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Rückzahlung von Online-Casinoverlusten: Erfolg gegen bet365
In einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall hat das Landgericht Stuttgart einem geschädigten Spieler gegenüber der maltesischen Anbieterin Hillside (Gaming) ENC aus der bet365-Gruppe einen Rückzahlungsanspruch in Höhe von 4.008,59 Euro zugesprochen (Urteil vom 14. Januar 2026, Az. 3 O 37/25, noch nicht rechtskräftig). Das Urteil ist für viele Betroffene relevant, die bei bet365 Online-Casino-Verluste erlitten haben und diese zurückfordern möchten.
Worum ging es in dem Verfahren?
Unser Mandant hatte im Zeitraum von Februar 2018 bis Februar 2021 über die deutschsprachige Internetseite der bet365-Gruppe an Online-Casinospielen teilgenommen. Insgesamt verlor er 5.144,16 Euro. Ein Teil der Verluste entfiel auf die Zeit vor dem 27.11.2018, als die Angebote noch von einer anderen Konzerngesellschaft mit Sitz in Gibraltar erbracht wurden. Ab diesem Stichtag übernahm die Hillside (Gaming) ENC aus Malta das operative Geschäft.
Der Spieler verlangte die Rückzahlung seiner Verluste. Die beklagte Hillside (Gaming) ENC bestritt ihre Haftung, erhob die Einrede der Verjährung und berief sich zudem auf die vermeintliche Europarechtswidrigkeit des deutschen Online-Glücksspielverbots.
Erfolg gegen bet365: Zentrale Punkte des Urteils
Das Landgericht Stuttgart stellte zunächst klar, dass deutsche Gerichte international zuständig sind. Da die Beklagte ihre Tätigkeit gezielt auf Deutschland ausgerichtet habe (deutschsprachige Website, Angebot an deutsche Verbraucher), greife der Verbrauchergerichtsstand nach der EuGVVO.
In der Sache bejahte das Gericht deliktische Ansprüche gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag 2012, da das Veranstalten von öffentlichen Glücksspielen im Internet in Deutschland im maßgeblichen Zeitraum ausnahmslos verboten war. Entscheidend war, dass der Kläger seine Spieleinsätze von Deutschland aus geleistet hatte.
Das Gericht betonte, dass dieses Internetverbot ein Schutzgesetz zugunsten der Spieler darstellt. Geschützt würden nicht nur vor Spielsucht, sondern auch vor den wirtschaftlichen Schäden, die typischerweise mit illegalem Online-Glücksspiel einhergingen. Die bet365-Gesellschaft habe schuldhaft gegen dieses Verbot verstoßen.
Zur Verjährung – Erfolg durch § 852 BGB
Die Verjährungsfrage ist besonders praxisrelevant. Zwar sind die deliktischen Schadensersatzansprüche verjährt, da die dreijährige Frist spätestens Ende 2024 abgelaufen war. Der Kläger konnte sich jedoch erfolgreich auf den sogenannten Restschadensersatzanspruch gemäß § 852 BGB stützen.
Dieser Anspruch greift, wenn ein deliktischer Anspruch zwar verjährt ist, der Schädiger aber noch bereichert ist. Dann muss er das herausgeben, was er durch die unerlaubte Handlung erlangt hat. In diesem Fall waren dies die Spieleinsätze in Höhe von 4.008,59 €. Für diesen Anspruch gilt eine zehnjährige Verjährungsfrist, sodass er noch durchsetzbar war.
Keine Haftung für frühere Verluste vor dem 27.11.2018
Für Verluste, die vor der Übernahme des Geschäfte durch die Hillside (Gaming) ENC entstanden sind, hat das Gericht entschieden, dass die Firma dafür nicht verantwortlich ist. Zuvor entstandene Schadensersatzansprüche seien nicht mit übergegangen. Wer solche älteren Verluste ersetzt haben möchte, muss daher separat gegen die frühere Gesellschaft vorgehen.
Keine Aussetzung trotz EuGH-Verfahren
Die Beklagte hatte beantragt, das Verfahren wegen anhängiger Vorabentscheidungsersuchen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) auszusetzen. Das Gericht lehnte dies ab. Zur Begründung führte es aus, dass nicht absehbar sei, wann eine Entscheidung erfolge. Außerdem wies das Gericht darauf hin, dass ein maltesisches Gesetz (Bill 55) die Durchsetzung ausländischer Gerichtsentscheidungen in Malta deutlich erschwert. Gerade deshalb sei es sinnvoll, dem Kläger zeitnah einen vollstreckbaren Titel zu verschaffen.
Kostenfreie Ersteinschätzung vom Anwalt
Das Urteil zeigt: Wer in Deutschland bei bet365 im Online-Casino gespielt und Geld verloren hat, kann diese Verluste auch noch Jahre später zurückfordern. Spieler:innen sollten daher nicht zögern, ihre Ansprüche rechtlich prüfen zu lassen. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und unverbindlich und sagen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, um Ihr Geld zurückzubekommen.
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