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Zahlungsverzug bei LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 5 und 7 und Energieversorgung Deutschland

Veröffentlicht von Melanie Poch am 23. Oktober 2025
Aktualisiert am 26. Mai 2026
Zwei Menschen diskutieren vor einem Laptop im Büro

Die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH ist gegenüber Anlegerinnen und Anlegern der Vermögensanlagen „Blockheizkraftwerke Deutschland 5”, „Blockheizkraftwerke Deutschland 7” und „Energieversorgung Deutschland” in Zahlungsverzug. Damit entwickeln sich die Nachrangdarlehen bei weitem nicht so, wie von den Initiatoren und dem Vertrieb dargestellt. Ausschüttungsausfälle, negative Prognoseabweichungen und/oder ausbleibende Berichte können Anzeichen für eine problematische Entwicklung sein. Betroffene Anleger:innen können mögliche Schadensersatzansprüche und Kündigungsrechte prüfen lassen.

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LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 5 und 7 und Energieversorgung Deutschland: Zahlungsverzug, BaFin-Meldung und Insolvenzantrag

Die BaFin hat am 16. Oktober 2025 eine gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung § 11 VermAnG (Vermögensanlagengesetz) zur Luana Energieversorgung Deutschland GmbH bekannt gemacht. Demnach hat diese seit dem 22. Januar 2025 bei mehreren Beteiligungen keine Zinsen mehr gezahlt.

Zur BaFin-Bekanntmachung

Nach § 11 VermAnG muss ein Anbieter von Vermögensanlagen die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) unverzüglich informieren, wenn er Zahlungen an Anleger nicht fristgerecht leisten kann oder in Zahlungsverzug gerät. Die BaFin veröffentlicht diese Information dann auf ihrer Website, um Anleger und die Öffentlichkeit zu warnen.

Nach Angaben des Unternehmens beruht die Verzögerung auf Projekt- und Zahlungsverzögerungen durch Vertragspartner der Emittentin, wodurch es der Luana Energieversorgung Deutschland GmbH derzeit nicht möglich sei, die fälligen Zahlungen aus den angebotenen Vermögensanlagen fristgerecht zu leisten. Der Zahlungsverzug betrifft die Vermögensanlagen

  • LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 5: Nachrangdarlehen mit 5 % p.a. Zins und fünfjähriger Laufzeit bis 31.12.2024. Private Placement: Für maximal 20 institutionelle oder semiprofessionelle Investoren begrenztes Angebot, Mindestbeteiligung in Höhe von 50.000,- Euro
  • LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 7: Nachrangdarlehen mit unbestimmter Laufzeit, 5 % Zins p.a. und 10 % Gewinnbeteiligung.​ Erstmalige ordentliche Kündigung zum Ablauf der Mindestlaufzeit am 30.11.2026 unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten. Mindestbeteiligung in Höhe von 10.000,- Euro
  • Energieversorgung Deutschland: Nachrangdarlehen mit unbestimmter Laufzeit, 5 % Zins p.a. Erstmalige ordentliche Kündigung zum Ablauf der Mindestlaufzeit am 30.09.2027 unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten. Emittentin: LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 8 GmbH. Mindestbeteiligung in Höhe von 10.000,- Euro.

Update Februar 2026: Infolge des Insolvenzantrages der Luana AG meldet die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH einen möglichen Forderungsausfall – betroffen sind die Kapitalanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland. Die Informationen sind nach § 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz auf der Internetseite der BaFin veröffentlicht.

Zur BaFin-Meldung

Luana Energieversorgung Deutschland GmbH: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Das Amtsgericht Schwarzenbek hat am 19.05.2026 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Luana Energieversorgung Deutschland GmbH (Az. 1 IN 85/26) eröffnet. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Vanja Alexander Kovacev.

Die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH ist Emittentin der Kapitalanlagen „Blockheizkraftwerke Deutschland 5”, „Blockheizkraftwerke Deutschland 7” und „Energieversorgung Deutschland”. Hintergrund ist vermutlich die Insolvenz der Luana AG als größter Schuldnerin der Luana Energieversorgung Deutschland GmbH.

Energieversorgung Deutschland: Unternehmensstruktur verändert

Die im Jahr 2021 gegründete LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 8 GmbH firmiert seit 2024 unter Luana Energieversorgung Deutschland GmbH. Die LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 5 GmbH wurde zum 1. Januar 2024 in die LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 7 GmbH überführt, welche zum selben Zeitpunkt in die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH eingegliedert wurde.

Von der Luana Energieversorgung Deutschland GmbH gibt es aktuell noch keinen Jahresabschluss für das Jahr 2024.

Riskante Nachrangdarlehen mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre

Es handelt sich um Nachrangdarlehen mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre zur Finanzierung grüner, dezentraler Kraft-Wärme-Projekte, die Anlegern jährliche Erträge aus der Energieerzeugung versprechen sollte – deren Rückzahlung inzwischen möglicherweise gefährdet ist.

Im Falle einer Insolvenz werden die Nachrangdarlehensgeber erst nach sämtlichen anderen Gläubigern befriedigt. Anleger stünden im Falle einer Insolvenz der Anlagegesellschaft somit schlechter da als andere Gläubiger. In der Regel können selbst die vorrangigen Gläubiger nur zu einem Bruchteil aus der Masse bedient werden, sodass die Nachrangdarlehensgeber in der Regel leer ausgehen. Im schlechtesten Fall müssen Anleger mit einem Totalverlust ihres eingesetzten Geldes rechnen, also des Darlehenskapitals nebst Zinsen. Die Vergabe eines Nachrangdarlehens ist für Anleger daher mit enormen Risiken verbunden. Bei einer vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre sind Rückzahlungs- und Zinszahlungsansprüche auch außerhalb des Insolvenzfalles ausgeschlossen, wenn die Zahlung einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Darlehensnehmers herbeiführen würde. Ein Unternehmen darf Zahlungen an Anleger also dann aussetzen, wenn es andernfalls zahlungsunfähig oder überschuldet wäre.

Bei Nachrangdarlehen besteht neben dem Risiko eines Totalverlusts noch eine Vielzahl weiterer Risiken. Eine fehlerhafte oder unvollständige Risikoaufklärung kann eine Beraterhaftung und Schadensersatzansprüche auslösen. Wurde über Provisionen bei der Beratung oder Vermittlung nicht umfassend aufgeklärt, können Betroffene Schadensersatzansprüche und damit die Rückabwicklung der Anlage verlangen. In der Vergangenheit haben Gerichte außerdem in einigen Fällen entschieden, dass die Klauseln zum Nachrangdarlehen AGB-rechtlich nicht wirksam sind.

Was können Betroffene jetzt tun? Empfohlene Maßnahmen für Anleger

Die BaFin-Bekanntmachung ist ein ernstzunehmendes Warnsignal für betroffene Anleger. Aktuell ist unklar, wann und wie die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH ihren Verpflichtungen nachkommen wird. Wir raten betroffenen Anlegern:

  • Alle ausbleibenden Zahlungen genau zu dokumentieren
  • Rechtsberatung einzuholen zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen und Kündigungsrechten
  • Sich einer Interessengemeinschaft anzuschließen

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Melanie Poch

Autorin

Melanie Poch, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann