Melanie Poch
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Rechtsgebiete:
- Bankrecht
- Kapitalanlagerecht
- Kapitalmarktrecht
- Anlegerrecht
- Schadensersatzrecht
- Gesellschaftsrecht
Schwerpunkte:
- Geschlossene Fonds
- Gold und Edelmetalle
- Direktinvestments
- Kapitalanlagen in der Insolvenz
- Rückforderung von Ausschüttungen
- Stille Beteiligungen
- Nachrangdarlehen
- Genussrechte
Rechtsanwältin Melanie Poch absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen. Bereits während ihres Studiums arbeitete sie in einer wirtschaftsrechtlich orientierten Anwaltskanzlei und konnte so von Beginn an intensive Erfahrungen in der Tätigkeit eines Rechtsanwaltes erwerben. Nach Abschluss des Ersten Juristischen Staatsexamens schloss sie das Referendariat im Bezirk des OLG Stuttgart mit dem Erwerb des Zweiten Juristischen Staatsexamens ab.
Melanie Poch bei AKH-H
Seit 2005 ist Frau Poch als Rechtsanwältin zugelassen und in der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann tätig. Im Jahr 2011 erwarb Frau Rechtsanwältin Poch zusätzlich noch die Qualifikation zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Frau Poch berät und vertritt Mandanten, die unzufrieden mit der Beratung und Vermittlung durch Banken oder Finanzdienstleister beim Erwerb verschiedener geschlossener Beteiligungen sind. Durch ihre jahrelange Prozess- und Verhandlungserfahrung steht sie ihnen bei allen Fragen rund um dieses Thema mit Rat und Tat zur Seite. Sie ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein und im Anwaltverein Stuttgart.
Suche nicht nach Fehlern, suche nach Lösungen. (Henry Ford)
19 Fachbeiträge:
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