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Anleihen Deutsche Bildung Studienfonds: Rückzahlung unsicher

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 27. November 2025
Aktualisiert am 10. Dezember 2025

Die beiden Anleihen „Deutsche Bildung Studienfonds II“ (2016/2026 und 2017/2027) befinden sich in einer heiklen Restrukturierungsphase, deren Ausgang für die Anleger:innen nicht absehbar ist. Die Emittentin hat einen Restrukturierungsbedarf bezüglich der Rückzahlung in den Jahren 2026/2027 eingeräumt. Eine reguläre, vollständige Rückzahlung ist damit derzeit als unsicher einzustufen.

Ad hoc Mitteilung: Restrukturierungsbedarf zur Sicherstellung der Rückzahlung der Anleihen

Die Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG hat in einer Ad hoc Mitteilung vom 30.10.2025 die Anleger:innen der beiden Anleihen

  • 4%-Anleihe 16/26, ISIN: DE000A2AAVM5, WKN: A2AAVM
  • 4%-Anleihe 17/27, ISIN: DE000A2E4PH3, WKN: A2E4PH

darüber informiert, dass ein Fehler im Prognosemodell zu geringeren als ursprünglich erwarteten Rückflüssen aus den einkommensabhängigen Zahlungen der geförderten Studierenden führt. Dadurch ist nach aktueller Prognose die vollständige Bedienung von Zins und Tilgung der Anleihen 2016/2026 und 2017/2027 nicht gesichert. Ein ungedeckter Finanzierungsbedarf in Höhe von 9,5 Mio. Euro „dürfte unter den aktuellen Kapitalmarktbedingungen auch nur schwierig durch neue Investoren oder Banken refinanzierbar sein.“ , so die Emittentin in der Mitteilung.

Eckdaten der Anleihen Deutsche Bildung Studienfonds

  • Emittentin: Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG
  • Anleihe 16/26: 4 % p.a., jährliche Zinszahlung, Fälligkeit 29.06.2026
  • Anleihe 17/27: 4 % p.a., jährliche Zinszahlung, Fälligkeit 13.07.2027
  • Gesamtvolumen der Anliegen: 28 Mio. Euro
  • 10 Mio. zzgl. Zinsen am 29.06.2026 zur Rückzahlung der Anleihe 2016/2026 fällig
  • Anleihen haben seit der Ad-hoc-Mitteilung stark an Kurswert verloren

Aufforderung zur Stimmabgabe: Harte Einschnitte für Anleiheinhaber

Zur Schließung der Lücke sind Anleiheinhaber im Rahmen einer Abstimmung ohne Versammlung vom 3. bis zum 10. Dezember 2025 eingeladen, u.a. über folgende Punkte abzustimmen

  • Verlängerung der Laufzeiten der Anleihen bis zum 12.2037
  • Tilgungsplan mit schrittweiser Tilgung von 2028 bis 2037
  • Ende der laufenden Verzinsung rückwirkend zum jeweils letztjährigen Zinstermin
  • Erfolgsabhängige, endfällige Verzinsung von bis zu 4 % p.a. für den Verlängerungszeitraum, die nur gezahlt wird, soweit die Emittentin die Verzinsung im Dezember 2037 aus verfügbarer Liquidität finanzieren kann

Aufforderung zur Stimmabgabe Anleihe 2016/2026

Aufforderung zur Stimmabgabe Anleihe 2017/2027

Was bedeutet dies für Anleiheinhaber?

Die finanzielle Lage ist deutlich angespannt. Es handelt sich um einen strukturellen Modellfehler, der die Refinanzierungsfähigkeit für die Jahre 2026/2027 einschränkt. Für Gläubiger bedeutet dies ein erhebliches Emittentenrisiko – das Risiko, dass der Herausgeber eines Wertpapiers seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr vollständig oder fristgerecht nachkommen kann. Scheitert die Restrukturierung, besteht zudem ein erhöhtes Risiko eines Zahlungsausfalls.

Aus Sicht der Anleger:innen stellen die geplanten Maßnahmen eine massive Verschlechterung der ursprünglichen Anleihebedingungen dar. Die extrem lange Kapitalbindung bis 2027 und der Zinsverzicht zulasten der Gläubiger würden Hochrisiko-Anleihen ohne echten Mehrertrag oder Sicherheiten für Anleger:innen darstellen. Die lange und unsichere Rückzahlung wirkt auf Anleger:innen wie ein wirtschaftlicher Forderungsverzicht.

Update Dezember 2025: Die Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG hat den Gegenantrag eines Anleihegläubigers veröffentlicht und mitgeteilt, dass sie sich diesem „im Interesse einer konsensualen und zügigen Lösung“ vollständig angeschlossen hat. Die Änderungsvorschläge sehen eine Nachzahlung der Zinsen „in den Folgejahren“ vor, sofern zum 17. Dezember 2037 nicht genügend Liquidität für Zinszahlungen vorhanden ist. Gleichzeitig wurde der geplante Liquiditätspuffer auf 0,5 Millionen Euro reduziert.

Was können Betroffene jetzt tun?

Der Ausgang der Restrukturierung ist aktuell noch offen. Sollte den geplanten Änderungen der Anleihebedingungen zugestimmt werden, könnten sich Anleger:innen, die in ein festverzinsliches Wertpapier mit klarer Laufzeit investieren wollten, künftig mit einer langlaufenden, illiquiden Forderung mit stark erhöhtem Ausfallrisiko und nur noch bedingt möglichem Zinsbonus konfrontiert sehen.

Um mögliche finanzielle Verluste zu minimieren, raten wir Betroffenen, ihre rechtlichen Optionen prüfen zu lassen. Dazu können auch Schadensersatzansprüche gegen Emittenten und Vermittler gehören. Wenn Sie durch die Investition in eine Anleihe einen Verlust erlitten haben, weil Sie vor der Anlageentscheidung nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt wurden oder weil Sie sogar falsche oder unvollständige Informationen erhalten haben, können Sie unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen die Beteiligten geltend machen. Im Falle einer erfolgreichen Geltendmachung würden die Anleger:innen so gestellt, als hätten sie das Investment nie erworben. Schadensersatzansprüche gegen Emittenten, Verantwortliche und Vertriebe können sich auch aus fehlerhaftem oder unzureichendem Prospektmaterial und/oder Beratungsmängeln ergeben. Darüber hinaus stellt sich die Frage nach der Haftung für den zugrunde liegenden Fehler im Prognosemodell.

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