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Datenleck EasyPark: Was Betroffene jetzt tun können

Veröffentlicht von Medya Erdem am 22. Dezember 2023

Parkende-Autos-auf-der-Straße

Der Anbieter der Park-App EasyPark hat die Nutzer über einen Cyberangriff informiert, bei dem persönliche Daten wie Name und Telefonnummer abgeflossen sind. Betroffene können Auskunfts-, Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche prüfen lassen.

Datenleck EasyPark: Wie erfahre ich, ob ich betroffen bin?

Betroffene Nutzer der Easy Park App wurden über das Datenleck entweder nach dem Öffnen der App, per E-Mail oder SMS informiert. Um herauszufinden, ob Sie von dem Datenleck betroffen sind, sollten Nutzer die App nach der Information von Easy Park öffnen. Folgende Daten sind betroffen:

  • Name
  • Telefonnummer
  • Adresse und/oder E-Mail-Adresse
  • einige Ziffern der hinterlegten IBAN oder Kreditkarte.

Der Anbieter der nach eigenen Angaben „Park-App Nr. 1 in Europa“ hat auf seiner Website mitgeteilt, Maßnahmen ergriffen zu haben, um den Cyberangriff sofort zu stoppen und die zuständigen Behörden informiert. Die User*innen werden vor möglichen Phishing-Versuchen gewarnt.

Was können Betroffene jetzt tun?

Wenn Sie eine Benachrichtigung erhalten haben, gehören Sie zu den Betroffenen des Datenlecks bei EasyPark. Es ist ratsam, nach dem Vorfall auf ungewöhnliche Vorgänge zu achten. Außerdem können Sie mögliche Auskunfts-, Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche prüfen lassen:

  1. Nutzer*innen haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind.
  2. Betroffenen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche geltend machen zu können.
  3. Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.

Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen und setzen ihre Ansprüche auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie durch einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche zukünftige Schäden ab. Darüber hinaus kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im weiteren Verlauf die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung.

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit über 25 Jahren bundesweit Verbraucher*innen. Als eine der größten auf Anleger- und Verbraucherschutz spezialisierten Kanzleien verfügen wir über größte Erfahrung in der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung.

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Medya Erdem Portraitfoto

Autorin

Medya Erdem, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann