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DR Deutsche Rücklagen insolvent – Was Wohnungseigentümer und andere Anleiheinhaber jetzt tun können

Veröffentlicht von Melanie Poch am 11. März 2025

Zwei Menschen diskutieren vor einem Laptop im Büro

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 04.03.2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der DR Deutsche Rücklagen GmbH eröffnet. Der Insolvenzantrag der DR Deutsche Rücklagen trifft viele Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland hart. Denn viele Hausverwaltungen haben WEG-Rücklagen über Wertpapiere in Form von Anleihen der Deutschen Rücklagen angelegt. Diese müssen nun hohe finanzielle Verluste hinnehmen und fragen sich, was sie nun tun können. Sie haben folgende Möglichkeiten:

  1. Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden: Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (nicht des vorläufigen Insolvenzverfahrens) können Gläubiger ihre Forderungen beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden.
  2. Prüfung von Schadensersatzansprüchen: Anleger*innen sollten zudem prüfen, ob Ansprüche gegen Anlageberater oder die Hausverwaltung bestehen, wenn sie nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken aufgeklärt bzw. wenn die Hausverwaltungen gegen ihre Pflichten zur mündelsicheren und schnell verfügbaren Anlage verstoßen haben.

Insolvenz der DR Deutsche Rücklagen und BaFin-Anordnung – Was bislang passiert ist

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 04.03.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der DF Deutsche Rücklagen GmbH angeordnet (Az. 810 IN 212/25 D-77). Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller. Das vorläufige Insolvenzverfahren ist für die Anleger*innen wenig überraschend. Denn die DF Deutsche Rücklagen hatte in einer Mitteilung darüber informiert, am 14.02.2025 einen Insolvenzantrag gestellt zu haben. Eine für den 13.02.2025 geplante Gläubigerversammlung wurde kurzfristig abgesagt.

Bereits im März 2024 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Abwicklung des Kreditgeschäfts der DR Deutsche Rücklagen GmbH angeordnet. Die Gesellschaft hatte Projektgesellschaften der Baubranche und Bauträgern partiarische Darlehen angeboten und damit das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis betrieben. Rund einen Monat zuvor hatte die BaFin veröffentlicht, dass die DR möglicherweise die Inhaberschuldverschreibung „Rücklagen Anleihe 2026“ ohne den erforderlichen Wertpapierprospekt angeboten habe. Ende des Jahres 2024 konnte die Gesellschaft fällige Zinszahlungen nicht mehr leisten.

Wer ist die DR Deutsche Rücklagen und welche Produkte wurden angeboten?

Die DR Deutsche Rücklagen wurde 2014 gegründet und hat verschiedene Anleihen mit Laufzeiten bis 2026, 2029, 2030 und 2031 und einem Gesamtvolumen von 141 Mio. Euro emittiert:

  • DR Deutsche Rücklagen-Anleihe: 3,5% bis 01.12.2031, Volumen 100 Mio. Euro (ISIN DE000A352EQ3)
  • DR Deutsche Rücklagen-Anleihe: 2,5% bis 01.11.2030, Volumen 8 Mio. Euro (ISIN DE000A351YL4)
  • DR Deutsche Rücklagen-Anleihe: 1,9% bis 01.12.2029, Volumen 8 Mio. Euro (ISIN DE000A3MQWH2)
  • DR Deutsche Rücklagen-Anleihe: 1,9% bis 01.12.2026, Volumen 25 Mio. Euro (ISIN DE000A3H3H73)

Verschiedene Hausverwaltungen, darunter die Kallmeyer und Nagel Vermietungs- und Verwaltungs GmbH sowie die Consigma-Gruppe, haben WEG-Rücklagen in riskante Anleihen der DR Deutsche Rücklagen GmbH investiert. Betroffen sind Wohnungseigentümergemeinschaften in mindestens zehn Bundesländern, darunter Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Sachsen-Anhalt, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz. Insgesamt sind tausende Wohnungen betroffen. Das berichtet u.a. die Tagesschau. Die Situation entwickelt sich weiter und das volle Ausmaß der finanziellen Folgen für die betroffenen WEGs ist noch nicht absehbar. Sicher ist, dass die Anleger*innen infolge des Insolvenzantrages nicht mehr mit den vollen Zins- und Rückzahlungen rechnen können. Vielmehr müssen sie erhebliche finanzielle Verluste befürchten.
Die in Hamburg ansässige Kallmeyer & Nagel Vermietungs- und Verwaltungsgesellschaft (K&N) hat einem Bericht der Immobilien Zeitung zufolge am 22.01.2025 einen Insolvenzantrag gestellt. Auslöser seien die gescheiterten Anleihen der DR Deutsche Rücklagen, in denen WEG-Rücklagen angelegt waren.

Sicherheitsvorgaben für WEG-Rücklagen missachtet?

Wohnungseigentümergemeinschaften bilden finanzielle Rücklagen, um notwendige Reparaturen oder Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum zu finanzieren. Das Wohnungseigentumsgesetz schreibt vor, dass diese Gelder besonders sicher angelegt werden und jederzeit verfügbar sein müssen. Eine Anlage in spekulativen oder unsicheren Anlageformen ist ausdrücklich verboten. Partiarische Darlehen gelten als hochriskante Anlagen mit einem erheblichen Totalverlustrisiko.

Besonders brisant ist, dass die Investitionen nach Recherchen von br und hr in einigen Fällen ohne die erforderliche Zustimmung der Wohnungseigentümer erfolgten. Wohnungseigentümer fühlten sich getäuscht; die Investition in die Anleihen sei verschleiert worden.

  • Die Anlage der WEG-Rücklagen in diese riskanten Anleihen könnte gegen die Pflicht zur mündelsicheren und schnell verfügbaren Anlage verstoßen haben.
  • Betroffene WEGs prüfen nun rechtliche Schritte und mögliche Schadenersatzansprüche gegen die Hausverwaltungen.

DR Deutsche Rücklagen insolvent: Was können betroffene Wohnungseigentümer jetzt tun?

Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren: Bislang ist das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet worden. Sollte über das Vermögen der DR Deutsche Rücklagen GmbH ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, können Anleger*innen ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Sofern die Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger einen gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger bestellt, gehen die Forderungen auf diesen über und er übernimmt die Forderungsanmeldung. Andernfalls können Sie die Anmeldung selbst vornehmen oder uns damit beauftragen. Wir unterstützen die Betroffenen und übernehmen auf Wunsch die Forderungsanmeldung.

Schadensersatzansprüche prüfen lassen: Neben der Sicherung von Ansprüchen in einem möglichen Insolvenzverfahren empfehlen wir die Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. WEGs sollten untersuchen lassen, ob die Hausverwaltungen gegen ihre Pflichten verstoßen haben, indem sie Gelder ohne Zustimmung der Eigentümer und entgegen ihrer Pflicht zur mündelsicheren und schnell verfügbaren Anlage investierten. Zudem wurden die Anleihen über Anlageberater ausgewählten WEG-Verwaltern angeboten. Diese sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine anlegergerechte Beratung zu gewährleisten. Sollte diese Pflicht verletzt worden sein, könnten Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Im Falle einer erfolgreichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen würden die Anleger*innen so gestellt, als ob sie das Investment nie erworben hätten. Dies kann im Erfolgsfall zu einem deutlich höheren Schadensausgleich führen.

Tipp: Es ist möglich und auch notwendig, Ansprüche in alle Richtungen gleichzeitig zu verfolgen. Beide Verfahren – Schadensersatz und Insolvenzverfahren – schließen sich nicht aus und sollten parallel geführt werden.

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Melanie Poch

Autorin

Melanie Poch, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann