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Baum Arche eG Kapitalanlagen: Nachhaltige Geldanlage oder riskantes Investment? – Was Anleger jetzt wissen müssen

Veröffentlicht von Melanie Poch am 03. Juni 2025
Mausefalle zugeschnappt mit Geldscheinen

Die dreizeichen Stiftung war die Organisation hinter den Waldinvestments der Baum Arche eG. Sie hat die Angebote verantwortet, vermarktet und die Anlegergelder verwaltet. Sowohl die Stiftung als auch die Genossenschaft agierten ohne die erforderlichen aufsichtsrechtlichen Genehmigungen und stehen im Verdacht, ein betrügerisches Anlagekonstrukt betrieben zu haben.

Baum Arche eG: Anlagebetrug bei Genossenschaftsanteilen?

Über die Zeichnung von Genossenschaftsanteilen sollten Anleger*innen die Möglichkeit erhalten, ihr Geld nachhaltig anzulegen. Die Geldanlage in einen Mischwald in Brandenburg versprach eine durchschnittliche Rendite von 6,5 %. Anleger konnten dabei entweder per Einmalzahlung oder im Ratensparmodell in die Waldinvestments einsteigen. Neben dem Verkaufsargument „Nachhaltigkeit” punktete der Kauf von Genossenschaftsanteilen bei vielen Interessierten auch deshalb, weil die Mitglieder und ihre Bedürfnisse im Vordergrund stehen sollen und die Beteiligung keinen spekulativen Charakter hat.

BaFin-Warnungen und Ermittlungen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat wiederholt vor den Angeboten der Baum Arche eG gewarnt. Die BaFin sieht Anhaltspunkte dafür, dass die Genossenschaft ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte betreibt und Vermögensanlagen in Form von Genossenschaftsanteilen öffentlich anbietet, ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsprospekt vorzulegen. Zudem gibt die Baum Arche eG fälschlicherweise an, unter der Aufsicht der österreichischen Finanzmarktaufsicht zu stehen, was jedoch nicht zutrifft.

Zur BaFin-Meldung Betreiben erlaubnispflichtiger Geschäfte

Zur BaFin-Meldung Fehlender Verkaufsprospekt

Die Kernpunkte der Vorwürfe sind folgende:

  • Fehlende Erlaubnis: Die Baum Arche eG besitzt keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG), um in Deutschland Bankgeschäfte zu betreiben oder Finanzdienstleistungen zu erbringen.
  • Kein Verkaufsprospekt: Die Genossenschaft hat keinen von der BaFin genehmigten Verkaufsprospekt für die angebotenen Vermögensanlagen veröffentlicht, obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet ist.
  • Irreführende Angaben: Die Baum Arche eG behauptet, unter Aufsicht der österreichischen Finanzaufsicht zu stehen, was laut BaFin falsch ist.
  • Nicht erreichbar: Die Genossenschaft ist weder im deutschen Genossenschaftsregister eingetragen, noch ist sie über die angegebenen Kontaktadressen erreichbar.
  • Verbindung zu weiterer dubioser Stiftung: Die dreizeichen Stiftung, die als Verantwortliche hinter dem Angebot der Baum Arche eG steht, wurde von den Behörden bereits aufgelöst und besaß ebenfalls keine Erlaubnis.

Baum Arche eG Kapitalanlagen: Verantwortliche Rolle der dreizeichen Stiftung

Die dreizeichen Stiftung steht als verantwortliche Organisation hinter dem Angebot der Baum Arche eG. Auf den Internetseiten der dreizeichen Stiftung wurde die Baum Arche als Marke der Stiftung dargestellt. Sie war maßgeblich an der Konzeption und Durchführung des Investments in Waldflächen beteiligt, das über die Baum Arche eG vertrieben wurde. Die Stiftung stellte für die Baum Arche eG auch die Konten zur Verfügung, auf die Anlegergelder eingezahlt wurden. Diese Konten dienten als sogenannte Geldsammelkonten für die Einlagen der Investoren. Die dreizeichen Stiftung hatte jedoch keine Erlaubnis, Bankgeschäfte zu betreiben oder Finanzdienstleistungen anzubieten. Sie wurde bereits am 29. August 2022 durch das Regierungspräsidium Darmstadt von Amts wegen aufgehoben und aufgelöst.

Die BaFin hat ihre Ermittlungen gegen die Baum Arche eG ausgeweitet, nachdem bekannt wurde, dass die dreizeichen Stiftung als eigentliche Verantwortliche hinter dem Angebot steht und die Anlegergelder über ihre Konten abgewickelt wurden. Beide Organisationen verfügten nicht über die notwendigen Genehmigungen, und es liegen zahlreiche Anzeichen für ein betrügerisches Angebot vor.

Der Verdacht hat sich nach unserer Einschätzung weiter erhärtet, insbesondere, da Anleger*innen die Baum Arche eG nicht mehr erreichen können und die Webseiten abgeschaltet wurden. Viele Anleger befürchten inzwischen, dass ihr investiertes Geld verloren ist.

Rechtliche Möglichkeiten für Anleger – Was Betroffene tun können

Wir empfehlen Betroffenen Ihre rechtlichen Möglichkeiten von einer spezialisierten Kanzlei für Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen. Wir prüfen mögliche Schadensersatzansprüche umfassend und kostenfrei.

  1. Sollte sich der Betrugsverdacht bestätigen, können für Anleger*innen Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung gegen beteiligte Firmen bzw. deren verantwortliche Personen durchgesetzt werden.
  2. Schadensersatzansprüche gegen Emittenten, Verantwortliche und Vertriebe können sich auch aus mangelhaften oder ungenügendem Prospektmaterial und/oder Beratungsmängeln ergeben. Vermittler*innen müssen über die bestehenden Risiken wie zum Beispiel das Totalverlustrisiko bei einem Beitritt zu einer Genossenschaft aufklären. Erfahrungsgemäß sind in vielen Fällen die pflichtgemäße Information und Aufklärung nicht ausreichend. Das Ziel eines erfolgreichen Schadenersatzverfahrens ist es, Geschädigte so zu stellen, als ob sie die Beteiligung nie gezeichnet hätten.

Für eine kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche und Möglichkeiten nutzen Sie unser Online-Formular. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis für Ihren Fall. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir auch die Deckungsanfrage zur Klärung der Kostenfrage.

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Unsere Kanzlei berät und vertritt geschädigte Anleger bundesweit. Als eine der größten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen auf diesem Gebiet. Bei weiteren Fragen zu Baum Arche eG Kapitalanlagen sind wir auch gerne telefonisch unter 0711 9308110 oder über unser Kontaktformular zu erreichen.

Melanie Poch

Autorin

Melanie Poch, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann