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Der Gesellschaftsvertrag ist eine spezielle Form eines Vertrages, in dem die Gesellschafter die Rechtsgrundlagen der Gesellschaft bei deren Gründung festlegen. Durch den Gesellschaftsvertrag ist die Gesellschaft im Stande, am Geschäftsverkehr teilzunehmen. Bei Personen- und Kapitalgesellschaften unterscheiden sich Gesellschaftsverträge grundlegend voneinander, bei deutschen Kapitalgesellschaften und Vereinen wird der Gesellschaftsvertrag auch Satzung genannt.
Sowohl bei der BGB Gesellschaft, als auch bei der Personengesellschaft gibt es bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags eine erhebliche Vertragsfreiheit. Allerdings muss der Gesellschaftsvertrag nach § 705 BGB regeln, dass und wie jeder Gesellschafter an der Erreichung des gemeinsamen Zwecks der Gesellschaft mitzuwirken hat. Dabei kann der gemeinsame Zweck auf Dauer bestimmt sein, oder vorübergehend sein. Grundvoraussetzungen für die Entstehung der Gesellschaft sind der Gesellschaftsvertrag, sowie der gemeinsame Zweck der Gesellschaft.
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