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Urteil gegen Online-Glücksspielanbieter Tipico: LG München II stärkt Rechte geschädigter Spieler

Aktuelles Urteil gegen Tipico: In einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall hat das Landgericht München II zwei Gesellschaften der Tipico-Gruppe zur vollständigen Rückzahlung von Spielverlusten aus Online-Casino und Sportwetten an einen Geschädigten verurteilt (Urteil vom 19.05.2025, Az. 12 O 2660/23, noch nicht rechtskräftig).
Hintergrund zum Urteil gegen Online-Glücksspielanbieter: Verstoß gegen gesetzliches Verbot
Unser Mandant hatte zwischen Oktober 2017 und Mai 2020 über die Plattformen von Tipico an Online-Sportwetten und Online-Casinospielen teilgenommen und dabei Verluste in Höhe von 10.990 Euro erlitten. Er klagte auf Rückzahlung und hatte Erfolg: Das Gericht stellte fest, dass die zwischen ihm und den Glücksspielanbietern geschlossenen Verträge wegen Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2012) nichtig sind.
Das Landgericht München II sieht die beklagten Tipico-Gesellschaften, die Tipico Games Ltd. und die Tipico Co. Ltd., in der Pflicht, diese Beträge zurückzuzahlen. Grund dafür ist, dass die Spiele in Deutschland zum damaligen Zeitpunkt – mit Ausnahme von Schleswig-Holstein – ohne entsprechende Konzession unzulässig waren. Tipico verfügte nicht über die erforderlichen Lizenzen. Das Gericht bejahte die Nichtigkeit der zugrunde liegenden Verträge nach § 134 BGB in Verbindung mit § 4 Abs. 4 GlüStV 2012, da diese Vorschrift das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten hat – ein Verbot, das europarechts- und verfassungskonform ist.
Kein Ausschluss durch Mitverschulden oder Kenntnis
Das Gericht wies den Einwand zurück, dem Spieler könne wegen Mitverschuldens oder positiver Kenntnis vom Verbot ein Rückforderungsanspruch verwehrt sein. Es stellte klar, dass der Spielerschutz im Zentrum des GlüStV steht. Auch § 814 BGB greife nicht, da dem Kläger keine gesicherte Kenntnis des Verbots nachgewiesen werden konnte. In der mündlichen Verhandlung hatte der Kläger glaubhaft erklärt, erst 2021 durch eigene Recherchen und die Kontaktaufnahme mit einer auf solche Fälle spezialisierten Kanzlei erfahren zu haben, dass Tipico über keine deutsche Lizenz verfügte.
Kostenfreie Ersteinschätzung für geschädigte Spielerinnen und Spieler
Das Urteil stärkt erneut die Rechte von Spielerinnen und Spielern, die in der Vergangenheit bei nicht lizenzierten Online-Casinos Verluste erlitten haben. Auch wenn Spieler über Jahre regelmäßig teilgenommen und Verluste erlitten haben, schließt das ihre Rückforderungsansprüche nicht aus.
Unsere Kanzlei ist auf solche Fälle spezialisiert und steht Ihnen gerne zur Seite. Wir unterstützen Betroffene bundesweit bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie entsprechende Rückforderungsansprüche geltend machen können, empfehlen wir Ihnen unsere kostenlose Online-Ersteinschätzung. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und unverbindlich und sagen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihr Geld zurückzubekommen.
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