Artikel teilen:
Datenleck bei Jugendherbergen
Im September 2025 wurde ein Datenleck im Zusammenhang mit der Hotelbuchungssoftware der Gubse AG bekannt. Davon waren auch zahlreiche „Motel One“-Hotels in Norddeutschland betroffen. Dadurch hatten Unbefugte Zugang zu sensiblen Informationen wie Namen, Adressen und Ausweisnummern. Hier erfahren Betroffene, welche rechtlichen Möglichkeiten sie haben.
Datenleck bei Jugendherbergen – Das ist passiert
Über das Datenleck berichteten unter anderem der NDR, der WDR und die „Süddeutsche Zeitung“. Durch die Schwachstellen der Hotelsoftware waren auch Jugendherbergen, darunter die DJH in Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, sowie andere soziale Einrichtungen wie AWO SANO und weitere Hotelketten betroffen.
Sensible Gästedaten wie Namen, Adressen, Telefonnummern, Ausweisnummern und Buchungsdetails waren ungeschützt online abrufbar. Dies betraf teils mehrere Millionen Reservierungen aus bis zu zwanzig Jahren.
Umfang der Datenlücke
- Nach Schätzungen des IT-Kollektivs „Zerforschung” waren mehr als 35,5 Millionen Reservierungen und rund 48,5 Millionen Gästeprofile potenziell betroffen.
- Besonders gravierend war, dass über die Suchfunktion der Software durch einfache Anfragen massenhaft Buchungen und deren Details eingesehen werden konnten.
Reaktion der Jugendherbergen
Die DJH-Jugendherbergen bestätigen, dass sie vom Anbieter über die Sicherheitslücken informiert wurden. Die Verbände schätzen das Risiko als gering ein und informieren nur im Einzelfall die betroffenen Gäste. Dies steht jedoch im Widerspruch zu den Angaben der IT-Sicherheitsforscher:innen. Die saarländischen Datenschutzbehörden wurden informiert und prüfen nun den Fall, während die Gubse AG die Schwachstellen nach deren Bekanntwerden schloss.
So hilft unsere Kanzlei weiter
Für betroffene Kundinnen und Kunden besteht nun ein erhöhtes Risiko für Phishing-Angriffe, Identitätsdiebstahl und andere betrügerische Aktivitäten. Wir empfehlen Betroffenen, besonders wachsam zu sein und verdächtige Kommunikationsversuche genau zu prüfen. Ein Datenleck stellt eine Pflichtverletzung der verantwortlichen Stelle dar. Betroffene können Sie mögliche Auskunfts-, Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche prüfen lassen:
- Nutzer*innen haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind.
- Betroffenen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche geltend machen zu können.
- Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie über einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche künftige Schäden ab. Mithilfe von Feststellungsansprüchen können Geschädigte gerichtlich feststellen lassen, dass der Gegner auch für Schäden haftet, die aufgrund des Datenlecks erst in der Zukunft entstehen könnten.
- Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.
Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen und setzen ihren Anspruch auf Entschädigung durch. Zusätzlich kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im späteren Verlauf den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung.
Jetzt unverbindliche & kostenfreie Prüfung anfordern
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.
