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DEGAG Gläubigerversammlungen: Was Anleger jetzt wissen und tun sollten
Die Gläubigerversammlungen in Hameln haben ein düsteres Bild der Lage für die von der DEGAG Insolvenz betroffenen Anleger:innen bestätigt: eine kaum vorhandene Insolvenzmasse, der Verdacht eines Schneeballsystems, eine lange Verfahrensdauer und ein blockierter Gläubigerausschuss. Eine realistische Kompensationsmöglichkeit besteht derzeit vor allem über Ansprüche gegen Anlagevermittler.
Überblick: Ausgangslage, Volumen und Betroffenheit
Seit Januar 2025 befindet sich die DEGAG-Gruppe im Insolvenzverfahren. Betroffen sind rund 5.000 Wohnungen und über 4.500 Privatanleger mit einem Anlagevolumen von ca. 282 Mio. Euro. Die Überschuldung wird auf bis zu 1,1 Mrd. Euro geschätzt. Unsere Kanzlei war vor Ort bei den DEGAG Gläubigerversammlungen am 4. und 5. November 2025 in Hameln.
Kernaussagen des Insolvenzverwalters: Schneeballsystem-Verdacht und unsichere Quote
Der Insolvenzverwalter geht davon aus, dass es sich um ein Schneeballsystem handeln könnte. Eine endgültige Einordnung, ab wann dies der Fall war, ist Gegenstand laufender Prüfungen. Damit stehen Zinsrückforderungen gegenüber den Anlegern unweigerlich im Raum, wobei letztlich nur die Höhe strittig ist. Ein Abschluss des Insolvenzverfahrens ist frühestens im Jahr 2029 zu erwarten, wobei nicht garantiert ist, dass dann überhaupt Auszahlungen an die Anleger:innen erfolgen können.
Immobilienlage und Bewertung: „Desktop-Gutachten“ und maroder Bestand
Nach der Neugründung und Umorganisation der DEGAG-Gruppe im Jahr 2021 wurden DEGAG-Gesellschaften mit Objekten bestückt, die der kanadische Pensionsfonds Brookfield nicht übernehmen wollte. Parallel dazu kam es zu Neukäufen. Die Bewertungen basierten vielfach auf sogenannten „Desktop-Gutachten“ und teils unrealistischen Annahmen, beispielsweise zur Vermietbarkeit der Immobilien. Der Zustand der Immobilien ist vielerorts katastrophal, weshalb sich der Verwalter aktuell auf den Schutz von Leib und Leben der Mieter konzentriert. Die Banken sind grundpfandrechtlich abgesichert. Aus der Verwertung ist kaum Masse für ungesicherte Gläubiger zu erwarten.
Strafrechtliche Ermittlungen und Spur des Geldes
Es laufen umfangreiche strafrechtliche Ermittlungen, deren Ergebnisse noch nicht absehbar sind. Hinweise deuten auf Personen- und Umfeldverflechtungen beim Erwerb neuer Immobilien; Zahlungsströme innerhalb der sehr komplexen und unübersichtliche Finanzstruktur der DEGAG führten ins Ausland und verloren sich in Liechtenstein.
Gläubigerausschuss: Warum die Anlegerseite derzeit kaum Einfluss hat
Obwohl sich zahlreiche Anlegervertreter für einen Ausschuss aussprachen, verhinderte die Anmeldung von Intercompany-Forderungen durch den Sonderinsolvenzverwalter, der die Innenregress-Ansprüche der anderen DEGAG-Gesellschaften vertritt, dessen Einrichtung – mit massiver Stimmwirkung gegen den Ausschuss. Die Folge sind deutlich geschwächte Einflussmöglichkeiten der Insolvenzgläubiger. Eine Anfechtung wegen möglicher Interessenkonflikte wird diskutiert und geprüft.
Rückforderungen und Risiken: Was auf Anleger zukommt
Je früher der Zeitraum des Schneeballsystems datiert wird, desto höher fallen potenzielle Zinsrückforderungen aus. Ihre Höhe bleibt je nach Einzelfall und Zeitfenster unklar. Parallel dazu gilt: Immobilienverwertungen werden voraussichtlich nur die Verfahrenskosten decken. Ausschüttungen an Anleger sind ohne die erfolgreiche Rückgewinnung abgeflossener Gelder an handelnde Personen/Firmen unrealistisch.
Realistische Wege zur Kompensation: Haftung der Anlagevermittler
Aktuell realistischster Weg zur Verlustbegrenzung sind Schadensersatzansprüche gegen haftpflichtversicherte Anlagevermittler – zusätzlich zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren:
- Kick-backs/Bestandsprovisionen (teils verdeckt 0,25–0,5 %) und Abschlussprovisionen (7–8 %) begründen Interessenkonflikte und Aufklärungspflichten.
- Nach der Rechtsprechung sind nicht offengelegte Rückvergütungen aufklärungspflichtig; bei Pflichtverletzungen werden Anleger:innen so gestellt, als hätten sie die Anlage nie erworben – inklusive Freistellung von Rückforderungsansprüchen des Verwalters.
Der wichtigste und größte Vorteil bei einem solchen Vorgehen: Im Normalfall sind die Gegner solvent. Den Personen auf der Gegenseite ist natürlich daran gelegen, die Angelegenheit nicht zu groß werden zu lassen. Meistens haben die Vermittler nicht nur einen Kunden beraten und die Gefahr ist für sie erheblich, wenn die Falschberatung durch ein Urteil an die Öffentlichkeit kommt. Das ist oft der Grund für einen Vergleich – natürlich oftmals verbunden mit einer Verschwiegenheitsvereinbarung. Es muss also nicht immer auf ein Gerichtsverfahren hinauslaufen. Es passiert nicht selten, dass die Berater oder Vermittler, nachdem wir sie anschreiben, umgehend die Angelegenheit an Ihre Haftpflichtversicherung weiterleiten, so dass es daraufhin gilt, mit den Versicherungen über die Ansprüche zu verhandeln. Natürlich sind die Versicherungen zahlungsfähiger als die DEGAG-Gesellschaften und sind häufig bereit, im Rahmen eines Vergleichs einen nicht unwesentlichen Teil der Schäden zu kompensieren.
Hinsichtlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Geschäftsführern führte der Insolvenzverwalter aus, dass eine D&O-Versicherung bestehe. Derzeit werde noch geprüft, welchen Umfang diese habe. So gelte die D&O-Versicherung möglicherweise nur für das Handeln bei der Holding. Gegenüber Herrn Birger Dehne als faktischem Geschäftsführer bestehe das Problem, dass niemand wisse, wo er sich aufhalte.
FAQ zu den „DEGAG Gläubigerversammlungen“
Kommt es zu einer Zinsrückforderung?
Ja, der Insolvenzverwalter geht davon aus. Streitig ist lediglich die Höhe je nach Zeitraum.
Wann ist mit Auszahlungen aus der Insolvenz zu rechnen?
Frühestens 2029, ohne Garantie, dass dann überhaupt Mittel für Anleger:innen verfügbar sind.
Warum gibt es keinen Gläubigerausschuss?
Die Intercompany-Forderungen des Sonderinsolvenzverwalters haben die Stimmmehrheit verschoben und die Einrichtung faktisch verhindert.
Welcher Weg bietet aktuell die besten Chancen?
In vielen Fällen: Schadensersatz gegen Anlagevermittler (u. a. wegen verdeckter Rückvergütungen/Interessenkonflikten/mangelhafter Risikoaufklärung).
Unser Angebot: Kostenfreie Ersteinschätzung
Wir vertreten bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger der DEGAG-Gruppe und waren bei den DEGAG Gläubigerversammlungen persönlich für Mandant:innen vor Ort. Wir prüfen kostenfrei, ob in Ihrem Fall Ansprüche gegen Vermittler bzw. weitere Verantwortliche bestehen und wie Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt gegen Rückforderungen positionieren.
Kostenfreie Ersteinschätzung für Ihren Fall
Sie haben weitere Fragen? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter 0711 9308110.
