Geschlossene Fonds stellen keine einheitliche Produktkategorie dar. Sie unterscheiden sich grundlegend nach dem Investitionsobjekt und somit auch nach den wirtschaftlichen Mechanismen, den spezifischen Risiken sowie den Ursachen für Verluste oder Schadensersatzansprüche. Die folgende Übersicht behandelt die wichtigsten Fondskategorien und gibt jeweils fundierte Hintergrundinformationen.
Allgemeine Grundlagen zu geschlossenen Fonds sowie allgemeine Risiken und detaillierte Antworten zu Haftungsfragen finden Sie auf unserer Seite zu geschlossenen Fonds.
Private-Equity-Fonds
Was ist ein Private-Equity-Fonds?
Private Equity bezeichnet die direkte Beteiligung mit Eigenkapital an nicht börsennotierten Unternehmen, die als Portfoliogesellschaften bezeichnet werden. Das Kapital der Anleger wird genutzt, um vielversprechende Unternehmen gezielt zu finanzieren und aufzubauen. Anschließend werden die Anteile entweder gewinnbringend an einen strategischen Investor verkauft oder das Unternehmen wird an die Börse gebracht. Im Erfolgsfall partizipieren private Anleger sowohl an laufenden Gewinnen während der Fondslaufzeit als auch am abschließenden Veräußerungsgewinn.
Für welchen Anleger geeignet?
Historisch gesehen waren Private-Equity-Fonds professionellen Investoren und sehr vermögenden Privatpersonen vorbehalten, doch inzwischen sind entsprechende Angebote auch für Klein- oder Privatanleger:innen erhältlich – teils in Form von Rateneinzahlungsplänen. Da es sich um eine eindeutig risikobehaftete unternehmerische Beteiligung handelt, ist diese Anlageform für Investoren, die kein Totalverlustrisiko eingehen können oder wollen, nicht geeignet. Insbesondere ist sie nicht zur Altersabsicherung geeignet.
Spezifische Risiken bei Private-Equity-Fonds
- Währungsrisiko bei Investitionen in ausländische Unternehmen. Eingeschränkte Transparenz: Im Gegensatz zu börsennotierten Unternehmen sind Private-Equity-Zielunternehmen nicht zur regelmäßigen Offenlegung ihrer Geschäftsberichte verpflichtet. Anleger sind daher auf die Prospektangaben angewiesen.
- Da Portfoliounternehmen nicht börsennotiert sind, existiert kein Marktpreis, sodass ein Bewertungsrisiko Zwischenbewertungen der Beteiligung erfolgen durch das Fondsmanagement selbst auf Schätzbasis – eine objektive Überprüfung durch die Anleger ist kaum möglich.
- Eingeschränkte Transparenz der Zielunternehmen: Nicht börsennotierte Portfoliounternehmen unterliegen keiner Pflicht zur regelmäßigen Offenlegung von Geschäftsberichten. Anleger sind daher auf die Angaben des Fondsmanagements angewiesen und können die Geschäftsentwicklung und Bewertung kaum eigenständig nachvollziehen.
- Fremdfinanzierung auf Ebene der Portfoliounternehmen (Leverage): Beteiligungen an Zielunternehmen werden in der Regel mit erheblichem Fremdkapital finanziert. Die Zins- und Tilgungslasten trägt das Zielunternehmen. Gerät dieses ertragsseitig unter Druck, erhöht die Verschuldung das Insolvenzrisiko und kann zum Totalverlust der Beteiligung führen.
Infrastrukturfonds
Was ist ein Infrastrukturfonds?
Infrastrukturfonds investieren in Projekte der öffentlichen oder halböffentlichen Infrastruktur. Dabei wird zwischen zwei Bereichen unterschieden:
- Ökonomische Infrastruktur: Verkehr und Transport (Mautstraßen, Tunnel, Autobahnen, Schienennetz, Häfen, Flughäfen),
- Kommunikation (Datennetze über Kabel, Funk und Satellit)
- Energieversorgung (Gas- und Stromleitungen)
- Soziale Infrastruktur: Gesundheitssystem (Krankenhäuser), Bildungswesen (Schulen, Universitäten).
Innerhalb dieser Kategorie wird zwischen Neubau-Projekten (Greenfield-Investments) und der Übernahme bestehender Strukturen (Brownfield-Investments) unterschieden. Neben dem Aufbau bzw. der Sanierung und anschließenden Vermietung kann das Ziel der Fondsgeschäftsführung auch der laufende Betrieb des jeweiligen Objekts sein.
Spezifische Risiken bei Infrastrukturfonds
- Politische Risiken: Projekte in bestimmten Regionen sind Risiken durch Korruption, politische Unruhen, unklare Eigentumsverhältnisse und undurchsichtige bürokratische Vorschriften ausgesetzt. Diese können die Projektrealisierung oder den wirtschaftlichen Betrieb gefährden.
- Fehlende Erfahrungswerte: Renditeprognosen bei Infrastrukturfonds sind mit erhöhter Unsicherheit behaftet, da belastbare historische Vergleichsdaten häufig fehlen.
Betroffene Fonds (Beispiele)
ThomasLloyd Cleantech Infrastrukturfonds, macquarie Infrastrukturfonds, Infrastrukturfonds Deutschland, Infrastrukturfonds Indien, Infrastrukturfonds Schweiz.
Erneuerbare-Energien-Fonds
Was ist ein Erneuerbare-Energien-Fonds?
Erneuerbare-Energien-Fonds investieren das Kapital der Anleger in den Bau, den Erwerb und den Betrieb von Anlagen zur alternativen Energieerzeugung. Anbieter vermarkten diese Fondskategorie als ökologisch sinnvolle und gleichzeitig renditestarke Kapitalanlage. Der Ertrag soll durch den Verkauf des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme sowie durch staatlich garantierte Einspeisevergütungen erwirtschaftet werden.
Geschlossene Erneuerbare-Energien-Fonds investieren in unterschiedliche Anlagentypen:
- Solar- und Photovoltaikanlagen (Umwandlung von Sonnenenergie in Strom)
- Solarthermieanlagen (Umwandlung von Sonnenenergie in Wärme)
- Onshore-Windenergie (Windkraftanlagen an Land)
- Offshore-Windenergie (Windenergieparks auf dem Meer)
- Wasserkraftanlagen (Stromerzeugung aus fließendem Wasser)
- Biomasseanlagen (Stromerzeugung aus organischen Stoffen)
Geschlossene Solarfonds sind die zahlenmäßig größte Untergruppe und werden aufgrund ihrer besonderen Risikostruktur – insbesondere der politisch bedingten Förderkürzungen in mehreren europäischen Ländern – gesondert behandelt. Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Abschnitt zu Solarfonds.
Gemeinsames spezifisches Risiko aller Erneuerbare-Energien-Fonds
Unabhängig vom jeweiligen Anlagentyp teilen alle geschlossenen Erneuerbare-Energien-Fonds ein strukturelles Grundrisiko: Ihre Wirtschaftlichkeit ist in weiten Teilen von staatlichen Förderungen abhängig. Erneuerbare Energien sind bislang in vielen Fällen noch nicht vollständig selbsttragend. Energiepolitische Entscheidungen, wie Kürzungen oder der vollständige Wegfall von Einspeisevergütungen, können die Fondskalkulation grundlegend verändern. Dieses Risiko ist nicht auf Deutschland beschränkt, sondern gilt für alle Länder, in denen entsprechende Anlagen betrieben werden.
Hinzu kommt die wetterbedingte Leistungsschwankung: Weicht das tatsächliche Wetter von den bei Fondsauflage zugrunde gelegten Durchschnittswerten ab – bei Windkraft durch windschwache Jahre und bei Wasserkraft durch niedrige Pegelstände – , sinken die Einnahmen unmittelbar.
Spezifische Risiken nach Anlagentyp
Onshore- und Offshore-Windkraftfonds: Onshore-Windkraftanlagen sind von Standortgenehmigungen, Abstandsregelungen zu Wohngebieten und Naturschutzauflagen abhängig. Diese können sich während der Fondslaufzeit ändern. Für Offshore-Windparks ist ein erheblicher technischer Aufwand für die Errichtung, die Netzanbindung und die Wartung auf See erforderlich. Ungeplante technische Ausfälle in schwer zugänglichem Seegebiet verursachen überproportional hohe Betriebskosten.
Wasserkraftfonds: Wasserkraftanlagen sind von Wasserrechten, Konzessionen sowie den jeweiligen hydrologischen Bedingungen abhängig. Anhaltende Niedrigwasserperioden, veränderte Niederschlagsmuster als Folge des Klimawandels sowie verschärfte Umweltauflagen für den Gewässerschutz können den Ertrag dauerhaft mindern. Bei Anlagen im Ausland bestehen zusätzlich politische und Währungsrisiken.
Biomassefonds: Neben der Einspeisevergütung hängt die Wirtschaftlichkeit von Biomasseanlagen auch von den Rohstoffkosten für Biomasse (z. B. Holzpellets, Gülle, Energiepflanzen) ab. Steigende Beschaffungskosten wirken sich unmittelbar auf die Marge aus. Änderungen des regulatorischen Rahmens für den Einsatz bestimmter Biomasstoffes – etwa der sogenannte Maisdeckel im deutschen EEG, der den Einsatz von Mais in Biogasanlagen begrenzt – können die Planung des Fonds nachträglich entwerten.
Flugzeugfonds
Was ist ein Flugzeugfonds?
Bei einem Flugzeugfonds erwirbt die Fondsgesellschaft – in der Regel eine GmbH & Co. KG – mit dem Eigenkapital der Anleger und einem Bankdarlehen ein oder mehrere Flugzeuge. KG — mit dem Eigenkapital der Anleger und einem Bankdarlehen ein oder mehrere Flugzeuge. Diese werden als Leasingobjekte an Fluggesellschaften (Leasingnehmer) vermietet. Die zugrundeliegenden Leasingverträge haben in der Regel eine Laufzeit von 10 bis 12 Jahren. Aus den Leasingraten wird der Bankkredit bedient und die Anleger erhalten darüber hinaus festgelegte Ausschüttungen. Am Laufzeitende geben die Fluggesellschaften die Flugzeuge zurück. Die Fondsgesellschaft veräußert diese, tilgt das Darlehen und schüttet den Resterlös an die Anleger aus.
Die A380-Krise: Branchenweites Verlustrisiko
Im Februar 2019 gab Airbus bekannt, die Produktion des A380 einzustellen. Das Interesse der Fluggesellschaften an dem größten Passagierflugzeug der Welt war stark gesunken: Immer mehr Airlines gaben nach Vertragsablauf geleaste A380-Maschinen zurück, ohne neue Leasingverträge abzuschließen. Einige Flugzeuge wurden bereits in Einzelteile zerlegt, da sich weder Käufer noch neue Leasingnehmer fanden.
Insgesamt haben Anleger geschlossener Fonds rund 1,6 Milliarden Euro in 21 Flugzeuge dieses Typs investiert. Ohne Anschlussverträge oder alternative Nutzungsmöglichkeiten sind die ursprünglichen Fondskalkulationen für diese Fonds nicht mehr zu halten.
Spezifische Risiken bei Flugzeugfonds
- Anschlussleasing und Wiedervermarktung: Nach Ablauf des ursprünglichen Leasingvertrags muss ein neuer Leasingnehmer bzw. Käufer gefunden werden. Dies gelingt nicht immer, insbesondere bei älteren oder nicht mehr gefragten Flugzeugtypen.
- Ausländische Vertragspartner: Neben Währungsrisiken können bei internationalen Leasingnehmern auch weitergehende Haftungsrisiken entstehen, da rechtliche Regelungen im Ausland von deutschen Bestimmungen abweichen.
- Rückschlagrisiken im Luftverkehr: Ereignisse wie Terroranschläge, Pandemien oder Naturkatastrophen können die weltweite Nachfrage nach Flugreisen – und damit nach Flugzeugen – erheblich beeinflussen.
Betroffene Fonds (Beispiele)
Dr. Peters Flugzeugfonds, DCM Flugzeugfonds, Doric Flugzeugfonds.
Schiffsfonds
Was ist ein Schiffsfonds?
Schiffsfonds, auch Schiffsbeteiligungen genannt, sind geschlossene Fonds in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft. Sie investieren das Anlegerkapital in den Bau oder Erwerb von Seeschiffen. Die Anleger werden als Kommanditisten direkt zu Mitunternehmern und partizipieren ab dem Tag ihres Beitritts an der Wirtschaftlichkeit des Schiffsbetriebs. Die Laufzeit beträgt typischerweise 10 bis 25 Jahre, ein jederzeitiger Verkauf der Beteiligung ist jedoch nicht gesichert.
Fachbegriff Panamax: Der Fachbegriff „Panamax” bezeichnet Schiffe – insbesondere Container- und zunehmend auch Passagierschiffe –, die gerade noch durch die bis zur Erweiterung am 26. Juni 2016 bestehenden kleineren Schleusenrouten des Panamakanals passen. Diese Schiffe können bei der Durchfahrt nicht voll beladen werden, was im Vergleich zu größeren, moderneren Containerschiffen einen wirtschaftlichen Nachteil hinsichtlich der Kosteneffizienz darstellt. Schiffe der sogenannten Neopanamax-Klasse sind hingegen auf die neue, breitere Route des Kanals ausgelegt.
Marktkrise seit 2008
Bis zur Finanzkrise im Jahr 2008 galten Schiffsfonds als vermeintlich sichere Anlage mit hohen Renditechancen. Der anschließende massive Rückgang der Fracht- und Charterraten in Verbindung mit einem strukturellen Überangebot an Containerschiffen bei gleichzeitig stagnierendem Welthandel traf zahlreiche Fondsgesellschaften empfindlich. Laut Stiftung Warentest können zwei Drittel der geschlossenen Schiffsfonds ihre jährlichen Ausschüttungen nicht mehr leisten. Auch die Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen ist nicht ausgeschlossen.
Risiko der Schiffsfinanzierung
Zur wirtschaftlichen Existenzfähigkeit sind viele Schiffsfonds auf Kreditzusagen externer Banken angewiesen. Die erzielten Fracht- und Chartereinnahmen reichen jedoch häufig nicht aus, um die laufenden Kreditraten zu bedienen. Zwar vermeiden finanzierende Banken in der Regel Zwangsverkäufe der Schiffe, sie binden Anleger jedoch verstärkt in Sanierungskonzepte ein – mit der Folge weiterer Nachschussforderungen und Ausschüttungsstopps.
Haftungsrisiko bei Insolvenz
Schätzungen der Verbraucherzentralen zufolge haben sich bis zu 250.000 Anleger an geschlossenen Schiffsfonds beteiligt. Im Falle einer Insolvenz der Fondsgesellschaft droht neben dem Totalverlust auch die Haftung für Nachschüsse und die Rückforderung von Ausschüttungen durch die Insolvenzverwalter gemäß § 172 Abs. 4 HGB.
In den letzten Jahren erreichen Anleger von Schiffsfonds vermehrt Zahlungsaufforderungen von Insolvenzverwaltern. Unsere Kanzlei vertritt zahlreiche Anleger geschlossener Fonds gegen Rückforderungsansprüche der Insolvenzverwalter. Im diesem Beitrag erfahren Sie, welche Verteidigungsmöglichkeiten betroffene Anleger haben:
Betroffene Fonds (Beispiele)
HCI Schiffsfonds, MPC Schiffsfonds, Dr. Peters Schiffsfonds, HTB Schiffsfonds.
Solarfonds
Was ist ein Solarfonds?
Ein Solarfonds, auch Sonnenenergiefonds genannt, investiert das Anlegerkapital in den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung aus Sonnenenergie. Diese Fondsart wird dem Marktsegment der erneuerbaren Energien zugeordnet und hat in der Regel eine Laufzeit von mehreren Jahren.
Spezifisches Risiko: Abhängigkeit von staatlicher Förderung
Das zentrale wirtschaftliche Risiko von Solarfonds liegt in der Abhängigkeit von staatlichen Förderungen. Seit Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zum 01.04.2000 garantiert der deutsche Staat eine Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien. Viele Solarfondskonzepte kalkulieren ihre Rendite maßgeblich auf Basis dieser Subventionen. Die tatsächliche Förderpraxis erweist sich jedoch als volatil und politisch beeinflussbar:
- Spanien senkte die Förderung im Jahr 2012/2013 rückwirkend — mit der Folge, dass die Einspeisevergütung für zahlreiche bereits errichtete Anlagen faktisch ausgesetzt wurde.
- Deutschland nahm im Jahr 2012 Kürzungen im Bereich der erneuerbaren Energien vor.
- Italien strich 2014 die gesetzlich garantierte Mindestvergütung („Ritiro Dedicato“) vollständig.
Da die Einspeisevergütung in vielen Fondskalkulationen für bis zu 25 Jahre als gesicherte Einnahmequelle vorausgesetzt wurde, führt ihr Wegfall regelmäßig zum Totalverlust des Anlegerkapitals oder zum vollständigen Ausbleiben der prognostizierten Renditen.
Das Förderrisiko ist kein abgeschlossenes Phänomen der 2010er-Jahre, sondern bleibt bis heute politisch aktuell. Seit dem 25.02.2025 erhalten neue Photovoltaikanlagen über das sogenannte Solarspitzengesetz keine Einspeisevergütung mehr für Strom, der zu Zeiten negativer Börsenstrompreise eingespeist wird. Die Schwellenwerte werden dabei bis 2027 schrittweise verschärft.
Ein im Februar 2026 bekannt gewordener Referentenentwurf zur EEG-Novelle 2027 sieht darüber hinaus vor, die feste Einspeisevergütung für neue Kleinanlagen vollständig abzuschaffen und für größere Solarparks ab 100 kW – also die für geschlossene Fonds typische Größenordnung – ein Differenzvertragsmodell mit Erlösabschöpfung einzuführen. In Jahren mit hohen Marktpreisen müssten Betreiber einen Teil der Mehrerlöse an das EEG-Konto zurückzahlen. Der Entwurf ist (Stand: Juni 2026) noch nicht beschlossen.
Die Debatte zeigt jedoch, dass der regulatorische Rahmen, auf dem die Renditekalkulation von Solarfonds beruht, auch künftig Gegenstand politischer Eingriffe bleiben kann.
Risiken je nach Fondskonzeption
Das konkrete Risikoprofil hängt davon ab, ob der Fonds lediglich die Errichtung oder den Betrieb der Solaranlage übernimmt oder beide Aufgaben wahrnimmt.
- In der Errichtungsphase besteht das Risiko des Ausfalls des General- oder Bauunternehmers, die Gefahr der Versagung behördlicher Genehmigungen sowie Engpässe bei der Produktion von Solarzellen.
- Betriebsphase: Störanfälligkeit der Anlagen, altersbedingter Leistungsverlust der Solarmodule, hoher laufender Wartungsbedarf, Wetterveränderungen und Klimawandel (sonnenarme Jahre mindern den Ertrag unmittelbar).
- Bei einer Kombination aus Errichtung und Betrieb kumulieren sich die wirtschaftlichen Risiken. In Verbindung mit einem Blind-Pool-Konzept, bei dem der Anleger bei Zeichnung noch nicht weiß, in welche Anlage investiert wird, entsteht ein besonders hohes Risikoprofil.
- Auslandsinvestitionen: Bei Anlagen im Ausland (insbesondere in Südeuropa) erschweren langwierige Behördenverfahren, fremde Rechtssysteme, Sprachbarrieren und politische Instabilität die Projektrealisierung – mit der Folge, dass die vorhandene Sonneneinstrahlung mangels funktionsfähiger Anlage wirtschaftlich nicht genutzt werden kann.
Betroffene Fonds (Beispiele)
MPC Solarparkfonds, DCM Energy Solar Fonds 1, SolEs Solarfonds, Hannover Leasing Solarfonds, KGAL Solarfonds, GSI Solarfonds, White Owl Capital Solarfonds.
Waldfonds
Was ist ein Waldfonds?
Bei Waldfonds wird das Anlegerkapital in den Erwerb und die anschließende Bewirtschaftung von Waldflächen investiert. Sie werden mitunter als ökologische oder ethische Geldanlage vermarktet. Das Ertragsprinzip entspricht dem eines klassischen Rohstoffinvestments: Die Gesellschaft erwirbt Waldflächen, bewirtschaftet sie als Plantagenwirtschaft mit Monokulturen einer ausgewählten Baumart und verkauft das Holz nach einer Reifezeit von mindestens zehn, teils bis zu 25 Jahren als Rohstoff. Der Ertrag ergibt sich aus der Differenz zwischen Verkaufserlös und den aufgelaufenen Kosten (Kaufpreis, Bewirtschaftung, Verwaltung).
Je nach Konzeption erwirbt der Anleger entweder ein Grundstück einschließlich Bodenwertpartizipation oder nur die darauf stehenden Bäume.
Standorte und geografische Risiken
Die Waldflächen der meisten Fonds befinden sich in Nord-, Mittel- und Südamerika sowie in Teilen Osteuropas und Asiens. Dadurch ergeben sich standortspezifische Risiken wie politische Instabilität, gesetzliche Änderungen, unklare Eigentumsverhältnisse sowie Währungsverluste durch Wechselkursschwankungen.
Natur- und Marktrisiken
- Waldbrände, Stürme, Hochwasser und Schädlingsbefall gefährden den Baumbestand während der gesamten Laufzeit.
- Der Klimawandel erhöht die Eintrittswahrscheinlichkeit und Intensität solcher Naturereignisse.
- Die Holzpreise unterliegen Marktschwankungen und sind nicht prognostizierbar. Die zunehmende Nutzung alternativer Energieformen könnte die Nachfrage nach Holz als Brennstoff langfristig mindern.
- Die Weltwirtschaft beeinflusst die Holzpreise unmittelbar. In wirtschaftlichen Schwächephasen sinkt die Nachfrage nach Bau- und Industrieholz.
Schwere Vergleichbarkeit
Waldfonds sind untereinander kaum vergleichbar, da Standortland, Klimazone, Baumart, Lohnkosten und Kostentransparenz erheblich variieren. In der Regel legen Anbieter die anfänglichen und laufenden Kosten nicht vollständig offen.
Betroffene Fonds (Beispiele)
Nordcapital Waldfonds 1, Nordcapital Waldfonds 2, Waldfonds Deutschland, KGAL Timber Class 1.
Wasserfonds
Was ist ein Wasserfonds?
Bei Wasserfonds handelt es sich in der Regel um geschlossene Fonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG. KG, die in Wasseraufbereitungsanlagen investieren. Diese Anlagen verarbeiten beispielsweise Abwasser zu Trinkwasser oder wandeln Salzwasser in Süßwasser um. Hintergrund ist die zunehmende Privatisierung der Wasserversorgung, die früher überwiegend eine hoheitliche Aufgabe war.
Spezifische Risiken
Die Anbieter werben mit der These einer dauerhaft wachsenden Nachfrage: Steigende Wasserknappheit bei gleichzeitigem Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum soll zu steigenden Preisen und damit zu attraktiven Renditen führen. Tatsächlich trägt der Anleger jedoch alle typischen Risiken einer unternehmerischen Beteiligung und zudem sektorspezifische Risiken bei Wasserfonds:
- Klumpenrisiko: Viele geschlossene Wasserfonds investieren nur in eine einzelne oder wenige Großanlagen. Im Gegensatz zu breit diversifizierten (offenen) Wasserfonds oder -aktienportfolios besteht damit ein erhöhtes Einzelobjektrisiko.
- Wasserrechts- und Standortrisiko: Der Betrieb hängt von Wasserentnahme- und -nutzungsrechten ab, die durch Dürre, verschärfte Umweltauflagen oder konkurrierende Nutzungsansprüche (Landwirtschaft, Ökologie) eingeschränkt werden können.
- Politisches Risiko der Privatisierung: Wasser wird vielfach als Menschenrecht und Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge wahrgenommen. Privatisierte Wasserinfrastruktur ist daher politischem Gegenwind ausgesetzt. In mehreren Ländern kam es bereits zu Re-Verstaatlichungen privatisierter Wasserversorgungsprojekte.
- Energiekostenrisiko: Insbesondere die Meerwasserentsalzung ist äußerst energieintensiv. Steigende Energiepreise wirken sich unmittelbar und stark auf die Betriebskosten und damit auf die Wirtschaftlichkeit der Anlage aus.
- Technisches Betriebsrisiko: Entsalzungs- und Aufbereitungsanlagen sind technisch komplex und kapitalintensiv. Anlagenausfälle, notwendige technische Nachrüstungen oder der Ausfall spezifischer Verfahrenstechniken (z. B. Membrantechnologie bei der Entsalzung) können erhebliche ungeplante Kosten verursachen.
Betroffene Fonds (Beispiele)
Leonidas Associates VII H2O, Aquila HydropowerINVEST IV
Containerfonds
Was ist ein Containerfonds?
Ein Containerfonds erwirbt eine große Anzahl neuer oder gebrauchter Transportcontainer und vermietet diese über spezialisierte Leasinggesellschaften an internationale Reedereien, Speditionen und andere Logistikunternehmen. Die Container werden auf Schiffen, mit Flugzeugen, per Lkw und auf der Schiene eingesetzt.
Anleger werden Miteigentümer der Container und erzielen über einen festgelegten Zeitraum hinweg Mieteinnahmen zu festen Konditionen. Branchenübliche Risiken wie Verlust, Beschädigung und Ausfallzeiten sind versichert. Am Laufzeitende werden die Container zum Gebrauchtmarktpreis verkauft und der Resterlös fließt an die Anleger.
Spezifische Risiken bei Containerfonds
- Konjunkturabhängigkeit: Der Containerverkehr ist unmittelbar mit dem globalen Warenhandel verknüpft. In wirtschaftlichen Schwächephasen sinkt die Nachfrage nach Containerkapazitäten, wodurch sich die Mietpreise und die Auslastung reduzieren.
- Überkapazitäten: Ein anhaltend hohes Angebot an Containerschiffen bei stagnierendem Welthandel hat bereits viele Containerfonds in wirtschaftliche Schieflage gebracht.
- Stahlpreisrisiko: Container bestehen überwiegend aus Stahl. Unvorhergesehene Veränderungen der Stahlpreise beeinflussen den Restwert der Container und können die Fondskalkulation destabilisieren.
- Währungsrisiko: Mietpreise werden oft in US-Dollar vereinbart, wodurch Anleger dem Wechselkursrisiko ausgesetzt sind.
Der Fachbegriff lautet TEU (Twenty-foot Equivalent Unit, 20-Fuß-Einheit). In der Branche werden Containerkapazitäten in dieser Einheit gemessen. Zur einheitlichen Messung von Kapazität und Durchsatz werden Container unterschiedlicher Länge auf diese Längeneinheit umgerechnet.
Betroffene Fonds (Beispiele)
db Containerfonds, buss Containerfonds, buss global Containerfonds, conredit Containerfonds.
Patentfonds
Was ist ein Patentfonds?
Ein Patentfonds ist ein geschlossener Fonds in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft (KG), der in Patentverwertungsrechte investiert. Anleger:innen können sich entweder als Treugeberkommanditist:innen oder als Direktkommanditist:innen an der Fondsgesellschaft beteiligen.
Fondskonzeption und Kapitalfluss
Die Konzeption von Patentfonds unterscheidet sich grundlegend von der von Sachwertfonds: Das Anlegerkapital wird – nach Abzug der Weichkosten – in der Regel nicht direkt in Patente investiert, sondern über ein Genussrecht an eine Portfoliogesellschaft weitergeleitet. Diese investiert wiederum in Patentverwertungsrechte.
Am Beispiel des „Alpha Patentfonds” lässt sich diese Struktur exemplarisch darstellen. Die Portfoliogesellschaft sollte aus einer Basis von 75.000 Patenten ein Zielportfolio von 250 Patenten und Patentfamilien aufbauen. Pro Patent war eine sogenannte Front-End-Zahlung (Vorauszahlung) von 80.000 Euro an den jeweiligen Patentinhaber vorgesehen. Im Gegenzug sollte der Patentinhaber bei späterer Verwertung mit rund 50 Prozent am Erlös beteiligt werden. Die Fondsanleger sollten erst dann über das Genussrecht partizipieren, wenn die Portfoliogesellschaft nach Abzug aller Kosten und nach Bedienung der Patentinhaber einen Gewinn ausweist.
Diese mehrstufige Kapitalflusskette hat eine entscheidende Konsequenz: Auf jeder Ebene entstehen Kosten (Verwaltung, Identifikation, Monitoring, Verwertung), bevor die Anleger beteiligt werden. Bei einem wirtschaftlichen Verlust der Portfoliogesellschaft werden die Anleger über das Genussrecht an diesem Verlust beteiligt.
Spezifisches Risiko: Kein Sachwert als Sicherheit
Im Gegensatz zu geschlossenen Immobilien- oder Schiffsfonds fließt das Anlegerkapital bei Patentfonds nicht in materielle Wirtschaftsgüter. Im Falle eines unternehmerischen Verlusts der Portfoliogesellschaft verfügt die Fondsgesellschaft über keinen Sachwert, auf den sie zurückgreifen könnte.
Typische Problemlagen in der Praxis
- Laufzeitverlängerung: Die ursprünglich prospektierten Laufzeiten von ca. vier Jahren wurden bei mehreren Patentfonds auf 16 Jahre verlängert.
- Ausschüttungsausfall: Die prognostizierten Ausschüttungen blieben weit hinter den versprochenen Werten zurück. Struktureller Mangel: In der Praxis erfolgt die Patentverwertung überwiegend über Lizenzabschlüsse und nicht über den Verkauf, was viele Patentfonds wirtschaftlich belastet.
- Interessenkonflikte: Personelle Verflechtungen zwischen Fondsgesellschaft und Portfoliogesellschaft können Anlegerinteressen gefährden.
Betroffene Fonds (Beispiele)
Alpha Patentfonds 1, Alpha Patentfonds 2, Alpha Patentfonds 3, Alpha Patentfonds 3 Tranche 2009, Dritte Patentportfolio Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (Deutsche Bank).
Lebensversicherungsfonds
Was ist ein Lebensversicherungsfonds?
Lebensversicherungsfonds erwerben auf dem Zweitmarkt bereits abgeschlossene Lebens- oder Rentenversicherungspolicen. Der ursprüngliche Versicherungsnehmer veräußert seine Police und erzielt dabei in der Regel einen höheren Preis als den Rückkaufswert bei einer vorzeitigen Kündigung. Sein Status als Versicherungsnehmer bleibt durch den Verkauf unverändert. Der Fonds zahlt die weiterlaufenden Prämien und erhält bei Fälligkeit die Versicherungsleistung. Es werden zzwei Grundtypen unterschieden:
- Kapitallebensversicherungsfonds: In Deutschland am häufigsten anzutreffen. Der Fonds erwirbt Kapitallebensversicherungspolicen über externe Anbieter (sogenannte Provider, z. B. Cash Life oder BC Net) und zahlt die Prämien bis zum Fälligkeitsdatum weiter. Der Kaufpreis liegt regelmäßig über dem Rückkaufswert der Versicherungsgesellschaft.
- Risikolebensversicherungsfonds: In den USA weit verbreitet. Der Fonds erwirbt die Risikolebensversicherungspolice eines Versicherten, zahlt die Prämien und erhält bei Eintritt des Versicherungsfalls — also typischerweise beim Tod der versicherten Person — die Versicherungssumme ausgezahlt. Die Rentabilität hängt damit direkt vom Todeszeitpunkt des Versicherten ab: Je früher der Versicherungsfall eintritt, desto weniger Prämien muss der Fonds zahlen und desto höher ist die Rendite. Diese Konstruktion wird im Markt auch als „Wette auf den Tod“ bezeichnet.
Wirtschaftliche Entwicklung
Zahlreiche Lebensversicherungsfonds sind in wirtschaftliche Schieflage geraten, da Fehlkalkulationen, hohe Verbindlichkeiten und Missmanagement zu deutlich geringeren Ausschüttungen als prognostiziert geführt haben.
Drei geografische Varianten mit je eigenen Risiken
Deutsche Policen: Kapitallebensversicherungen in Deutschland unterliegen einer gesetzlich festgeschriebenen Garantieverzinsung. Darüber hinaus erhalten Anleger eine Überschussbeteiligung, deren Höhe von der Entwicklung der Kapitalmärkte abhängt. Aufgrund der weltweiten Finanzkrise mussten viele Anbieter ihre Renditeprognosen erheblich reduzieren.
Britische Policen: Britische Kapitallebensversicherungen bieten keine Garantieverzinsung. Die Auszahlungshöhe orientiert sich an jährlich ermittelten Bonuszahlungen der Versicherungsgesellschaft sowie an einem Schlussbonus bei Vertragsende. Britische Versicherungsunternehmen dürfen das eingezahlte Kapital vollständig in Aktien investieren. Daraus resultiert ein erhebliches Kapitalmarktrisiko, das die Anleger über das Genussrecht direkt trifft. Zusätzlich bestehen Währungs- und Wechselkursrisiken sowie das Risiko einer rückwirkenden steuerlichen Einstufung als gewerblich.
US-amerikanische Policen: In den USA ist die dominierende Variante die Risikolebens- bzw. Todesfallversicherung. Die Ablaufleistung wird erst bei Tod des Versicherungsnehmers oder beim Erreichen einer festgelegten Altersgrenze (in der Regel 100 Jahre) fällig. Lebensversicherungsfonds, die in US-Policen investiert haben, leiden derzeit unter veralteten Sterblichkeitsannahmen. Da die tatsächliche Lebenserwartung der Versicherten höher ist als zum Zeitpunkt der Fondsauflage angenommen, muss der Fonds über einen längeren Zeitraum Prämien entrichten. Hinzu kommen teils hohe Darlehensverbindlichkeiten. Das Ergebnis für Anleger sind deutlich geringere Ausschüttungen als prospektiert.
Betroffene Fonds (Beispiele)
MPC Lebensversicherungsfonds, Ideenkapital Lebensversicherungsfonds, König & Cie Lebensversicherungsfonds, Lloyd Lebensversicherungsfonds, BAC Life Trust Lebensversicherungsfonds.
Schadensersatz: Was können geschädigte Anleger tun?
Unabhängig von der Fondskategorie haben geschädigte Anleger geschlossener Fonds unter Umständen potenzielle Schadensersatzansprüche. Diese können bei erfolgreicher Geltendmachung zur Rückabwicklung der Beteiligung führen. Diese können basieren auf:
- Eine Falschberatung kann durch die Bank, den Anlageberater oder den Anlagevermittler erfolgen. Wurde der Anleger vor der Zeichnung nicht anleger- und anlagegerecht beraten, also nicht vollständig über die Risiken der konkreten Beteiligung aufgeklärt, können Schadensersatzansprüche gegenüber dem beratenden oder vermittelnden Institut oder der Firma entstehen.
- Prospekthaftung: Der Emittent haftet für die inhaltliche Richtigkeit des Verkaufsprospekts. Unrichtige oder unvollständige Angaben im Prospekt können, unabhängig davon, ob sie wissentlich oder unwissentlich erfolgten, Schadensersatzpflichten begründen.
- Verdeckte Provisionen (Kick-Backs): Zahlreiche Gerichte haben entschieden, dass beratende Banken oder Vermittler beim Verkauf geschlossener Fonds offenlegen müssen, ob und in welcher Höhe sie Rückvergütungen erhalten haben. Bei verdeckt geflossenen Provisionen kann der Anleger verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er die Beteiligung nicht gezeichnet.
Ausführliche Informationen zu diesen Haftungsgrundlagen finden Sie auf unserer Hauptseite zu geschlossenen Fonds.
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