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Deutsche Oel & Gas Aktien: Schadensersatz für fehlerhafte Anlageberatung
In einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall hat das Landgericht Köln einer Anlegerin Schadensersatz gegen die Finanzberatung Life Finance Consult e. K. zugesprochen (Urteil vom 28.08.2025, Az. 30 O 123/23, noch nicht rechtskräftig). Der Fall betrifft eine Beteiligung an dem früheren geschlossenen Fonds US Öl- und Gasfonds XVII GmbH & Co. KG, der später in Aktien der Deutsche Oel & Gas S.A. umgewandelt wurde.
Hintergrund des Verfahrens
Unsere Mandantin hatte im Jahr 2013 nach einer Beratung eine Beteiligung in Höhe von 50.000,- Euro an dem Fonds US Öl- und Gasfonds XVII von Energy Capital Invest gezeichnet. Der Fonds investierte in Öl- und Gasprojekte in den USA und sollte 2016 aufgelöst werden. Statt einer Auszahlung in Geld erhielten die Anleger im Zug einer „Zwangsumwandlung“ jedoch Aktien, die sich am Markt als nahezu wertlos erwiesen. Die Klägerin fühlte sich über wesentliche Risiken der Anlage nicht aufgeklärt und klagte auf Schadensersatz.
Entscheidung des Gerichts: Schadensersatz für Deutsche Oel & Gas Aktien
Das Landgericht Köln bestätigte die weitreichenden Aufklärungs- und Beratungspflichten der Beklagten. Zwar hatte der Berater als „Franchisepartner“ der Life Finance Consult e. K. gehandelt, dennoch sei diese aufgrund einer Duldungsvollmacht verantwortlich. Für die Klägerin war eindeutig erkennbar, dass der Vermittler im Namen von Life Finance Consult auftrat, beispielsweise durch Visitenkarten, Firmenstempel und E-Mail-Adressen. Die Richter stellten mehrere Beratungsfehler fest.
- Keine Aufklärung über das Totalverlustrisiko und die eingeschränkte Handelbarkeit der Beteiligung.
- Keine Hinweise auf mögliche Rückzahlungspflichten von Ausschüttungen sowie die Nachhaftung nach HGB.
- Keine Information über die Möglichkeit einer Vertragsänderung, durch die sich die befristete Fondsbeteiligung in ein zeitlich unbefristetes Investment umgewandelt wurde. Durch diese Klausel im Gesellschaftsvertrag bestand das Risiko, dass Anleger ihr Kapital nach der Fondsauflösung nicht wie vorgesehen zurückerhielten.
Das Gericht verurteilte die Life Finance Consult e. K., 43.500 Euro Schadensersatz an die Klägerin zu zahlen – Zug um Zug gegen Übertragung der wertlosen Aktien. Zudem ist die Klägerin von weiteren wirtschaftlichen Nachteilen, etwa möglichen Rückforderungen von Ausschüttungen, freizustellen. Auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 1.877,11 Euro sind zu erstatten.
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Das Urteil zeigt, dass Finanzberater auch dann haften, wenn sie sich auf eine Franchise-Struktur berufen. Maßgeblich ist, wie sie gegenüber den Anlegern auftreten. Für Anleger:innen ist wichtig, dass Gerichte bei Kapitalanlagen strenge Maßstäbe an die Aufklärungspflichten anlegen. Wer über Risiken nicht ausreichend informiert wird, kann Schadensersatz verlangen.
Sollten Sie in eine der zahlreichen ECI-Gesellschaften investiert und Aktien der Deutsche Öl und Gas S.A. erhalten haben, können Sie Ihre Möglichkeiten auf Schadensersatz und Rückabwicklung unverbindlich prüfen lassen. Beachten Sie die Verjährung: Die absolute Verjährung tritt zehn Jahre nach der Unterzeichnung der Beitrittserklärung zum Fonds ein. Nach Ablauf dieser Frist bleibt eine Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen dauerhaft verwehrt.
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