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VentureNet Market fordert Zahlungen zurück: Was Clever-Business Anleger tun können

Veröffentlicht von Ingrid Arnold-Gloksin am 14. März 2025

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Die ehemalige Clever Business (Schweiz) AG – seit Mitte 2024 umfirmiert in VentureNet Market AG – fordert von Anlegern Zahlungen zurück. Anleger, die auf Rückzahlung in Anspruch genommen werden, sollten beachten, dass die gegen sie erhobene Zahlungsforderung häufig nicht oder nicht in voller Höhe berechtigt und durchsetzbar ist. Im Falle einer Rückforderung bestehen Verteidigungsmöglichkeiten, um diese abzuwehren. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und unverbindlich. 

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 VentureNet Market fordert Zahlungen zurück: Das ist passiert 

 Die Clever-Business GmbH bot das „CASHCOW 24-7 Win-Win-Konzept“ an, bei dem die Anleger*innen Warenpakete mit dem Versprechen erwerben konnten, mindestens den Kaufpreis zurückzuerhalten. Das Geschäftsmodell sah vor, dass Anleger*innen in Waren- und Dienstleistungspakete investierten, die Clever-Business über Plattformen wie Amazon vertrieb. Dabei wurden hohe Gewinnbeteiligungen von bis zu 120 Prozent pro Jahr in Aussicht gestellt. Hinzu kam ein mehrstufiges Provisionssystem für Kunden, die neue Anleger warben, das Parallelen zu Multi-Level-Marketing-Strukturen aufweist.  

 Das Geschäftsmodell wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als unerlaubtes Einlagengeschäft eingestuft, da die erforderliche Erlaubnis fehlte. Denn aufgrund der Garantie eines bestimmten Auszahlungsbetrages handelte es sich um ein nach dem Kreditwesengesetz (KWG) erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft.  

 BaFin-Anordnung Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts 

 Die Aktivitäten wurden daraufhin in die Schweiz und in die Business Clever (Schweiz) AG verlagert. Diese führte das Geschäftsmodell fort und bot weiterhin ähnliche Anlagemöglichkeiten an. Im Oktober 2023 stellte die BaFin fest, dass die Clever Business (Schweiz) AG in Deutschland Vermögensanlagen ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt öffentlich anbot.   

 BaFin-Warnung – fehlender Verkaufsprospekt  

 Seit Ende des Jahres 2023 haben die Clever-Business GmbH und die Clever Business AG (Schweiz) keine Auszahlungen mehr an Anleger geleistet. Finanztest setzte die Clever Business (Schweiz) AG im Januar 2024 auf die Warnliste Geldanlage, weil Prospekt und Jahresabschlüsse fehlen.  

 Die Clever Business (Schweiz) AG wurde im Juni 2024 in die VentureNet Market AG umgewandelt. Diese verlangt nun von den ehemaligen Anlegern und Anlegerinnen der Clever Business GmbH die Rückzahlung von früher ausgeschütteten Gewinnen. Begründet werden diese Forderungen mit der behördlich angeordneten Rückabwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts.  

Sind Betroffene zur Rückzahlung verpflichtet?

 Viele ehemalige Clever Business Anleger*innen sind verunsichert und fragen sich, welche Verteidigungsmöglichkeiten sie haben. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich gegen die Forderungen der VentureNet Market AG zur Wehr zu setzen. Nach unserer Einschätzung bestehen Zweifel an der Berechtigung der geltend gemachten Zahlungsansprüche. 

  • Wir raten Betroffenen, sich nicht unter Druck setzen zu lassen und keine Zahlungen ohne Prüfung zu leisten.  
  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich gegen die Forderung zu wehren. Dies gilt auch dann, wenn Anleger der Zahlungsaufforderung bereits nachgekommen sind. Ungeprüft und zu Unrecht zurückgezahlte Gelder können zurückgefordert werden. 

 Eine Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn die VentureNet Market AG den Rechtsgrund des Rückforderungsanspruchs nicht hinreichend darlegt oder nicht nachweist, dass die Zahlungen tatsächlich in der mitgeteilten Höhe geleistet wurden. Auch die von der VentureNet Market AG geltend gemachten Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB) kommen in Betracht, wenn der Vertrag zwischen den Betroffenen und der Clever Business GmbH wirksam ist. Betroffene Anleger könnten sich ggf. auf eine sog. Entreicherung berufen. Ob deren Voraussetzungen vorliegen, ist im Einzelfall zu prüfen. 

 Kostenfreie Ersteinschätzung zur Abwehr von Zahlungsansprüchen 

 Wir vertreten bereits Anleger*innen gegen Rückforderungsansprüche der VentureNet Market AG. In vergleichbaren Fällen konnten wir für unsere Mandant*innen Erfolge erzielen und zahlreiche außergerichtliche Lösungen erreichen. Nutzen Sie das Online-Formular für eine kostenlose Prüfung. Wir bieten Ihnen eine umfassende Prüfung Ihrer Verteidigungsmöglichkeiten und vertreten Sie bei der Abwehr von Rückforderungsansprüchen. 

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 Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen? Wir freuen uns über Ihren Anruf unter 0711-9308110. 

Ingrid Arnold-Gloksin

Autorin

Ingrid Arnold-Gloksin, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann