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Datenleck bei der V-Bank München: Kundendaten nach Cyberangriff betroffen

Veröffentlicht von Christopher Kress am 23. Juni 2026
Aktualisiert am 30. Juni 2026

Bei der V-Bank in München ist es zu einem erheblichen Datenleck gekommen. Nach aktuellen Informationen wurden personenbezogene Daten von Kundinnen, Kunden und Geschäftspartnern entwendet. Betroffene sollten prüfen lassen, ob ihnen Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz und Unterlassung zustehen.

Datenleck bei der V-Bank München: Was ist passiert?

Die V-Bank ist eine auf Vermögensverwalter spezialisierte Depotbank mit Sitz in München. Sie arbeitet eigenen Angaben zufolge mit mehr als 500 Partnern zusammen und verwaltet rund 73.000 Depots. Laut Medienberichten belief sich das verwaltete Vermögen zuletzt auf etwa 66 Milliarden Euro. Gerade deshalb ist der Vorfall besonders sensibel, denn die V-Bank betreut nicht nur Privatkundinnen und -kunden, sondern ist auch im Umfeld unabhängiger Vermögensverwalter, Family Offices und Stiftungen tätig.

Laut der Bank erfolgte der unbefugte Zugriff nicht direkt über die Kernsysteme der V-Bank, sondern über einen externen IT-Dienstleister. Sie spricht von einem professionell durchgeführten kriminellen Angriff. Seit Bekanntwerden des Vorfalls arbeitet die V-Bank eigenen Angaben zufolge gemeinsam mit internen und externen Spezialisten für Cyber-Vorfälle an der Aufklärung. Die zuständigen Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden wurden informiert.

Welche Daten wurden bei der V-Bank gestohlen?

Nach den inzwischen von der V-Bank veröffentlichten Informationen sind davon nicht nur allgemeine Kontaktdaten betroffen. Abgeflossen sein sollen:

  • Namen von Kontoinhaberinnen und Kontoinhabern
  • Geburtsdaten
  • Postanschriften
  • E-Mail-Adressen
  • Telefonnummern
  • kontobezogene Informationen wie Vermögensstatus, Transaktionsdaten und Referenzkonten.

Davon nicht betroffen sein sollen Konten und Depots selbst, Benutzernamen, Passwörter, sonstige Kontozugangs- und Legitimationsdaten, Steuerdaten sowie Gelder, Wertpapiere und Kryptowerte. Laut der Bank sollen auch das Onlinebanking und die sonstigen Systeme der V-Bank weiterhin stabil und voll funktionsfähig sein.

Warum ist ein Datenleck auch ohne direkten Kontozugriff gefährlich?

Gerade die Kombination aus Identitäts- und Kontaktdaten sowie kontobezogenen Informationen ist datenschutzrechtlich besonders sensibel. Denn wenn Kriminelle neben Namen und Kontaktdaten auch Informationen über den Vermögensstatus, Transaktionen oder Referenzkonten besitzen, können sie Betroffene besonders gezielt ansprechen. Dadurch erhöht sich das Risiko täuschend echter Phishing-E-Mails, betrügerischer Anrufe oder sogenannter Social-Engineering-Angriffe deutlich.

Besonders gefährlich ist, dass die Täter die betroffenen Personen aufgrund der abgeflossenen Informationen möglicherweise sehr glaubwürdig kontaktieren können. Wer beispielsweise Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Referenzkonto oder Informationen zu Transaktionen kennt, kann sich am Telefon oder per E-Mail leichter als Bankmitarbeiter, Vermögensverwalter oder sonstiger Finanzdienstleister ausgeben. Betroffene sollten deshalb in den kommenden Wochen und Monaten besonders vorsichtig sein, wenn sie unerwartete Anrufe, E-Mails oder SMS erhalten.

Welche Rechte haben betroffene Kunden?

Wer von einem Datenleck betroffen ist, kann nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Ansprüche haben. Dazu gehören insbesondere ein Anspruch auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, ein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO sowie gegebenenfalls Ansprüche auf Berichtigung, Löschung oder Unterlassung. Grundsätzlich gilt: Ein Datenleck stellt eine Pflichtverletzung der verantwortlichen Stelle dar.  Wir prüfen kostenfrei, ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen.

  1. Nutzer*innen haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind.
  2. Betroffenen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der Rechtsprechung kann bereits der Kontrollverlust über personenbezogene Daten einen immateriellen Schaden darstellen. Es muss daher nicht zwingend bereits zu einem finanziellen Schaden oder einem nachweisbaren Identitätsdiebstahl gekommen sein.
  3. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie über einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche künftige Schäden ab. Mithilfe von Feststellungsansprüchen können Geschädigte gerichtlich feststellen lassen, dass der Gegner auch für Schäden haftet, die aufgrund des Datenlecks erst in der Zukunft entstehen könnten.
  4. Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.

Kostenfreie Ersteinschätzung vom Anwalt

Auch wenn jeder Fall einzeln geprüft werden muss, zeigt diese Entwicklung: Betroffene eines Datenlecks müssen den Verlust ihrer Daten nicht einfach hinnehmen. Unternehmen, Banken und Dienstleister sind verpflichtet, personenbezogene Daten angemessen zu schützen. Kommt es zu einem Sicherheitsvorfall, müssen sie transparent informieren und die Rechte der Betroffenen wahren.

Unsere Kanzlei vertritt rechtsschutzversicherte Verbraucherinnen und Verbraucher bundesweit im Datenschutzrecht und verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Durchsetzung von Ansprüchen nach Datenlecks. Zusätzlich kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im späteren Verlauf den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung.

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