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Luana Energy insolvent – Info und Tipps für Anleiheinhaber

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 17. September 2025
Aktualisiert am 8. April 2026
Zwei Menschen diskutieren vor einem Laptop im Büro

Die Luana Energy GmbH, die früher zur Luana-Gruppe gehörte, befindet sich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Anleiheinhaber der „Luana Energy Anleihe 16/28 ” fürchten um ihr investiertes Kapital. Im Umfeld der Luana AG gab es zuletzt Probleme mit geschlossenen Fonds der Reihe „LCF Blockheizkraftwerke Deutschland”. Betroffene Anleger können ihre rechtlichen Möglichkeiten zur Rückabwicklung ihrer Kapitalanlage im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung prüfen lassen.

Update: Das Amtsgericht Hamburg hat am 10. Oktober 2025 aufgrund von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Luana Energy GmbH eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast bestellt. Frist zur Anmeldung der Forderungen ist der 19.11.2025.

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Luana Energy insolvent: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Das Amtsgericht Hamburg hat am 18.07.2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Luana Energy GmbH eröffnet (Az. 67c IN 270/25). Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast.

Von einer Insolvenz der Luana Energy GmbH wären Anleiheinhaber der „Luana Energy Anleihe 16/28” direkt betroffen. Emittiert wurde die Anleihe im Jahr 2016:

ISIN/WKNEmissionsvolumenLaufzeitnächster Zinstermin
DE000A169ND0 / A169ND10 Mio. Euro01.05.202806.05.2026

Infolge des Insolvenzantrages müssen Anleiheinhaber: innen befürchten, dass sie keine  Zins- und Rückzahlungen mehr erhalten werden.

Die Luana AG gehört zur 2008 in Hamburg gegründeten Luana Group mit dem Schwerpunkt ökologische Energieversorgung. Die Luana Energy GmbH gehörte ursprünglich zur Luana-Gruppe, wurde jedoch im Jahr 2024 ausgegliedert und seither mehrfach umbenannt.

Probleme bei Luana Kapitalanlagen

Bei anderen von der Luana-Gruppe emittierten Kapitalanlagen sind die Konzepte für Anleger gescheitert. Betroffen sind die geschlossenen Fonds LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 3 GmbH & Co. KG sowie LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 4 GmbH & Co. KG. Diese Investitionen haben den Anlegern statt der erhofften, nachhaltig renditestarken Sachwertanlage Verluste beschert.

Luana ist bei der Rückzahlung der „Luana Anleihe 5 % 2019–2024” im Verzug. Laut den Anleihebedingungen war die Inhaberschuldverschreibung zum 1. Oktober 2024 zur Rückzahlung fällig. Die Anleger:innen wurden jedoch bereits mehrfach vertröstet. Kritik erntet die Luana AG, da sie trotz der Probleme bei der Rückzahlung der Anleihe 2019–2024 weiterhin über eine andere Anleihe mit der Bezeichnung „9,5% crbn changer IHS 2025/2030“ Geld von Anlegern einsammelt.

Was können betroffene Anleger*innen jetzt tun?

Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren: Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens können betroffene Anleger*innen ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Die Anmeldung können Sie selbst vornehmen oder beauftragen. Wir unterstützen Sie dabei und übernehmen auf Wunsch die Forderungsanmeldung.

Rückabwicklung und Schadensersatz: Betroffene haben die Möglichkeit, alle in Betracht kommenden Ansprüche umfassend prüfen zu lassen. Wenn Sie durch die Investition in Anleihen einen Schaden erlitten haben und im Vorfeld der Anlageentscheidung nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt wurden oder sogar falsche oder unvollständige Informationen erhalten haben, können Sie gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen die Beteiligten geltend machen.

Kostenlose Ersteinschätzung für Betroffene

Werden Anleger*innen nicht ausreichend über Risiken aufgeklärt, können sie mögliche Schadensersatzansprüche und weitere rechtliche Möglichkeiten prüfen lassen. Als auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei helfen wir Betroffenen, ihre Vermögenswerte zu sichern und finanzielle Schäden zu minimieren. Nutzen Sie das unser Online-Formular für die kostenlose Prüfung Ihrer individuellen Ansprüche.

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Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.

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Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann