommen hat, kann seine Verluste in der Regel vollständig zurückfordern.

Betroffene sollten ihre Kontoauszüge und Transaktionshistorien sichern und anwaltlichen Rat einholen. Die Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen können je nach individuellem Sachverhalt variieren. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und unverbindlich und sagen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, um Ihr beim Online-Glücksspiel verlorenes Geld zurückzubekommen.

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David Philips-Kontopoulos

Autor

David Philips-Kontopoulos, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann