Artikel teilen:
Datenleck United Kiosk AG: Nutzerdaten im Darknet
Veröffentlicht von Julia Markanday am 12. Dezember 2024
Bereits im Oktober 2024 wurde der digitale Zeitschriftenhändler United Kiosk Opfer eines Cyberangriffs. United Kiosk informierte seine Kunden jedoch erst im Dezember über den Vorfall und welche Daten infolge des Datenlecks im Darknet veröffentlicht wurden. Betroffene können mögliche Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung kostenlos prüfen lassen.
Jetzt kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Datenleck United Kiosk AG: Das ist passiert
United Kiosk ist ein deutscher Anbieter von digitalen und gedruckten Zeitschriften und Zeitungen, die Kundinnen und Kunden als Einzelausgaben oder im Abonnement beziehen können. Im Oktober 2024 wurde ein Vorfall als „technische Störung“ dargestellt, spätestens mit der schriftlichen Information an die betroffenen Kunden und Kundinnen stellte sich dieser jedoch als Cyberangriff heraus, in dessen Folge persönliche Daten der Kunden im Darknet auftauchten. Folgende Daten sind von dem Datenleck betroffen:
- Anrede, Vorname, Name
- Telefon
- Bankverbindung
- ggf. Rechnungsdokumente
Was können Betroffene jetzt tun?
United Kiosk hat die betroffenen Kunden gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) über den Vorfall informiert. Diese sollten besonders vorsichtig bei unbekannten Kontaktaufnahmen sein und ihre Passwörter ändern, insbesondere wenn sie diese auch für andere Dienste verwendet haben. Zudem ist es ratsam, die Empfehlungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zum Umgang mit Passwörtern zu beachten. Zudem können mögliche Auskunfts-, Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche geprüft werden:
- Sie haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind.
- Betroffenen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche geltend machen zu können.
- Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.
Datenleck-Urteil: Klare Positionierung des BGH zugunsten der Geschädigten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 18.11.2024 im Facebook-Datenskandal ein Urteil zu Gunsten der Geschädigten gefällt (Az. VI ZR 10/24). Erstmals hat der BGH unmissverständlich festgestellt, dass allein der Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten als Schaden anzusehen ist. Dies bedeutet, dass Betroffene eines Datenlecks mit realistischen Erfolgsaussichten Schadensersatz geltend machen können und stellt einen großen Fortschritt für den Verbraucherschutz dar. Im Fall des Facebook-Datenlecks nutzt der BGH die neue Möglichkeit einer sogenannten Leitentscheidung. Damit wird eine Entscheidung von allgemeiner Bedeutung geschaffen, die auch für andere Datenschutzverstöße und künftige Verfahren wegweisend ist.
Kostenfreie Ersteinschätzung vom Anwalt
Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen des United Kiosk Datenlecks und setzen ihre Ansprüche auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie durch einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche zukünftige Schäden ab. Darüber hinaus kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im weiteren Verlauf die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung.
Jetzt unverbindliche & kostenfreie Prüfung anfordern
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.