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Datenleck der Stadt Dresden: Was betroffene Bürger jetzt wissen und tun sollten

Veröffentlicht von Ann-Kathrin Faszl am 12. November 2024

DSGVO-Datenschutz-Datenschutzrecht

Verschiedene Medien berichten Anfang November 2024, dass ein Systemadministrator der Stadt Dresden unbefugt personenbezogene Daten auf private Speichermedien kopiert habe. Bei einer Datei soll es sich um das komplette Wählerverzeichnis der Stadt und damit um Daten von 430.000 Bürgern handeln. Betroffene Bürgerinnen und Bürger können mögliche Auskunfts-, Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche kostenlos prüfen lassen.

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Datenleck der Stadt Dresden: Das ist passiert

Der Beschuldigte nutzte seine Stellung im städtischen Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen, um zwischen Mai und Oktober 2024 Dateien auf externe Geräte zu übertragen. Unter den abgeflossenen Daten befand sich auch die Wahlbenachrichtigungsdatei mit personenbezogenen Daten von 430.000 Bürgern. Die Daten umfassen:

  • Namen
  • Adressen
  • Geburtsdaten

aller wahlberechtigten Einwohner Dresdens. Unter anderem die Dresdner Neueste Nachrichten berichten, dass die Stadtverwaltung den Vorfall Ende Oktober bei Kontrollen des Umgangs mit personenbezogenen Daten entdeckt habe. Unmittelbar nach Bekanntwerden wurden dem Mitarbeiter die Zugriffsrechte entzogen, seine dienstlichen Geräte sichergestellt und ein Hausverbot ausgesprochen. Außerdem informierte die Stadt den Sächsischen Datenschutzbeauftragten, das Sicherheitsnotfallteam Sax.cert und das Landeskriminalamt. Der Beschuldigte habe eidesstattlich versichert, die kopierten Daten weder verwendet noch weitergegeben zu haben. Dennoch dauern die Ermittlungen an, um das ganze Ausmaß des Vorfalls zu klären.

Was können Betroffene jetzt tun?

Für betroffene Bürger stellt sich die Frage nach möglichen rechtlichen Schritten. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Betroffene das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten sowie auf Schadensersatz bei Datenschutzverletzungen. Es ist ratsam, umgehend schriftlich bei der Landeshauptstadt Dresden Auskunft über die betroffenen Daten zu verlangen. Sollte ein konkreter Schaden entstanden sein, kann ein Schadensersatzanspruch geprüft werden. Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dresden sollten in der nächsten Zeit auf ungewöhnliche Vorgänge achten. Weiter können Sie mögliche Auskunfts-, Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche prüfen lassen:

  1. Sie haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind.
  2. Betroffenen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche geltend machen zu können.
  3. Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.

Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen bei Datenlecks und setzen ihre Ansprüche auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie durch einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche zukünftige Schäden ab. Darüber hinaus kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im weiteren Verlauf die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung.

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Ann-Kathrin Faszl Rechtsanwältin

Autor:in

Ann-Kathrin Faszl, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann