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Datenleck Coinbase: So schützen Sie sich und fordern Schadensersatz

Das kürzlich bekannt gewordene Datenleck bei der US-Kryptobörse Coinbase betrifft möglicherweise auch Kunden und Kundinnen aus Deutschland. Cyberkriminelle haben durch die Bestechung von Kundendienstmitarbeitern Zugriff auf sensible Kundendaten erlangt. Im Folgenden erfahren Sie, welche Möglichkeiten betroffenen Kunden und Kundinnen haben.
Datenleck Coinbase: Was ist passiert?
Die Angreifer gelangten an die personenbezogenen Daten von Coinbase-Kunden, indem sie externe Support-Mitarbeiter bestachen. Dies berichtet u. a. heise online. Die Angreifer forderten ein Lösegeld von 20 Millionen US-Dollar in Bitcoin, um die Veröffentlichung der gestohlenen Daten zu verhindern. Coinbase-CEO Brian Armstrong lehnte die Zahlung ab und setzte stattdessen eine Belohnung in gleicher Höhe für Hinweise aus, die zur Ergreifung der Täter führen. Das Unternehmen schätzt die Kosten für die Behebung des Vorfalls und mögliche Entschädigungen auf bis zu 400 Millionen US-Dollar.
Coinbase hat bislang keine genauen Angaben zur Anzahl der betroffenen Kundinnen und Kunden gemacht. Angesichts der globalen Nutzerbasis von Coinbase ist es wahrscheinlich, dass auch deutsche Kundinnen und Kunden unter den Betroffenen sind.
Von dem Datenleck betroffen sind u.a.:
- Namen,
- Adressen,
- Telefonnummern,
- E-Mail-Adressen,
- teilweise Sozialversicherungsnummern (USA),
- Bankverbindungsdaten,
- Ausweisdokumente wie Führerscheine oder Pässe.
Zudem sollen Informationen zu Kontoständen und Transaktionsverläufen kompromittiert worden sein. Die Betroffenen sollen informiert und dazu aufgefordert worden sein, besonders wachsam gegenüber möglichen Phishing-Versuchen zu sein.
Wir empfehlen deutschen Kunden und Kundinnen, die Coinbase nutzen, ihre Konten auf verdächtige Aktivitäten zu überprüfen und Sicherheitsvorkehrungen wie die Zwei-Faktor-Authentifizierung zu aktivieren. Bei Unsicherheiten empfehlen wir Ihnen darüber hinaus, Ihre Ansprüche und rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen.
Was können Betroffene jetzt tun?
Für betroffene Kundinnen und Kunden besteht nun ein erhöhtes Risiko für Phishing-Angriffe, Identitätsdiebstahl und andere betrügerische Aktivitäten. Sie können mögliche Auskunfts-, Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche prüfen lassen:
- Sie haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind.
- Betroffenen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche geltend machen zu können.
- Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.
Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen und setzen ihre Ansprüche auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie durch einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche zukünftige Schäden ab. Darüber hinaus kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im weiteren Verlauf die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung.
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Sie haben Fragen zum Thema Datenleck? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.