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Urteil gegen 888casino: LG München II spricht Spieler 44.525,60 Euro zu

Veröffentlicht von David Philips-Kontopoulos am 11. Mai 2026
Aktualisiert am 12. Mai 2026
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In einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall hat das Landgericht München II die Virtual Digital Services Limited mit Sitz in Malta, Betreiberin der Online-Casino-Plattform 888casino, zur vollständigen Rückzahlung der Spielverluste eines Spielers in Höhe von 44.525,60 Euro nebst Zinsen verurteilt (Urteil vom 08.05.2026, Az. 11 O 2771/25, noch nicht rechtskräftig).

Dieses Urteil reiht sich in die inzwischen gefestigte Rechtsprechung deutscher Gerichte ein und eröffnet geschädigten Online-Glücksspielern den Weg zur vollständigen Rückforderung ihrer Verluste.

Darum ging es: Verluste zwischen 2015 und 2020

Unser Mandant nahm vom 20.08.2015 bis zum 31.01.2020 von seinem Wohnort in Bayern aus an Glücksspielen des Online-Casinos „888casino” teil. In dieser Zeit verlor er insgesamt 44.525,60 Euro. Die Betreiberin von 888casino verfügte lediglich über eine maltesische Glücksspiellizenz der Malta Gaming Authority. Eine deutsche Erlaubnis für Bayern oder das übrige Bundesgebiet hatte sie im streitgegenständlichen Zeitraum jedoch nicht. Damit verstieß das Angebot eindeutig gegen den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2012.

Die zentralen Aussagen des Urteils gegen 888casino

Das LG München II stellte klar, dass der Rahmenvertrag und die einzelnen Spielverträge zwischen unserem Mandanten und der Betreiberin von 888casino wegen Verstoßes gegen den GlüStV 2012 i. V. m. § 134 BGB nichtig. Die Spieleinsätze wurden ohne Rechtsgrund geleistet, sodass der Spieler einen Rückzahlungsanspruch gemäß § 812 BGB hat.

Das Standardargument der Anbieter, die Lizenz aus Malta reiche aus, wies das Gericht ausdrücklich zurück. Nach Unionsrecht besteht keine Pflicht zur gegenseitigen Anerkennung von Glücksspielerlaubnissen der Mitgliedstaaten. Wer in Deutschland Online-Glücksspiel veranstaltet, braucht eine deutsche Lizenz.

EuGH bestätigt Vereinbarkeit mit Unionsrecht

Mit großer Spannung wurde die Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs Mitte April 2026 in der Rechtssache C-440/23 erwartet. Der EuGH hat entschieden: Das deutsche Verbot der Veranstaltung von Online-Glücksspiel ist mit der Dienstleistungsfreiheit aus Art. 56 AEUV vereinbar und steht den Rückforderungsansprüchen der Spieler nicht entgegen. Damit ist das letzte zentrale Verteidigungsargument der Online-Casinos entkräftet.

Deliktischer Restschadensersatzanspruch — bis zu 10 Jahre rückwirkend

Besonders bedeutsam ist, dass das Gericht zusätzlich einen deliktischen Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 4 Abs. 4 GlüStV 2012, da diese Norm ein Schutzgesetz zugunsten der Spieler:innen darstellt. Über den Restschadensersatzanspruch gemäß § 852 BGB können Spieler ihre Verluste bis zu zehn Jahre rückwirkend geltend machen – selbst wenn der bereicherungsrechtliche Anspruch nach den allgemeinen Regeln bereits verjährt sein sollte.

Impressumswechsel reicht nicht

Der Versuch der Virtual Digital Services Limited, sich auf einen angeblichen Betreiberwechsel ab Dezember 2019 zu berufen, blieb erfolglos. Eine bloße Änderung des Impressums oder der AGB reicht nicht aus, um die Passivlegitimation entfallen zu lassen, sofern die Nutzer nicht eindeutig informiert werden. Entscheidend ist, wer nach außen als Anbieter auftritt, die Plattform unterhält und als Vertragspartner der Spieler erscheint.

Was bedeutet das Urteil gegen 888casino für betroffene Spieler?

Wer bei einem in Deutschland nicht lizenzierten Online-Casino Verluste erlitten hat, hat realistische Chancen auf eine vollständige Rückzahlung inklusive Zinsen. Folgende Voraussetzungen sollten gegeben sein:

  • Teilnahme aus Deutschland (außerhalb Schleswig-Holsteins gilt das Internetverbot uneingeschränkt).
  • Anbieter ohne deutsche Lizenz zum Zeitpunkt der Spieleinsätze
  • Verluste innerhalb der letzten zehn Jahre
  • Nachweisbarkeit der Einzahlungen (Kontoauszüge, Spielhistorie, Aufstellung des Anbieters).

Mit der Klärung durch den EuGH am 16.04.2026 und Entscheidungen wie dem Urteil gegen 888casino sind die Erfolgsaussichten so gut wie nie zuvor.

Kostenfreie Ersteinschätzung vom Anwalt

Betroffene sollten ihre Kontoauszüge und Transaktionshistorien sichern und anwaltlichen Rat einholen. Die Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen können je nach individuellem Sachverhalt variieren. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und unverbindlich und sagen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, um Ihr beim Online-Glücksspiel verlorenes Geld zurückzubekommen.

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David Philips-Kontopoulos

Autor

David Philips-Kontopoulos, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann