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Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die in Deutschland mit Abstand häufigste Gesellschaftsform für Kapitalgesellschaften. Sie ist eine Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches und kombiniert Elemente einer Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung und einer Personengesellschaft.
Die Gründung erfordert einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag. Dieser legt die Mitwirkungspflichten der Gründer und Gründerinnen für die Gründung und die Satzung der künftigen GmbH fest. Der Vertrag enthält Informationen über den Firmennamen, den Unternehmenszweck, das Stammkapital, die Geschäftsführer und andere grundlegende Regelungen für den Betrieb. Sie entsteht erst mit der Eintragung in das Handelsregister.
Für die Verbindlichkeiten der GmbH haftet gegenüber den Gläubigern nur das Vermögen der GmbH, nicht das persönliche Vermögen der Gesellschafter und Gesellschafterinnen. Ihre Haftung ist auf ihre Einlagen in das Stammkapital der GmbH begrenzt. Anders als bei einer Personengesellschaft sind die persönlichen Vermögenswerte der Gesellschafter und Gesellschafterinnen in der Regel geschützt, es sei denn, es liegen besondere Haftungsgründe vor, wie z.B. eine unerlaubte Handlung oder grobe Fahrlässigkeit.
Die GmbH ist zwingend organisiert mit mindestens zwei Organen – dem Geschäftsführer als Handlungsorgan und der Gesellschafterversammlung. Die Geschäftsführung einer GmbH obliegt in der Regel einem oder mehreren Geschäftsführern, die von den Gesellschaftern bestellt werden. Die Geschäftsführer sind für die operative Führung des Unternehmens verantwortlich und vertreten die GmbH nach außen. Die Gesellschafter haben in der Regel eine Kontrollfunktion und treffen wichtige Entscheidungen im Rahmen von Gesellschafterversammlungen. Die Gesellschafterversammlung ist das höchste Entscheidungsgremium und trifft wichtige Beschlüsse, wie zum Beispiel die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer, Änderungen des Gesellschaftsvertrags oder die Gewinnverteilung.
Die GmbH hat selbständig ihre Rechte und Pflichten. Sie kann Eigentum erwerben und vor Gericht klagen oder verklagt werden. Sie unterliegt auch bestimmten gesetzlichen Anforderungen und bürokratischen Verpflichtungen, wie z.B. der Pflicht zur Buchführung, zur Offenlegung von Jahresabschlüssen und zur Einhaltung von gesellschaftsrechtlichen Vorschriften.
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