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Urteil Online Casino Gate777: Betreiber zur Rückzahlung der Spielverluste verurteilt
In einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall hat das Amtsgericht Donaueschingen die Betreiberin des Online-Casinos „Gate777” dazu verurteilt, einem Spieler seine Online-Casino-Verluste vollständig zu erstatten (Urteil vom 29. Juni 2026, Az. 1 C 130/23, noch nicht rechtskräftig). Unser Mandant erhält 1.025,95 Euro nebst Zinsen zurück, zudem trägt die Betreiberin die gesamten Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil stärkt erneut die Rechte betroffener Spieler:innen.
Der Sachverhalt zum Fall
Unser Mandant nutzte im Jahr 2018 das Online-Casino „Gate777”, das von der maltesischen White Hat Gaming Ltd. über eine Website betrieben wurde. Die White Hat Gaming Ltd. war bei der maltesischen Glücksspielaufsichtsbehörde (Malta Gaming Authority) registriert, verfügte jedoch über keine Erlaubnis für den deutschen Markt.
Insgesamt zahlte der Spieler 2.409 Euro auf sein Spielerkonto ein, um damit Slot-Automaten und weitere Casino-Spiele zu spielen. Dabei verlor er 1.025,95 Euro. Diese Verluste forderte er über unsere Kanzlei zurück. Der rechtliche Anknüpfungspunkt: In Deutschland war das Online-Glücksspiel im streitigen Zeitraum – außerhalb Schleswig-Holsteins und ohne behördliche Konzession – nach § 4 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 4 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) 2012 gesetzlich untersagt.
Die Entscheidung des Gerichts
Das Amtsgericht Donaueschingen gab der Klage in vollem Umfang statt. Die Erwägungen des Gerichts im Überblick:
Die Glücksspielverträge sind nichtig
Grundlage des Rückzahlungsanspruchs ist das Bereicherungsrecht. Demnach kann zurückverlangt werden, was ohne rechtlichen Grund geleistet wurde. Genau das lag hier vor. Verträge über die Teilnahme an Online-Casinospielen ohne deutsche Erlaubnis verstoßen gegen ein gesetzliches Verbot und sind deshalb gemäß § 134 BGB nichtig, also von Anfang an unwirksam. Das Gericht folgt damit der bereits gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung.
Der Einwand der Betreiberin, sie habe in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die unklare Rechtslage hingewiesen, blieb erfolglos. Ein solcher Hinweis kann die Nichtigkeit nicht beseitigen. Andernfalls könnte sich ein Anbieter laut dem Gericht durch einen bloßen AGB-Hinweis der Rückzahlungspflicht entziehen, wodurch illegale Angebote faktisch privilegiert würden.
Die maltesische Lizenz ersetzt die deutsche Erlaubnis nicht
Eine ausländische Zulassung, wie etwa die Registrierung bei der Malta Gaming Authority, entfaltet für den deutschen Markt keine legalisierende Wirkung. Aufgrund des Fehlens einer einheitlichen europäischen Regelung kann eine maltesische Lizenz das in Deutschland geltende Verbot nicht außer Kraft setzen.
Keine Aussetzung wegen europäischer Verfahren
Die Beklagte hatte angeregt, das Verfahren mit Blick auf offene Fragen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) auszusetzen. Das Gericht lehnte dies ab. Der EuGH hat mit Urteil vom 16.04.2026 (C-440/23) bereits entschieden, dass § 4 Absatz 4 GlüStV nicht gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit verstößt. Weitere anhängige Verfahren rechtfertigen keine Aussetzung, da es sich darin ausschließlich um Online-Casinospiele nach dem GlüStV 2012 handelt – nicht um Sportwetten, für die teilweise abweichende Regeln gelten.
Kein Ausschluss der Rückforderung wegen Illegalität
Ein zentraler Streitpunkt war, dass nach § 817 Satz 2 BGB die Rückforderung ausgeschlossen ist, wenn auch dem Leistenden – in diesem Fall dem Spieler – ein Gesetzesverstoß zur Last fällt. Das Gericht verneinte diese Sperre gleich in zweifacher Hinsicht.
- Erstens setzt der Ausschluss voraus, dass der Spieler die Illegalität kannte oder sich ihr leichtfertig verschlossen hat. Ein rein objektiver Verstoß genügt nicht. Die Beweislast dafür trägt die Betreiberin – diesen Nachweis führte sie nicht. Dass der Spieler bereits 2018 von der Illegalität wusste, war weder bewiesen noch ersichtlich.
- Zweitens greift der Schutzzweck des Glücksspielstaatsvertrags: Die Norm dient dem Spielerschutz und der Suchtprävention. Würde man den Anbieter trotz seines fortgesetzten Verstoßes von jeder Rückzahlungspflicht freistellen, während der Spieler sein gesamtes Verlustrisiko trägt, liefe dies dem Gesetzeszweck zuwider.
Die Ansprüche waren nicht verjährt
Ansprüche aus dem Bereicherungsrecht verjähren in der Regel nach drei Jahren. Die Frist beginnt erst, wenn der Gläubiger die anspruchsbegründenden Umstände kennt – und bei besonders unübersichtlicher Rechtslage ausnahmsweise erst zu einem späteren Zeitpunkt. Das Gericht stufte die Rechtslage zum Online-Glücksspiel als komplex und für durchschnittliche Verbraucher schwer überschaubar ein. Eine belastbare zivilgerichtliche Rechtsprechung zugunsten der Spieler gibt es erst seit etwa 2020/2021.
Im Ergebnis wäre die Verjährung daher erst zum 31.12.2023 eingetreten. Die Klage vom 18.12.2023 war daher rechtzeitig. Zusätzlich stützte das Gericht den Anspruch auf § 852 BGB, wonach ohnehin eine zehnjährige Frist gegolten hätte.
Was bedeutet das Urteil zum Online Casino Gate777 für betroffene Spieler?
Diese Entscheidung reiht sich in eine gefestigte Rechtsprechung ein, die es Spielern ermöglicht, ihre Verluste aus illegalem Online-Glücksspiel zurückzufordern. Wichtige Erkenntnisse für Betroffene:
- Ohne deutsche Erlaubnis geschlossene Verträge sind unwirksam, sodass eingezahlte und verlorene Beträge grundsätzlich zurückgefordert werden können.
- Eine maltesische Lizenz schützt den Anbieter nicht vor der Rückzahlungspflicht.
- Der Einwand der Verjährung greift häufig nicht, da die Frist aufgrund der komplexen Rechtslage oft erst später beginnt und zusätzlich eine zehnjährige Frist in Betracht kommt.
- Auch wer selbst gespielt hat, verliert seinen Anspruch nicht, da die Beweislast für ein bewusstes Fehlverhalten beim Anbieter liegt.
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Das Urteil zum Online-Casino „Gate777” zeigt: Spieler, die bei nicht erlaubten Online-Casinos Geld verloren haben, stehen keineswegs rechtlos da. Wer in den letzten zehn Jahren bei „Gate777” oder anderen Anbietern Geld verloren hat, sollte seine Ansprüche prüfen lassen.
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