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Christopher Kress

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Informatiker (M.Sc.), Partner

Rechtsgebiete:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Kapitalmarktrecht
  • Verbraucherrecht
  • Widerrufsrecht
  • Anlegerrecht
  • Schadensersatzrecht
  • Datenschutzrecht

Schwerpunkte:

  • Geschlossene Fonds
  • Direktinvestments
  • Kapitalanlagen in der Insolvenz
  • Rückforderung von Ausschüttungen
  • Stille Beteiligungen
  • Nachrangdarlehen
  • Abgasskandal / Dieselskandal
  • Deutsches Autokartell
  • Widerruf Autokredit
  • Widerruf Immobiliendarlehen
  • Vorfälligkeitsentschädigung

Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen; Studium der forensischen Informatik an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie der Hochschule Albstadt-Sigmaringen mit Abschluss als Master of Science (M.Sc.); Rechtsreferendariat am Landgericht Tübingen; wissenschaftlicher Mitarbeiter an der juristischen Fakultät der Universität Tübingen; seit 2009 Rechtsanwalt, seit 2010 staatlich anerkannte Gütestelle und seit 2014 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Christopher Kress bei AKH-H

Rechtsanwalt Christopher Kress ist Partner der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann und seit seiner Zulassung als Anwalt schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Rechtsanwalt Kress blickt auf eine umfangreiche Erfahrung als Prozessanwalt zurück und kann eine große Anzahl gewonnener, zum großen Teil rechtskräftiger Urteile gegen Banken sowie Finanzdienstleister und Fondsinitiatoren vorweisen.

Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein, im Anwaltverein Esslingen und im Anwaltverein Stuttgart sowie in der Bankrechtlichen Vereinigung – Wissenschaftliche Gesellschaft für Bankrecht e.V.

Chancen multiplizieren sich, wenn man sie ergreift. (Sunzi)

143 Fachbeiträge:

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