Artikel teilen:
Datenleck bei ThomasLloyd?
Veröffentlicht von Christopher Kress am 26. September 2024
Eine Hackergruppe namens Cactus will 2,4 Terabyte Daten von ThomasLloyd mit Informationen über den Konzern, seine Kunden und Mitarbeiter gestohlen haben. Das berichtet das Handelsblatt. Als Beweis veröffentlichten die Hacker unter anderem einen Verzeichnisbaum der angeblich gestohlenen Dokumente und eine Kopie des Reisepasses von ThomasLloyd-Chef Michael Sieg. ThomasLloyd bestreitet den Angriff und erklärte auf Anfrage des Handelsblatts, es gebe keine bekannten Datenlecks. Experten weisen darauf hin, dass es für Unternehmen schwierig sein kann, einen Hackerangriff sofort zu erkennen. Oft dauere es Wochen oder länger, bis das volle Ausmaß eines Angriffs bekannt werde. Grundsätzlich haben Betroffene nach Artikel 15 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob sie von einem Datenleck betroffen sind. Für unsere Mandanten machen wir Auskunftsansprüche geltend, ob und in welchem Umfang sie von einem möglichen Datenleck betroffen sind.
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Rechte von Betroffenen bei Datenlecks
Datenschutzvorschriften verpflichten Unternehmen und Organisationen dazu, die persönlichen Daten ihrer Nutzer*innen zu schützen und bei einem Datenleck eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Unternehmen für einen sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten ihrer Nutzer*innen sorgen. Bei Verstößen stehen den Betroffenen Auskunfts-, Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche zu. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) reicht bereits ein immaterieller Schaden aus, um Schadensersatz zu fordern. Dies kann schon die Befürchtung sein, dass die eigenen Daten missbräuchlich verwendet werden könnten.
Grundsätzlich können die allgemeinen Empfehlungen für Betroffene von Datenlecks hilfreich sein:
- Passwort ändern: Betroffene sollten ihr Passwort und/oder ihre Zugangsdaten ändern.
- Auf ungewöhnliche Vorgänge achten: Vorsicht bei unerwarteten E-Mails, SMS oder Anrufen. Bei verdächtigen Buchungen oder ungewöhnlichen Aktivitäten sollten Sie hellhörig werden und sofort reagieren.
- Prüfen Sie die rechtlichen Möglichkeiten: Ein Datenleck stellt eine Pflichtverletzung dar und Betroffene haben möglicherweise Anspruch auf Schadenersatz.
Mögliches Datenleck bei ThomasLloyd: Das können Kunden und Kundinnen tun
Die Situation bleibt unübersichtlich, da sich die Behauptungen der Hackergruppe und die Aussagen von ThomasLloyd widersprechen. Anleger und Kunden sollten die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und sich im Zweifelsfall direkt an ThomasLloyd wenden, um weitere Informationen zu erhalten. Für unsere Mandantinnen und Mandanten machen wir Auskunftsansprüche geltend, ob und in welchem Umfang sie von einem möglichen Datenleck betroffen sind.
Rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen vertreten wir und setzen ihre Ansprüche auf Entschädigung durch. Im Falle eines Datenlecks sichern wir Sie neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche zukünftige Schäden ab. Darüber hinaus kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im weiteren Verlauf die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung.
Jetzt unverbindliche & kostenfreie Prüfung anfordern
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.