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Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung gilt als Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches. Für die Verbindlichkeiten der GmbH haftet gegenüber den Gläubigern nur das Vermögen der GmbH, nicht das Vermögen der Gesellschafter. Die GmbH hat selbständig ihre Rechte und Pflichten. Sie kann Eigentum erwerben und vor Gericht klagen oder verklagt werden. Die GmbH ist zwingend organisiert mit mindestens zwei Organen – dem Geschäftsführer als Handlungsorgan und der Gesellschafterversammlung.
Sie entsteht erst mit der Eintragung in das Handelsregister. Ihr liegt immer ein Gesellschaftsvertrag zugrunde. Dieser legt die Mitwirkungspflichten der Gründer für die Gründung der GmbH und die Satzung der künftigen GmbH fest. Sie ist die in Deutschland mit Abstand häufigste Gesellschaftsform für Kapitalgesellschaften.
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