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Datenleck Motel One: Millionen Kundendaten betroffen
Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 09. Oktober 2023
Infolge eines Datenlecks sind Adress- und Rechnungsdaten, teilweise auch Kreditkarteninformationen, von Kunden und Kundinnen der Hotelkette „Motel One“ im Darknet veröffentlicht worden. Wir erläutern, welche rechtlichen Möglichkeiten Betroffene haben.
Die Hotelkette gab auf ihrer Website bekannt, dass nach ersten Analysen Adressdaten von Gästen und rund 150 Kreditkartendaten abgeflossen seien. Ein Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ zeigt jedoch, dass das Ausmaß des Datenlecks weitaus größer ist, als die Angaben der Hotelkette zunächst vermuten ließen. Demnach hat sich die Gruppe AlphV Zugang zum Netzwerk der Hotelkette Motel One verschafft und sechs Terabyte an Daten entwendet. Screenshots einiger Daten wie Korrespondenz und Zugangsdaten wurden veröffentlicht. Fast alle Übernachtungslisten der letzten Jahre seit 2016 sollen erbeutet worden sein.
Datenleck Motel One: Wer ist betroffen?
Aktuell können Gäste der Hotelkette entweder den Identity Leak Checker des Potsdamer Hasso-Plattner-Instituts nutzen oder unter der E-Mail-Adresse [email protected] direkt Kontakt aufnehmen und eine Datenauskunft anfordern. Unter den vom Datenleck betroffenen Daten sollen private Rechnungsadressen, Geburtsdaten von Kunden und Kundinnen, interne Geschäftszahlen und auch Handynummern von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sein.
BeOne Member wurden rund eine Woche nach den ersten Meldungen per E-Mail über das Datenleck informiert. Auch eine Woche später gibt die Hotelkette keine anderen Informationen zur Anzahl der Betroffenen an.
Motel One Datenleck: So hilft unsere Kanzlei weiter
Ein Datenleck stellt eine Pflichtverletzung des verantwortlichen Dienstleisters dar. Betroffenen stehen Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz und Unterlassung zu:
- Nutzer*innen haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind.
- Betroffenen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche geltend machen zu können.
- Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.
Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen und setzen ihren Anspruch auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie über einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche künftige Schäden ab. Zusätzlich kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im späteren Verlauf den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung.
Unsere Kanzlei berät und vertritt Verbraucher*innen bundesweit seit über 25 Jahren. Als eine der größten Kanzleien für Anleger- und Verbraucherschutz haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.
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