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EasyPark wegen Datenleck verurteilt: Schadensersatz für Kontrollverlust über persönliche Daten
In einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall hat das Landgericht München I entschieden, dass die EasyPark GmbH einem von dem Datenleck Ende des Jahres 2023 betroffenen Kunden Schadensersatz in Höhe von 800,- Euro nebst Zinsen sowie die Übernahme künftiger materieller und immaterieller Schäden leisten muss (Urteil vom 22.07.2025, Az. 13 O 9646/24, noch nicht rechtskräftig). Grund war ein Sicherheitsvorfall im Dezember 2023, bei dem sensible Kundendaten entwendet wurden.
Der Hintergrund des Falls – darum ging es
Bei EasyPark kam es im Dezember 2023 zu einem gravierenden Sicherheitsvorfall. Unbekannte Täter erlangten Zugriff auf ein Datenarchiv, das Namen, Telefonnummern, Anschriften, E-Mail-Adressen sowie Teile von IBAN- und Kreditkartennummern enthielt. Die Daten wurden mutmaßlich im Darknet zum Verkauf angeboten. Unser Mandant machte geltend, dass EasyPark unzureichende Sicherheitsmaßnahmen ergriffen habe und die Betroffenen zudem nicht zeitnah informiert wurden. Er berichtete von einer Zunahme betrügerischer Kontaktversuche, Spam-Mails und Phishing-Nachrichten.
EasyPark wegen Datenleck verurteilt: Die Entscheidung des Gerichts
Das Landgericht München I sprach dem Kläger einen immateriellen Schadensersatz in Höhe von 800 Euro nebst Zinsen zu. Maßgeblich war dabei der Kontrollverlust über seine persönlichen Daten. Dies stellt nach der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH) einen Schaden dar, der bereits ohne den Nachweis weiterer erheblicher Nachteile entschädigungsfähig ist.
Das Gericht stellte zudem fest, dass EasyPark für zukünftige Schäden aus dem Datenleck haftet, und betonte, dass der Verlust der Datenkontrolle einen ersatzfähigen immateriellen Schaden darstellt.
Kostenfreier Ersteinschätzung bei Datenlecks
Das Urteil macht deutlich, dass Unternehmen den Schutz personenbezogener Daten ernst nehmen müssen. Selbst ein „bloßer“ Verlust der Datenkontrolle kann demnach Schadensersatzansprüche begründen – auch wenn keine konkreten Missbrauchsfälle nachweisbar sind.
Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher:innen zum Thema Datenleck-Schadensersatz und setzen ihre Ansprüche auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie mit einem Feststellungsantrag für mögliche zukünftige Schäden ab. Darüber hinaus kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im weiteren Verlauf die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung.
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