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Datenleck bei Klinikbetreiber Ameos?
Im Juli 2025 gab die Ameos-Gruppe bekannt, dass sie Ziel eines Hackerangriffs geworden war. Infolge des Angriffs kann nicht ausgeschlossen werden, dass Patientendaten und Daten von Mitarbeitenden abgeflossen sind. Sozial- und Gesundheitsdaten zählen zu den besonders schützenswerten Daten. Betroffene können mögliche Auskunfts-, Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche prüfen lassen.
Datenleck bei Klinikbetreiber Ameos: Das ist passiert
Ameos betreibt mehr als 100 Kliniken in Deutschland. Die Attacke führte zu massiven IT-Ausfällen an sämtlichen deutschen Standorten. Die digitalen Systeme mussten umgehend abgeschaltet werden. Dadurch wurden der E-Mail-Verkehr, die Kommunikation mit Rettungsdiensten, Hausärzten und Apotheken sowie digitale medizinische Anwendungen vorübergehend unterbrochen.
Trotz des Ausfalls blieb die direkte medizinische Versorgung nach Angaben von Ameos gewährleistet. Notfallaufnahmen, Labore und Operationen waren weiterhin eingeschränkt möglich. Dennoch kam es zu längeren Transportwegen und einer verzögerten Patientenaufnahme, insbesondere bei Notfällen, da die Kommunikation mit externen Partnern stark beeinträchtigt war. Die Wiederherstellung der Systeme erfolgte schrittweise im Anschluss an die Attacke. Wer hinter dem Angriff steckt, ist bislang nicht bekannt.
Datenleck und mögliche Folgen
Laut einem MDR-Bericht kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei dem Angriff Informationen von Patienten und Mitarbeitenden abgegriffen wurden, darunter beispielsweise medizinische Daten, Privatadressen, Kontodetails oder Handynummern. Betroffene sollten daher besonders vorsichtig sein, insbesondere bei verdächtigen E-Mails oder möglichen Betrugsmaschen wie z. B. Phishing.
So hilft unsere Kanzlei weiter
Aktuell bestehen erhebliche Unsicherheiten bezüglich der Sicherheit sensibler Daten. Das Unternehmen hat angekündigt, die betroffenen Personen gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zeitnah zu informieren, sollte ein Datenleck und ein Abfluss personenbezogener Daten nachgewiesen werden. Sollte dies der Fall sein, raten wir den Betroffenen, ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen. Ein Datenleck stellt eine Pflichtverletzung der verantwortlichen Stelle dar. Betroffenen können Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz und Unterlassung zustehen.
- Nutzer*innen haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind.
- Betroffenen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche geltend machen zu können.
- Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.
Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen und setzen ihren Anspruch auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie über einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche künftige Schäden ab. Zusätzlich kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im späteren Verlauf den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung.
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