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LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 3 GmbH & Co. KG: Was Betroffene tun können

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 02. November 2022

Heizung-Thermostat

Der Fonds LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 3 GmbH & Co. KG sollte über den Kauf und den Betrieb in mehrere Blockheizkraftwerke eine Rendite in Höhe von mehr als 10 % vor Steuern einbringen. Statt die prognostizierte Rückzahlung und Ausschüttungen in der geplanten Höhe zu erhalten, müssen die Anleger*innen über eine Option entscheiden, die einen teilweisen Verlust der Einlage bedeuten würde. Wir beraten Betroffene im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Die Luana Gruppe mit der Luana Capital New Energy Concepts GmbH bieten seit 2008 Beteiligungen im Bereich Solar und Photovoltaik sowie Blockheizkraftwerke an. Die Beteiligungen wurden als geschlossene Fonds, Nachrangdarlehen und digitales Wertpapier angeboten:

  • Blockheizkraftwerke Deutschland
  • Blockheizkraftwerke Deutschland 2
  • Blockheizkraftwerke Deutschland 3
  • Blockheizkraftwerke Deutschland 4
  • Blockheizkraftwerke Deutschland 5
  • Blockheizkraftwerke Deutschland 6
  • Blockheizkraftwerke Deutschland 7
  • Blockheizkraftwerke Deutschland 8
  • Photovoltaik Deutschland
  • Sun Projects 4
  • LAG1 Token

Update Juni 2023: Stiftung Warentest setzt die Luana Group und den „LAG1 Token“ auf die Warnliste, denn die Risiken nehmen für die Anleger*innen der Gruppe nach Ansicht der Verbraucherschützer immer mehr zu und seien bei der tokenbasierten Schuldverschreibung „LAG1 Token“ sogar gravierend.

Geschlossener Fonds LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 3

Anleger*innen konnten sich über eine Treuhänderin an der Beteiligungsgesellschaft LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 3 GmbH & Co. KG beteiligen, die an verschiedenen Standorten in Deutschland Blockheizkraftwerke erwerben und betreiben sollte. Von den vorgesehenen 24 Blockheizkraftwerken wurden 19 an unterschiedlichen Standorten entwickelt. Die Situation für Gesellschafter*innen des Fonds ist schwierig. Die prognostizierte Gesamtausschüttung in Höhe von 160% scheint in weiter Ferne. Einem Bericht von Investmentcheck zufolge haben die Anleger*innen des Fonds Blockheizkraftwerke Deutschland 3 ein Schreiben der Treuhänderin erhalten, in dem sie über einen Verkauf abstimmen sollen, der zusammen mit den unter den Prognosen liegenden Ausschüttungen einen Verlust von rund der Hälfte des investierten Kapitals bedeuten würde.

Blockheizkraftwerke Deutschland 3: Risikoaufklärung und kostenfreie Ersteinschätzung

Betroffene können prüfen lassen, ob sie im Wege des Schadensersatzes die Rückabwicklung ihrer Beteiligung verlangen können. Es gilt: Wer eine Fondsbeteiligung gezeichnet hat und dabei falsch beraten wurde, hat Anspruch auf Schadenersatz.

Beim dem Fonds handelt es sich um eine riskante Kapitalanlage. Durch den Erwerb von Anteilen werden Anleger*innen zu Unternehmer*innen mit allen Chancen und Risiken. Bei einer ungünstigen Wertentwicklung könnten sie aufgefordert werden, bereits erhaltenen Ausschüttungen zurück zu bezahlen. Im schlimmsten Fall ist ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals möglich. Hinzu kommen weitere branchenspezifische Risiken. Die in den Prospekten prognostizierten Ausschüttungen bzw. Renditen sind nicht sicher. Sollten Anleger*innen bei der Beratung oder Vermittlung  nicht umfassend über die Risiken aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung. Zu prüfen ist auch eine Prospekthaftung, wenn die Verkaufsprospekte entsprechende Fehler aufweisen. Sollte auf anfallende Provisionen nicht hingewiesen worden sein, haften sowohl Banken als auch Finanzvertriebe für den entstandenen Schaden.

Wir unterstützen Anleger*innen, die in den Fonds Blockheizkraftwerke Deutschland 3 investiert haben beim Ausstieg aus dem Fonds sowie bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Wir beraten und vertreten Fondsanleger*innen bundesweit seit 27 Jahren. Als eine der größten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen auf diesem Gebiet.

Für eine kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche nutzen Sie unseren Online-Fragebogen. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis für Ihren Fall. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir auch die Deckungsanfrage zur Klärung der Kostenfrage.

Online-Formular

Für weitere Fragen sind wir auch gerne telefonisch unter 0711 9308110 oder über unser Kontaktformular zu erreichen.

Kontaktformular

Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann