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Facebook-Datenleck: LG Traunstein verurteilt Meta zu Schadensersatz
Veröffentlicht von Medya Erdem am 17. Februar 2025

Das Landgericht Traunstein hat in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren zum Facebook-Datenleck einem Nutzer Schadensersatz zugesprochen (Urteil vom 08.01.2025, Az. 9 O 1468/24, noch nicht rechtskräftig). Hintergrund ist ein Scraping-Vorfall im Jahr 2019, bei dem unbekannte Dritte über ein Kontakt-Import-Tool von Facebook personenbezogene Daten von Millionen von Nutzern, darunter auch Telefonnummern, abgegriffen und im Internet veröffentlicht haben.
LG Traunstein verurteilt Meta: Worum ging es im Verfahren?
Unser Mandant hatte ein Facebook-Profil, das Daten wie Name, Geschlecht und Telefonnummer enthielt. Diese Daten wurden durch das sogenannte Scraping gesammelt und veröffentlicht, was zu einem Kontrollverlust und einer Zunahme von Spam führte. Er verlangte von Meta Platforms Ireland Ltd, der Betreiberin der Social-Media-Plattform Facebook, Schadensersatz wegen Verletzung seiner Datenschutzrechte.
Das Gericht sah einen Verstoß gegen Art. 25 Abs. 2 DSGVO (Privacy by Default). Meta habe durch die voreingestellte Möglichkeit der Angabe von Telefonnummern und E-Mail-Adressen keine ausreichenden Datenschutzvorkehrungen getroffen. Der immaterielle Schaden resultiere aus dem Verlust der Kontrolle über die personenbezogenen Daten. Das Gericht sprach dem Kläger Schadensersatz in Höhe von 100 Euro nebst Zinsen zu. Darüber hinaus muss Meta die außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung erstatten. Das Landgericht Trautwein stellte außerdem fest, dass Meta für zukünftige Schäden haftet, die durch den unberechtigten Zugriff entstehen können.
Datenleck Facebook: So hilft unsere Kanzlei weiter
Das Urteil zeigt, dass bereits der Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten einen ersatzfähigen Schaden darstellen kann. Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen zum Thema Datenleck-Schadensersatz und setzen ihre Ansprüche auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie über einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche zukünftige Schäden ab. Darüber hinaus kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im weiteren Verlauf die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung.
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