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Datenleck 1win – Leakcheck und kostenfreie Ersteinschätzung für Betroffene
Veröffentlicht von Julia Markanday am 05. Februar 2025

Im Netz sind die Daten eines schwerwiegenden Datenlecks beim Online-Wettanbieter 1win aufgetaucht. Nutzerinnen und Nutzer können mit unserem kostenlosen Leakcheck prüfen, ob sie betroffen sind und erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung zu möglichen Schadensersatzansprüchen sowie Auskunfts- und Unterlassungsansprüchen.
Datenleck 1win: Das ist passiert
Das Datenleck ereignete sich Anfang November 2024. Das Ausmaß ist sehr groß, da weltweit rund 96 Millionen Nutzerkonten von 1win betroffen sind. Es gibt keine genauen Informationen darüber, wie viele deutsche Nutzer betroffen sind. Da 1win auch auf Deutsch verfügbar und in der DACH-Region nutzbar ist, ist es wahrscheinlich, dass auch deutsche Nutzer zu den Betroffenen zählen. Konkret handelt es sich um folgende Daten:
- E-Mail-Adressen
- IP-Adressen
- Telefonnummern
- Geburtsdaten
- Standortinformationen
- Passwort-Hashes (SHA-256)
Empfehlungen für Geschädigte: Kostenfreier Leakcheck und kostenfreie Ersteinschätzung
Die Daten sind seit dem 04.02.2025 bei HaveIBeenPwned (HIBP) verfügbar. Damit können Nutzer*innen, die 1win vor November 2024 genutzt haben, prüfen, ob sie vom Datenleck betroffen sind. Sie können auch mit unserem Leakcheck prüfen, ob Sie von dem Datenleck betroffen sind:
Für die Betroffenen besteht ein erhöhtes Risiko, Opfer gezielter Phishing-Angriffe zu werden. Auch die Gefahr von Identitätsdiebstahl und anderen Formen des Datenmissbrauchs ist erheblich. Betroffene sollten sofort Ihre Passwörter für das betroffene Konto und alle anderen Konten ändern, bei denen Sie dasselbe Passwort verwendet haben. Aktivieren Sie die 2-Faktor-Autentizierung für alle Dienste, die diese Option anbieten, um missbräuchliche Anmeldungen zu verhindern. Achten Sie in der nächsten Zeit auf ungewöhnliche Vorgänge wie verdächtige E-Mails oder Phishing-Versuche. Zudem können mögliche Auskunfts-, Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche geprüft werden:
- Sie haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind.
- Betroffenen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche geltend machen zu können.
- Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.
Datenleck-Urteil: Klare Positionierung des BGH zugunsten der Geschädigten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 18.11.2024 im Facebook-Datenskandal ein zu Gunsten der Geschädigten Urteil gefällt (Az. VI ZR 10/24). Erstmals hat der BGH unmissverständlich festgestellt, dass allein der Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten als Schaden anzusehen ist. Dies bedeutet, dass Betroffene eines Datenlecks mit realistischen Erfolgsaussichten Schadensersatz geltend machen können und stellt einen großen Fortschritt für den Verbraucherschutz dar. Im Fall des Facebook-Datenlecks nutzt der BGH die neue Möglichkeit einer sogenannten Leitentscheidung. Damit wird eine Entscheidung von allgemeiner Bedeutung geschaffen, die auch für andere Datenschutzverstöße und künftige Verfahren wegweisend ist.
Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen des Tibber Datenlecks und setzen ihre Ansprüche auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie durch einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche zukünftige Schäden ab. Darüber hinaus kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im weiteren Verlauf die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung.
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