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Urteil Partypoker: LG Landshut verurteilt Anbieter zur Rückzahlung

Veröffentlicht von David Philips-Kontopoulos am 17. Juli 2025
Aktualisiert am 27. August 2025
Online-Casino-Glücksspiel

In einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren hat das Landgericht Landshut die Elektra Works Ltd., Betreiberin des Online-Casinos „Partypoker“, zur Rückzahlung sämtlicher Verluste in Höhe von rund 41.000 Euro nebst Zinsen an einen Spieler verurteilt (Urteil vom 4. Juli 2025, Az. 76 O 3185/23, noch nicht rechtskräftig). Das Urteil stärkt erneut die Rechte von Verbrauchern, die beim Online-Glücksspiel Verluste erlitten haben.

Keine deutsche Glücksspiellizenz – Verträge sind nichtig

Unser Mandant hatte zwischen 2013 und 2020 insgesamt 41.415,11 Euro auf der deutschsprachigen Plattform des Online-Casinos „PARTYPOKER” verloren. Der Anbieter verfügte lediglich über eine Lizenz nach gibraltarischem Recht, jedoch nicht über eine in Deutschland gültige Genehmigung. Diese erhielt er erst 2022. Nach deutschem Recht waren Online-Glücksspiele wie Poker und Casino-Spiele in diesem Zeitraum grundsätzlich verboten, abgesehen von sehr wenigen Ausnahmen. Der geschädigte Spieler forderte seine Verluste auf dem Gerichtsweg zurück, da die zwischen ihm und dem Online-Casino geschlossenen Verträge wegen Verstoßes gegen den deutschen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2012) nichtig seien.

Das Landgericht Landshut bestätigte die Nichtigkeit der Spielverträge gemäß § 134 BGB aufgrund eines Verstoßes gegen § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 und stellte klar, dass die vom Anbieter veranstalteten Glücksspiele in Deutschland ohne gültige Lizenz unzulässig waren. Eine gibraltarische Lizenz entfalte in Deutschland keine Wirkung. Verbraucher können daher ihre verlorenen Einsätze zurückfordern.

Urteil Partypoker: Zahlung direkt an den Anbieter begründet Rückzahlungsanspruch

Die Argumentation des Gerichts zur direkten Zahlungsbeziehung ist besonders interessant: Auch wenn der Anbieter einwenden ließ, er trete beim Poker nur als Plattformbetreiber (Organisator) auf und vereinnahme nicht selbst die Spieleinsätze, wies das Gericht darauf hin, dass die Spieler zunächst an den Anbieter gezahlt hätten. Dass dieser die Beträge anschließend an Mitspieler weiterleitete, ändere nichts an der unmittelbaren Leistungsbeziehung und somit auch nicht an seiner Bereicherung.

Keine Kenntnis von Illegalität – Ansprüche nicht verjährt

Die Elektra Works Ltd. berief sich zudem auf die Kenntnis des Klägers von der Illegalität des Angebots sowie auf Verjährung. Dem folgte das Gericht nicht, da es keinen ausreichenden Nachweis dafür sah, dass dem Kläger bis April 2020 bewusst war, dass er an illegalem Glücksspiel teilnahm. Zudem seien die Rückzahlungsansprüche für den Zeitraum ab Januar 2020 nicht verjährt.

Kostenfreie Ersteinschätzung für Geschädigte

Für betroffene Spieler:innen ist das Urteil ein weiteres positives Signal. Wer auf Seiten ohne deutsche Erlaubnis online gespielt und dabei Geld verloren hat, kann unter Umständen die Verluste erfolgreich zurückfordern. Wir raten Betroffenen, ihre Transaktionen zu dokumentieren und anwaltlich prüfen zu lassen, ob ein Rückforderungsanspruch besteht. Unsere Kanzlei berät hierzu seit vielen Jahren bundesweit und hat zahlreiche Urteile erstritten. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und unverbindlich und sagen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihr Geld zurückzubekommen.

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David Philips-Kontopoulos

Autor

David Philips-Kontopoulos, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann